hallo
hier findest du info zu deiner frage.
lt. http://lohnwiki.de/sozialversicherung/vorlaeufige-so…
http://www.beitragsbemessungsgrenze-online.de
zitat:
Die Versicherungspflicht ist ein zentraler Grundsatz in der GKV. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, und Auszubildende versicherungspflichtig. Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht u. a. für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung mehr als 400 Euro monatlich beträgt, aber die allgemeine Versicherungspflichtgrenze 2013 nicht übersteigt. Diese Grenze wird jährlich angepasst und liegt im Jahr 2013 bei 4.350 Euro/Monat.
ich bin kein Steuerberater, aber steuerrückzahlungen zählen nach folgenden angaben nicht zur erhöhung der JAEG;
Was zählt zur Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Zur Bestimmung in der Gehaltsberechnung des Bruttoeinkommens für den Arbeitsnehmer wird das regelmäßige Arbeitsentgelt herangezogen:
-Arbeitsentgelt,
-Vermögenswirksame Leistungen,
-Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld,
-Pauschale Überstundenvergütungen,
-Zulagen,
-Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal.
Nicht zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zählen dagegen:
-Pauschal bestimmte Direktversicherungsbeiträge,
-Zuschläge aufgrund des Familienstandes (z.B. Kindergeld),
-Fahrtkostenersatz,
-Vergütungen für Überstunden.
Es gilt die Regelung, dass Beschäftigte dann versicherungsfrei werden, wenn sie mit ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze, also die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden und des kommenden Jahres überschreiten.
gruss
thomas