Hi,
wäre folgendes Szenario denkbar?
Ein Mann hat eine Festanstellung, wo er ca. 500 EUR im Monat verdient. Er macht sich nun nebenbei selbständig, verdient ca. 2000 EUR in der Selbständigkeit und geht zu einer Privaten Krankenkasse. Die Selbständigkeit läuft nun nach 5 Jahren nicht mehr, und er gibt das Gewerbe wieder auf. Nun kann er ja aufgrund seiner Festanstellung wieder zurück in die gesetzliche KV.
Wenn er nun ein paar Monate ausschließlich der Festanstellung nachgeht, dann wieder ein neues Kleingewerbe anmeldet, nun aber statt zu einer privaten lieber in der freiwilligen KV der gesetzlichen Kasse bleiben möchte, würde das dann gehen? Oder könnte es da Probleme oder Ärger mit der KV geben, weil er erst das eine Gewerbe aufgibt, zurück in die gesetzliche Kasse geht, und dann wieder ein Gewerbe anmeldet? Dass die sich dann irgendwie veräppelt fühlen? Gibt es Fristen, in denen man kein Gewerbe anmelden darf nach einem Wechsel?
Wäre interessant, wie so ein Fall aussehen könnte.
LG