Wechsel von gesetzl. KV zu privat und zurück

Hi,

wäre folgendes Szenario denkbar?
Ein Mann hat eine Festanstellung, wo er ca. 500 EUR im Monat verdient. Er macht sich nun nebenbei selbständig, verdient ca. 2000 EUR in der Selbständigkeit und geht zu einer Privaten Krankenkasse. Die Selbständigkeit läuft nun nach 5 Jahren nicht mehr, und er gibt das Gewerbe wieder auf. Nun kann er ja aufgrund seiner Festanstellung wieder zurück in die gesetzliche KV.

Wenn er nun ein paar Monate ausschließlich der Festanstellung nachgeht, dann wieder ein neues Kleingewerbe anmeldet, nun aber statt zu einer privaten lieber in der freiwilligen KV der gesetzlichen Kasse bleiben möchte, würde das dann gehen? Oder könnte es da Probleme oder Ärger mit der KV geben, weil er erst das eine Gewerbe aufgibt, zurück in die gesetzliche Kasse geht, und dann wieder ein Gewerbe anmeldet? Dass die sich dann irgendwie veräppelt fühlen? Gibt es Fristen, in denen man kein Gewerbe anmelden darf nach einem Wechsel?

Wäre interessant, wie so ein Fall aussehen könnte.

LG

Hi,

nein so einfach kann er nicht zurück.

erstmal kommt es auf sein Alter an (älter oder jünger als 55) dann kommt es drauf an, wie viel er in der übergangsweise ausgeführten Festanstellung verdient und „ein paar Monate“ werden nicht ausreichen, wenn ich richtig weiß muss er mind. ein Jahr unterhalb der Jahresentgeldgrenze (50 850 € für 2012) liegen.

Grüße

Hallo Ralph,

Hi,

wäre folgendes Szenario denkbar?
Ein Mann hat eine Festanstellung, wo er ca. 500 EUR im Monat
verdient. Er macht sich nun nebenbei selbständig, verdient ca.
2000 EUR in der Selbständigkeit und geht zu einer Privaten
Krankenkasse.

Vorraussetzung dürfte hier sein, dass er den überwiegenden Teil der Arbeitszeit für die Selbständigkeit verwendet und mindestens eine Arbeitnehmerin mehr als geringfügig beschäftigt.

Falsch ich hier falsch liege - GKV-Experten bitte berichtigen!

Allerdings kann ich mir keinen Reim daraus machen, warum dieser Geringverdienende Selbständige überhaupt in die PKV will.

Die Selbständigkeit läuft nun nach 5 Jahren
nicht mehr, und er gibt das Gewerbe wieder auf. Nun kann er ja
aufgrund seiner Festanstellung wieder zurück in die
gesetzliche KV.

Dies kann man so pauschal nicht beantworten, denn dazu müsste das Alter des Mannes bekannt sein.

Wenn er nun ein paar Monate ausschließlich der Festanstellung
nachgeht, dann wieder ein neues Kleingewerbe anmeldet, nun
aber statt zu einer privaten lieber in der freiwilligen KV der
gesetzlichen Kasse bleiben möchte, würde das dann gehen?

Nein, dann müsste er wieder zurück in die PKV.

Oder
könnte es da Probleme oder Ärger mit der KV geben, weil er
erst das eine Gewerbe aufgibt, zurück in die gesetzliche Kasse
geht, und dann wieder ein Gewerbe anmeldet? Dass die sich dann
irgendwie veräppelt fühlen? Gibt es Fristen, in denen man kein
Gewerbe anmelden darf nach einem Wechsel?

Ja, es gibt Fristen.

Gruß Merger

Hallo Merger,

Vorraussetzung dürfte hier sein, dass er den überwiegenden
Teil der Arbeitszeit für die Selbständigkeit verwendet und
mindestens eine Arbeitnehmerin mehr als geringfügig
beschäftigt.

Das hat er auch ohne Arbeitnehmerin machen können.

Allerdings kann ich mir keinen Reim daraus machen, warum
dieser Geringverdienende Selbständige überhaupt in die PKV
will.

Die PKV ist für ihn wesentlich günstiger als die freiwillige gesetzliche KV. Vor allem durch die BRE, da er kerngesund ist und kaum zum Arzt muss.

Dies kann man so pauschal nicht beantworten, denn dazu müsste
das Alter des Mannes bekannt sein.

der Mann ist 35

Hallo Ralph,

Hallo Merger,

Vorraussetzung dürfte hier sein, dass er den überwiegenden
Teil der Arbeitszeit für die Selbständigkeit verwendet und
mindestens eine Arbeitnehmerin mehr als geringfügig
beschäftigt.

Das hat er auch ohne Arbeitnehmerin machen können.

meine Antwort bezog sich nicht, ob er diese Tätigkeit als Selbständiger ausüben kann, sondern darauf ob eine PKV möglich ist.

Allerdings kann ich mir keinen Reim daraus machen, warum
dieser Geringverdienende Selbständige überhaupt in die PKV
will.

Die PKV ist für ihn wesentlich günstiger als die freiwillige
gesetzliche KV. Vor allem durch die BRE, da er kerngesund ist
und kaum zum Arzt muss.

Diese Antwort hinkt.
Wenn man über die PKV nachdenkt, muss der Tarif mindestens die Leistungen der GKV beinhalten und dann geht diese Rechnung nicht auf.

