Hallo liebe Experten!
Bei mir steht im Sommer der Wechsel in den Beihilfetarif einer privaten KV an. Zur Zeit bin ich in zahnärztlicher Behandlung, was bedeutet, dass vermutlich ein Zahn teilüberkront werden muss. Dieses soll im Herbst passieren, die vorhergehende Behandlung ist soweit abgeschlossen. Da wird der zukünftige private Krankenversicherer vermutlich nicht gerade begeistert drauf reagieren. Habe ich eine Chance, dass die neue KV dieses (teilweise) bezahlt? Eine Alternative wäre es, beim Zahnarzt zu drängeln, dass er die Behandlung noch während der GKV-Zeit abschliesst, will er aber (aus medizinischen Gründen hoffe ich) nicht so gerne. Welches Vorgehen würdet Ihr empfehlen? Für allgemeine Empfehlungen zu Beihilfetarifen wäre ich auch sehr dankbar.
Gruß,
Grobi
hallo Grobi
erst mal: wie bist Du denn bisher versichert.
Mit einem Beamtenanwärtertarif in einer Privaten?
Oder bist Du bisher als Student in einer Kasse gewesen?
Kurz: es gibt schon Möglichkeiten, dass die Zahnbehandlung übernommen wird.
Klar, die PKV knirscht mit den Zähnen.
Doch abgewiesens wirst Du nicht.
Wenn du eine Empfehlung für die m.M. nach beste Beantenversicherung haben möchtest: die DBV-Winterthur. Dieses Preis/Leistungsverhältnis hat keine andere.
Nur zwei Merkmale:
- keine Begrenzung auf die GOÄ (a/s/d)
- keine Kurortklausel wie die DeBeKa
Grüße
Babalou
Hallo Babalou,
zur Zeit bin ich noch in der gesetzlichen KV versichert, da ich zunächst als Angestellter angefangen habe. Zu Deiner Empfehlung: Was ist denn mit Kurortklausel gemeint? Die DeBeKa wird ja oft als klassischer Beamtenversicherer genannt, mit der man eigentlich nichts verkehrt macht. Als Alternative hatte ich noch die HUK in Erwägung gezogen. Das Angebot der DBV werde ich mir mal anschauen. Gruß und Danke,
Grobi
erst mal: wie bist Du denn bisher versichert.
Mit einem Beamtenanwärtertarif in einer Privaten?
Oder bist Du bisher als Student in einer Kasse gewesen?
Kurz: es gibt schon Möglichkeiten, dass die Zahnbehandlung
übernommen wird.
Klar, die PKV knirscht mit den Zähnen.
Doch abgewiesens wirst Du nicht.
Wenn du eine Empfehlung für die m.M. nach beste
Beantenversicherung haben möchtest: die DBV-Winterthur. Dieses
Preis/Leistungsverhältnis hat keine andere.
Nur zwei Merkmale:
- keine Begrenzung auf die GOÄ (a/s/d)
- keine Kurortklausel wie die DeBeKa
Grüße
Babalou
Hallo,
eine PKV sollte man sich nicht von Gesellschaften oder Tarifen kommend auswählen. Auch der Beitrag, der zurzeit genannt wird, ist kein Entscheidungskriterium.
Zuerst sollte man die gesundheitlichen Themen und die Leistungsinhalte definieren. Aus den gewünschten Leistungen ergibt sich letztendlich eine Auswahl privater Versicherer, die diese Leistungen abdecken.
Mit Leistungen ist hier aber bitte nicht die Unterbringung stationär gemeint, sondern die Leistungsansprüche im Detail - also Heil- und Hilfsmittelkatalog, gemischte Anstalten, Kurortklausel, Geltungsbereich, Beendigungsgründe, etc.
Zur Kurortklausel - diese Klausel steht in den MB/KK und wird von einigen Versicherern außer Kraft gesetzt. Es geht um Behandlungen in einem Kurort, wenn es nicht der Wohnsitz ist oder akute Behandlungen bei Aufenthalt am Kurort ohne kausalen Zusammenhang mit einer Kur. Das macht manchmal etwas Streß bei der Erstattung.
Ich würde Dir empfehlen Dich an einen auf private Krankenversicherung spezialisierten Berater zu wenden, der Dich ersteinmal über unterschiedliche Bedingungsinhalte und deren Bedeutung informiert. Dann ergibt sich zwangsläufig sehr schnell der richtige Versicherer.
Natürlich kannst Du auch der Herde folgen - dann gehst Du zur DeBeKa.
Das mit der Krone ist kein Problem. Du solltest aber einen entsprechenden Heil- und Kostenplan beifügen, damit der Versicherer eine genaue Aussage treffen kann.
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
derKVProfi
hallo Grobi,
das mit der Kurortklausel hat Thorulf schon erklärt.
Zur GOÄ (Gebührenverordnung für Ärzte).
Eine wirklich freie Wahl des Arztes und KH und optimale Versorgung hast Du nur mit einem Tarif, der über die GOÄ bezahlt.
Zur Erklärung: die GKV zahlt etwa den 1,5 fachen Satz der GOÄ, der Hausarzt in fast allen Fällen den Regelsatz (2,3), der Spezialist sehr oft den Höchstsatz (3,5) und dann gibt es noch solche Ärzte die auf Grund der Schwere der Erkrankung und der Behandlung (und ihrer Ausbildung)über die GOÄ gehen. Darüber müssen Sie Dich aber informieren und Dich eine „gültige Honorarvereinbarung“ unterschreiben lassen, dass sie über diese 3,5 GOÄ gehen. Hast Du nun eine KV, die nur bis zum Höchstsatz bezahlt, dann hast Du 2 Möglichkeiten: 1. Du akzeptierst und zahlst den Betrag, der über die GOÄ geht selbst, oder 2. Du wechselst den Arzt.
Die DeBeKa „Vertreter“ (meist Beamtenkollegen, die nebenbei sich ein paar Kreuzerchen verdienen und ihre Tarife nicht mal genau kennen) behaupten Steif und fest, dass ihre KV auch über die GOÄ bezahlt. Das ist streng gesehen nicht mal gelogen… denn es heißt in den Bedingung: „freiwillige Leistungen können bezahlt werden!“ Die Betonung liegt auf freiwillig und können.
Ich habe noch keinen einzigen Versicherten kennen gelernt (und ich bin schon eine ganze Generation in dem Geschäft), der bei der DeBeKa diese Leistung erhalten hat. Das soll nicht heißen, dass es keinen gibt. Doch ist es extrem selten.
Mache es wie Thorulf schon empfohlen hat: suche Dir einen Makler, der Dir hier hilft und ein paar Angebote Dir unterbreitet.
Achte darauf, dass diese GOÄ überschritten werden kann, dass Du, falls Du Brillenträger bist, die Gläser zu 100 % bezahlt bekommst und zum Gestell ca. 100 Euro dazu. Dass Inlays möglichst 100 % bez. werden, dass, falls Du in so einem Bundesland lebst, in dem keine Kur bezahlt wird, auch Kur mit dabei ist.
Ob diese KV jetzt Deine Krone mit übernimmt, ist gar nicht mal so entscheidend. Denn Du bist ja nicht nur 1 Jahr in dieser Versicherung, sondern ein Leben lang. Klar wäre es schön, wenn die KV diese Kosten mit übernimmt.
Grüße
Babalou