Wechsel von Erwerbsunfähigkeit auf BU

Hallo Forum,

vor ca. eienm Monat habe ich bei meiner Versicherung die Umstellung von der Erwerbsunfähigkeit zur Berufsunfähigkeit beantragt. Ich bin bei meiner Versicherung schon seit 1997 und da war ich noch Schüler. Nun habe ich aber einen neuen Gesundheitscheck-Fragebogen zu gesandt bekommen, dort habe ich auch angegeben, dass ich während meines Wehrdienstes wegen der Wirbelsäule in Behandlung gewesen war. Obwohl es von dieser Zeit kein richtiges Attest gibt und ich auch später nicht weiter in Behandlung war, soll ich nun einen „Ausschluss der Wirbelsäule“ unterschreiben. Nachdem ich ein Schreiben an die Versicherung geschickt habe, wie das sein kann das nun ein weiterer Gesundheitscheck gemacht wird, obwohl ich schon ewig bei der Versicherung bin, erhielt ich ein Schreiben, dass es so üblich sei und wenn ich das nicht Unterschreibe bliebe es halt bei meiner Erwerbsunfähigkeit.

Leider weiss ich nun nicht weiter wie ich vorgehen soll.
Die Versicherung könnte doch ein Gutachten machen laßen, ob ich immer noch eine Wirbelsäulenerkrankung habe oder nciht. Aber aus Sicht der Versicherung ist der Gesundheitscheck einfach nur nen Fragebogen *toll*.

Hoffe auf ein paar gute Tipps.

Dankeee

Hoffe auf ein paar gute Tipps.

Tipps wozu ? Du hast einen Antrag an Deine Versicherung gestellt und die hat gemäß ihren Gepflogenheiten reagiert. Entweder Du gehst darauf ein oder Du versicherst Dich woanders.

Guten Tag Slm,

Ihr Antrag auf den Abschluss einer BUV ist versicherungstechnisch als
ein Neuantrag anzusehen. Das wird bei jeder Versicherungsgesellschaft
so gehandhabt. Dass Sie bereits 9 Jahre eine EU-Police bedienen, ändert daran nichts, denn der BUV-Schutz ist ein weitergehender und die Gesellschaft prüft das Gesundheitsrisiko aufs Neue.
Wie der Kollege bereits dargestellt hat, sind Sie nicht verpflichtet, die Ausschlussanerkennung zu unterschreiben. Die Gesellschaft wird
Ihren Antrag dann schlicht ablehnen. Wirbelsäulenvorerkrankungen im
10-Jahres-Prüfzeitraum sind für alle Gesellschaften ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Ihre Aussichten, ohne Gruppenbegünstigung eine BU-Police ohne entsprechenden Ausschluss oder Prämienzuschlag anderweitig zu erhalten, sind aus meiner Sicht - leider - gering.

Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

weiter in Behandlung war, soll ich nun einen „Ausschluss der
Wirbelsäule“ unterschreiben.

Letzer Tipp von mir: Diesen Ausschluss auf KEINEN Fall unterschreiben! Dann lieber die Absicherung behalten, die aktuell da ist.

Frank Wilke

Danke bis jetzt, ich wollte den Ausschluss auch auf keinen Fall unterschreiben. Was mich jetzt ziehmlich verwirrt, was ist denn nun besser eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Berufsunfähigkeit.

Die Versicherung hat in Ihrem Schreiben:

"Sehr geehrter Herr …,
nicht bei jeder Vertragsänderung ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Lediglich dann, wenn bei einer Vertragsänderung das von uns getragene Risiko größer wird, ist sie unumgänglich.

In Ihrem Fall wird der o.g. Vertrag von Erwerbsunfähigkeit auf Berufsunfähigkeit umgestellt. Da diese Umstellung für uns ein höheres Risiko darstellt, haben wir das Recht, den Gesundheitszustand der versichterten Person zu prüfen.

Selbstverständlich können Sie den Vertrag auch ohne Ausschlussklausel weiter führen. Dann bleibt er wie bei Vertragsabschluss vereinbart und die Erwerbsunfähigkeitsklausel gilt weiterhin.

Sollten wir keine weitere Nachricht von Ihnen erhalten, führen wir den Vertrag unverändert weiter."

Nun habe ich mir meine Unterlagen zu Herzen genommen, auf meinem Versicherungsschein steht Berufsunfähigkeitsschutz also habe ich doch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und nicht wie im Schreiben eine Erwerbsunfähigkeit. Also scheint alles drunter und drüber bei mir zu gehen. Brauch ich garkein Wechsel?

Deswegen die Frage:

Welche Versicherung ist besser ???
BU oder Erwerbsunfähigkeit

ist denn nun besser eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder
eine Berufsunfähigkeit.

Die BU ist die weitergehende Versicherung, sie versichert die Ausübung des (erlernten oder ausgeübten) Berufes. Die EU versichert die Arbeitskraft im Allgemeinen.