Als Beispiel: PKV für einen 35-jährigen incl. Tagegeld und Pflegegeld = mtl. Beitrag von ca. 420 € mit einem jährlichen Selbstbehalt von 900 €

Die GKV dürfte auch nicht mehr kosten.

Von einem Billig-Tarif rate ich grundsätzlich ab, denn was passiert bei einem Unfall oder schwerer Krankheit ?
Dann dürfte evt. keine Rückkehr mehr in die GKV möglich sein.

Gruß Merger

Hallo Ralph,

Hallo Merger,

Vorraussetzung dürfte hier sein, dass er den überwiegenden
Teil der Arbeitszeit für die Selbständigkeit verwendet und
mindestens eine Arbeitnehmerin mehr als geringfügig
beschäftigt.

Das hat er auch ohne Arbeitnehmerin machen können.

meine Antwort bezog sich nicht, ob er diese Tätigkeit als
Selbständiger ausüben kann, sondern darauf ob eine PKV möglich
ist.

Wie gesagt, er konnte problemlos in die PKV wechseln, dafür waren keine Angestellten nötig.

Allerdings kann ich mir keinen Reim daraus machen, warum
dieser Geringverdienende Selbständige überhaupt in die PKV
will.

Die PKV ist für ihn wesentlich günstiger als die freiwillige
gesetzliche KV. Vor allem durch die BRE, da er kerngesund ist
und kaum zum Arzt muss.

Diese Antwort hinkt.
Wenn man über die PKV nachdenkt, muss der Tarif mindestens die
Leistungen der GKV beinhalten und dann geht diese Rechnung
nicht auf.

Als Beispiel: PKV für einen 35-jährigen incl. Tagegeld und
Pflegegeld = mtl. Beitrag von ca. 420 € mit einem jährlichen
Selbstbehalt von 900 €

Die GKV dürfte auch nicht mehr kosten.

inklusive Pflegeversicherung zahlt er knapp 300 EUR im Monat für die PKV.

Von einem Billig-Tarif rate ich grundsätzlich ab, denn was
passiert bei einem Unfall oder schwerer Krankheit ?
Dann dürfte evt. keine Rückkehr mehr in die GKV möglich sein.

Laut Rückfrage bei seiner ehemaligen Krankenkasse wäre bei momentanem Stand für ihn jederzeit eine Rückkehr in die normale GKV möglich, sofern seines Selbständigkeit nicht mehr überwiegt - sprich, er eine neue hauptberufliche Festanstellung findet und das Gewerbe nur noch nebenbei im kleinen Rahmen läuft.

inklusive Pflegeversicherung zahlt er knapp 300 EUR im Monat für die PKV.

Bei dieser Einkommenssituation rate ich dringend von einem Wechsel in die PKV ab. Wenn sich die Einnahmen verschlechtern reduziert sich der GKV-Beitrag, der PKV Beitrag nicht. Die überwiegende Anzahl der PKV-Versicherten, die Probleme haben, ihre Beiträge zu bezahlen, sind Existenzgründer und Selbständige mit von Dir beschriebenen Einnahmen.

Laut Rückfrage bei seiner ehemaligen Krankenkasse wäre bei momentanem Stand für ihn jederzeit eine Rückkehr in die normale GKV möglich, sofern seines Selbständigkeit nicht mehr überwiegt

Genau das ist der Knackpunkt.

  • sprich, er eine neue hauptberufliche Festanstellung findet

Und wenn nicht ? Dann steht man mit seinen PKV Beiträgen da.

inklusive Pflegeversicherung zahlt er knapp 300 EUR im Monat für die PKV.

Bei dieser Einkommenssituation rate ich dringend von einem
Wechsel in die PKV ab. Wenn sich die Einnahmen verschlechtern
reduziert sich der GKV-Beitrag, der PKV Beitrag nicht.

Aber in der freiwilligen Versicherung bei der GKV gibt es ja auch Untergrenzen für die Beitragsbemessung - bei der des Mannes liegt die Grenze bei 1950 EUR, was als minimales Einkommen angenommen wird. So würde er dort auch als Beitrag über 300 EUR zahlen. Das wäre das Minimum, auch wenn er noch weniger verdient. In dem Punkt gibt es keine Verbesserung gegenüber der PKV, zumindest in diesem Beispiel

Wenn er 12 Monate nur angestellt war, geht das.

Und bei der ganze Story noch unter 55.

Viel Glück

Barmer

Hallo Ralph,

bei einem Beitrag von 300 € incl. Pflegegeld + Krankentagegeld
gehe ich davon aus, dass es sich um einen Billigst-Tarif handelt,
der noch nicht einmal die Absicherung der GKV-Leistung beinhaltet.

Oder wurde hier vergessen, ein Krankentagegeld mit anzubieten?

Also im Krankheitsfall, dann keinerlei Einkünfte.

Ich rate von einer PKV ab.

Aber dieser Mister muss selbst wissen was er will.

Ich beteilige mich hier nicht mehr.

Gruß Merger

Oder wurde hier vergessen, ein Krankentagegeld mit anzubieten?

25 EUR pro tag

Also im Krankheitsfall, dann keinerlei Einkünfte.

Die Einkünfte würden auch weiterhin reinkommen, wenn er z.B sein Geld mit Webseiten verdient, die eigenständig Umsätze generieren :wink:

Aber dieser Mister muss selbst wissen was er will.

In erster Linie war nur die theoretische Machbarkeit des im Ausgangspostings angegebenen Szenarios von Interesse.