Wechsel von gestz, Krankenversichung in private KV

Ich habe von einem Versicherungsmakler ein Angebot über den Wechsel in eine PKV bekommen. Nach seiner Aussage würde ich über die Jahreseinkommensgrenze kommen. Nach meiner Rechnung liege ich nach meinem Jahresgehalt bei 50400. Kann ich hier noch weitere Einnahmen aus Steuerrückzahlungen mit geltend machen, oder wie kommt er auf die aussage dass ich trotz des grenzbetrags von 50850 wechseln kann.

Gruß Sautter

Also …

Die 50.840 Euro sind so eine kleine Grauzone.

Ich würde Ihnen jedoch empfehlen, Angebote verschiedener Versicherungen anzufordern. Die Preis- / Leistungsverhältnisse können je nach Gesellschaft, Alter und Gesundheitszustand erheblich sein. Man sollte sich auf keinen Fall auf das erstbeste Angebot einer einzelnen Gesellschaft einlassen.

Über das kostenlose Online-Vergleichsportal http://58591.tarifcheck24.com/private-krankenversich… können Sie sich ein maßgeschneidertes (Ihren Bedürfnissen angepasstes) Angebot aus ALLEN in Deutschland verfügbaren PKVs erstellen lassen. Wichtig: Sie müssen Ihre korrekten Daten und eine gültige Telefonnummer angeben!

Mit internetten Grüßen,

A. Schmidt

Hallo Achtal
das ist Prima, ich würde es jedoch nicht bei einem Makler machen welcher nicht in der Lage ist, Ihnen
nachvollziehbar zu beweisen das Sie freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse sind :smile:
Nun Gut, Ihren Status können Sie mit einem Anruf bei Ihrer Kasse erfahren:
Frage lautet Liebe Sachbearbeiterin werde ich bei Ihnen als freiwilliges Mitglied geführt ja oder Nein?
Eine zweite Möglichkeit wäre der Blick in Ihre Lohnunterlagen in den meißten Fällen ist dort ein Vermerk, sollte das alles nicht fruchten, letztentlich ist Ihr AG für die Meldung zur Sozialversicherung verantwortlich und muss es Ihnen auch sagen :smile:
MfG
R.Maaß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Guten Abend,
als Angestellter müssen Sie auch die Grenze für 2013 ueberschreiten = 52.200 €.
Am Besten fragen Sie bei der Gehaltsabrechnungsstelle, also Arbeitgeber nach. Ggf. im Benehmen mit Ihrer gesetzlichen Kassen.

Gruss

Harald Wesely

Guten Abend,

als Angestellter müssen Sie auch die Jahresarbeitsverdienst-Grenze 2013=52.200€ überschreiten.
Ob die Grenmzen überschritten werden entscheidet der Arbeitgeber, ggf. im Benehmen mit Ihrer derzeitigen gesetzlichen Kasse.
Steuererstattungen gehören nicht zum Jahreseinkommen, nur Gehatsbestandsteile wie auch Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs-und Weihnachtsgeld u.ä.

Mit freundlichem Gruß

Harald Weesly

Hallo Herr/Frau Sautler,

die Jaeg (Jahresarbeitsentgeltgrenze)liegt für 2012 bei 50850 Euro. Was dazugerechnet werden könnte sind Urlaub- bzw. Weihnachtsgeld wenn es regel,äßig gezahlt wird. Auch ist damit zu rechnen das die Jaeg 2013 erhöht wird, das sollte natürlich mit eingerechnet werden.
Mal den Makler fragen, wie er darauf kommt???.

MfG -Leo!

hallo

hier findest du info zu deiner frage.

lt. http://lohnwiki.de/sozialversicherung/vorlaeufige-so…

http://www.beitragsbemessungsgrenze-online.de
zitat:
Die Versicherungspflicht ist ein zentraler Grundsatz in der GKV. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, und Auszubildende versicherungspflichtig. Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht u. a. für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung mehr als 400 Euro monatlich beträgt, aber die allgemeine Versicherungspflichtgrenze 2013 nicht übersteigt. Diese Grenze wird jährlich angepasst und liegt im Jahr 2013 bei 4.350 Euro/Monat.

ich bin kein Steuerberater, aber steuerrückzahlungen zählen nach folgenden angaben nicht zur erhöhung der JAEG;
Was zählt zur Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Zur Bestimmung in der Gehaltsberechnung des Bruttoeinkommens für den Arbeitsnehmer wird das regelmäßige Arbeitsentgelt herangezogen:

-Arbeitsentgelt,
-Vermögenswirksame Leistungen,
-Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld,
-Pauschale Überstundenvergütungen,
-Zulagen,
-Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal.

Nicht zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zählen dagegen:

-Pauschal bestimmte Direktversicherungsbeiträge,
-Zuschläge aufgrund des Familienstandes (z.B. Kindergeld),
-Fahrtkostenersatz,
-Vergütungen für Überstunden.

Es gilt die Regelung, dass Beschäftigte dann versicherungsfrei werden, wenn sie mit ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze, also die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden und des kommenden Jahres überschreiten.

gruss

thomas

Hallo.

