Wechsel von der PKV in die GKV ?

Hallo,

ist zwar ein ausgelutschtes Thema, aber immer wieder interessant.

Die Versicherungspflichtgrenze ist 4012.- mtl. oder 48150.- jährlich.
Wenn jemand unter 4012.- verdient, aber trotzdem mehr als 48150.- im Jahr, wird immer auf den Jahresverdienst geschaut?

Wenn jemand mehr als 48150.- im Jahr verdient, aber dann mit einer Arbeitszeitkürzung sein Gehalt auf unter 48150.- schraubt, fällt er dann sofort in die gesetzl. Versicherungspflicht?
Kann der jemand dann seine privat versicherten Kinder mitnehmen und kostenlos familienversichern?
Sagen wir, der jemand arbeitet dann 3 Jahre verkürzt und verdient weniger als 48150.-, und dann erhöht der jemand seine Arbeitszeit und kommt dann wieder über 48150.-
Kann er dann (als freiwillig versichertes Mitglied) in der GKV bleiben? Bleiben die Kinder kostenlos?

Unabhängig von dem oberen Szenario, können Kinder auch so in eine andere PVK wechseln, ohne das der Elternteil mitwechselt? (Oder als freiw. Mitglied von einer GKV in eine PKV?)
Viel fragen, aber trotzdem schonmals danke
Schönes Wochenende
Gruß
Harry

Hallo,
bei Eintritt der Krankenversicherungspflicht, tritt auch
grundsätzlich automatisch der Anspruch auf (kostenlose) Familienversicherung nach dem SGB ein, d.h. wechselt der
bisher PKV-Versicherte wegen Eintritt der Versicherungspflicht
in eine GKV-Kasse, dann können auch die Verträge der bis dahin
privatversicherten Kinder in der PKV beendet werden und die
kostenfreie Familienversicherung in der GKV Kasse in Anspruch genommen
werden, sofern keine Ausschlüssgründe für eine Familienversicherung
vorliegen (z.B. eigenes Einkommen über 345,00 €).
Gruß

Czauderna

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.
Eine Nachfrage:
ist der Übergang bei Erreichen der gesetzl Ves.Pflicht schnell?
Soll heißen:
Müssen die PKV erst gekündigt werden, Kündigungsfristen eingehalten werden,
oder geht das dann ratzfatz? Neue GSV aussuchen, Anmeldeformular ausfüllen und quasi sofort Mitglied?
Gruß
Harry

Hallo,

wie lange ist der AN denn schon in der PKV?

Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der JAE-Grenze krankenversicherungsfrei waren und bei einer privaten Krankenversicherung eine Krankenvollversicherung hatten, beträgt die JAE-Grenze 42.750,00 EUR (monatlich 3.562,50 EUR).

Bei längjährig PKV-Versicherten müsste die Gehaltsminderung größer als in der Frage dargestellt sein, um zurück in die GKV zu kommen.

Die Versicherungspflicht muss der PKV innerhalb von 2 Monaten seit Eintritt der Voraussetzungen schriftlich mitgeteilt und in der Folge belegt werden, um zu dem Termin des Eintritts der Pflichtversicherung aus der PKV zu kommen. Erfolgt das später, gibt der Versicherer den AN nicht rückwirkend, sondern nur aktuell zum Monatsende frei, was dann doppelte Beiträge zur Folge hat.

Viele Grüße
EK

UUPPSSS,

der Jenige ist seit Mitte 2000 in der PKV. Da müsste er ja einiges weniger verdienen, um in die GKV zu kommen.
Kann die GKV sagen, ist wir wurscht, ich nehm den Mann trotzdem?
Hauptsache unter die 48150 .- ?
Gruß
Harry

Hallo,

wie lange ist der AN denn schon in der PKV?

Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen
Überschreitens der JAE-Grenze krankenversicherungsfrei waren
und bei einer privaten Krankenversicherung eine
Krankenvollversicherung hatten, beträgt die JAE-Grenze
42.750,00 EUR (monatlich 3.562,50 EUR).

Bei längjährig PKV-Versicherten müsste die Gehaltsminderung
größer als in der Frage dargestellt sein, um zurück in die GKV
zu kommen.

Die Versicherungspflicht muss der PKV innerhalb von 2 Monaten
seit Eintritt der Voraussetzungen schriftlich mitgeteilt und
in der Folge belegt werden, um zu dem Termin des Eintritts der
Pflichtversicherung aus der PKV zu kommen. Erfolgt das später,
gibt der Versicherer den AN nicht rückwirkend, sondern nur
aktuell zum Monatsende frei, was dann doppelte Beiträge zur
Folge hat.

Viele Grüße
EK

Kann die GKV sagen, ist wir wurscht, ich nehm den Mann
trotzdem?
Hauptsache unter die 48150 .- ?
Gruß

Ich kenne keine GKV, die jemand pflichtversichert, der die Voraussetzung nicht erfüllt. Aber da wissen Insider sicher mehr.

Und selbst wenn: Das wäre ja viel zu unsicher, wenn man die JAE wieder überschreitet und es dann mit einer freiwilligen Versicherung bei der KK nicht klappt, weil man ja nur scheinbar pflichtversichert war.

Viele Grüße
EK