Ist alles im Sozialgesetzbuch 5 unter § 10 geregelt. Das sollte Dir eigentlich jeder GKV Vertreter herunterbeten können.
In Kurzform: Die Kinder können versichert werden, sofern sie kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Ob Sie auch Beitragsfrei familienversichert werden können ist ebenfalls dort geregelt:
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Ersteres (Ehegatte ist nicht Mitglied GKV) trifft zwar zu, aber alle danach kommenden Bestimmungen sind mit „und“ aufgeführt. Da bei Dir eher „oder“ zutrifft gilt: Kinder sind beitragsfrei mitversichert!
Aber wie immer gilt: Alles schriftlich mit der gesetzlichen Krankenkasse Ihres Vertrauens vor Ort besprechen. Denn Angaben hier im Internet sind weder rechtsverbindlich noch haftend durch mich. Also alles bitte nur als freundlichen Hinweis deuten, schliesslich kenne ich auch nicht die genauen Einkünfte von euch beiden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael N. Zieren
ZIEREN Versicherungsmakler