Hallo, ich hoffe, dass sich jemand richtig gut auskennt… Ich beziehe seit einiger Zeit ALG 2. Jetzt habe ich eine Anstellung für 451 € gefunden. Nun wollte ich mich bei der BKK versichern. Das Problem ist, dass ich vor dem Bezug von ALG 2 privat versichert war. Die BKK hat mir mitgeteilt, dass ich aus diesem Grund nicht als Mitglied aufgenommen werde. Begründet wird mit dem SGB V.
Nach dem SBG V habe ich ja wirklich keine Chance in die GKV zu kommen. Momentan zahlt das Job Center meine Beiträge für die private Krankenversicherung.
Meine Frage: Es ist richtig, dass ich vor dem Eintritt in ALG 2 privat versichert war. ABER … bei meiner Mutter, da sie Beamtin ist. Also - ich hatte ja keine andere Wahl!
Ist diese Tatsache eine Ausnahme / Schlupfloch im Bezug auf das SGB V ???