Ab dem kommenden Jahr (2013) steigt die JAEG auf 52.000 EUR an.

Da man voraussichtlich! auf Dauer über der JAEG liegen muss, wird der Wechsel in die PKV mit aktuellem Einkommen nicht vollzogen werden.

Viele Grüße vom Versicherungsmakler aus dem Saarland - für ganz Deutschland

Claude Burgard
Fachwirt Versicherungen & Finanzen (IHK)
http://www.versicherung-saarland.de

Hallo, Herr Sautter,

für das Überschreiten der Pflichtgrenze zählt nur das regelmäßig zustehende Einkommen, und Weihnachts-/Urlaubsgeld. Wie das in Ihrem Fall passen sollte, kann ich nicht erkennen. Vielleicht haben Sie zum 1.1. eine bereits feststehende Gehaltserhöhung?

Sonst scheint es eher nicht zu passen. Sie finden weitere Daten dazu unter www.pkv-netz.com unter Aktuelles.

Michael Rischer

Guten Tag Herr Sautter,

Steuerrückzahlungen sind nach meiner Auffassung kein Verdienst. Aber wie soll ich dies aus der Ferne prüfen?

Wollen Sie in die PKV? Werden Sie demnächst eine Familie gründen? Bleiben Sie single? etc. etc.

Fragen Sie die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe und nehmen Sie Ihre Unterlagen mit.

good luck
pe sturm

Hallo!

Wenn Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind, wird Ihnen der Arbeitgeber Anfang des Jahres 2013 mitteilen, falls Sie 2012 über der Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro verdient haben und 2013 die dann voraussichtlich gültige Versicherungspflichtgrenze von 52.200 Euro auch überschreiten werden. Sie sind dann nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig versichert und können mit 2monatiger Kündigungsfrist zum Ende des Monats (Beispiel: im Januar 2013 zum 31.03.2013 Ihre Mitgliedschaft in der GKV kündigen, weil Sie sich privat versichern wollen. Sie sollten vor der Kündigung jedoch einen akzeptablen Vertrag von einer PKV angeboten bekommen haben (nicht vom Makler, denn die Gesellschaft prüft noch Ihren Gesundheitsstand und sagt Ihnen danach einen Vertrag zu).

Sind Sie jedoch 2012 bereits freiwillig versichert, gilt die Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro. Dieser Betrag umfasst nur sozialversicherungspflichtige Einkünfte, also praktisch das Bruttogehalt, dagegen keine steuerfreien Einkünfte, keine Zinseinnahmen, keine Mieteinnahmen und schon gar nicht Steuererstattungen!!!

Wenn Sie dieses Jahr noch in die PKV wechseln wollen, müssen Sie bereits freiwillig versichert sein und müssten auch schon gekündigt haben, z.B. im September zum 30.11.2012, damit Sie ab 1.12.2012 wechseln können. Ich nehme aber an, dass Sie weder bereits freiwillig versichert sind noch bereits gekündigt haben. In diesem Fall gilt das im 1. Absatz gesagte.

Sollte der Makler Sie mit dem Argument: „Noch vor dem 21.12.2012 in die PKV, damit man als Mann verhindert, dass man einen sogenannten Unisex-Tarif abschließen muss“, so ist das Ganze noch nicht so richtig durchdacht, denn es gehören wie gesagt sowohl der Status „Freiwillig Versicherter“ als auch die rechzeitige Kündigung dazu. Es tut sich in diesem Fall auch die Frage auf, ob der Makler der richtige Berater für Sie ist.

Für weitere Fragen stehe ich gern zu Ihrer Verfügung.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo Sautter,

ganz einfach: die gesetzl. Kasse stellt Bescheide über die „freiwillige Mitgliedschaft“ (z. B. wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze) aus. Wer diesen Bescheid nicht erhält, ist weiter vers.-pflichtig und kann sich folgerichtig nicht priv. versichern.

Mitunter muss man auch mal selbst aktiv auf´s Personalbüro bzw. die Krankenkasse zugehen und um einen solchen Bescheid bitten.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo
was der Makler jetzt dazu gerechnet hat weiß ich leider nicht, doch laut §14 ESGB 4 wird dort das ARbeitsentgeld definiert, darunter zählen keine Steuerrückzahlungen oder Mieteinnahmen.
Mfg
E.Riehl-Müller

Hallo die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) ist für 2012
einheitlich 4.237,50 Euro/Monat (= 50.850 Euro/Jahr)für die KV.

Ich habe von einem Versicherungsmakler ein Angebot über den
Wechsel in eine PKV bekommen. Nach seiner Aussage würde ich
über die Jahreseinkommensgrenze kommen.

Wow, wie genau er über deine Einkünfte bescheid weiß. Woher hat er die Daten??

Nach meiner Rechnung

liege ich nach meinem Jahresgehalt bei 50400. Kann ich hier
noch weitere Einnahmen aus Steuerrückzahlungen mit geltend
machen, oder wie kommt er auf die aussage dass ich trotz des
grenzbetrags von 50850 wechseln kann.

GUte Frage, frag ihn doch mal?! Entscheidend ist die JAEG und dein regelmäßiges Einkommen, mehr nicht.

Gruß Sautter