Wechsel von GKV + Wahltarif zu PKV wg.Statuswechse

Guten Tag,
Ja die KKH ist im Recht. Anfang des Jahres hat das Bundesversicherungsamt klargestellt, dass ein Statuswechsel nach 6 SGB V keine Kündigung nach 175 SGB V bzw 190 SGB V darstellt. Du hast die Frist Deines Arbeitgebers versäumt und somit wurde Deine Mitgliedschaft in eine freiwillige umgewandelt mit der Konsequenz dass die Bindungsfristen für den Wahltarif nach 53 SGB V gültig sind.
Da ich Deinen Tarif und Deinen Vorversicherungsverlauf nicht kenne ist keine andere Aussage möglich. Eine Chance sehe ich noch über einen anderen Weg, doch dazu benötige ich weiterführende Angaben. Wenn das von Interesse ist, so bitte ich Dich mit mir Kontakt aufzunehmen.Adresse findest Du in meinem Profil oder unter www.rwmgroup.de

Herr Breidenbach,
Ich muss mich korrigieren. Es besteht nunmehr die Möglichkeit für Sie in die PKV zu wechseln. Dieses geht aus einer sehr aktuellen Stellungnahme des GKV Spitzenverbandes hervor. Näheres gerne im persönlichen Dialog.
Viele Grüße
Christian Müller

Sorry Holger Breidbach,
das erste mal das ich ne Antwort ablehne.
Ihre Wahl für die Neue Krankenversicherung war falsch,
da man Sie erstens im Regen stehen lässt und zweitens nicht anständig beraten hat.Und diese Beratung auch noch falsch Dokumentiert hat.So fallen Sie mit der PKV auf die Nase.
Gruß

Hallo Herr Breidbach,

leider ist hier einiges schiefgelaufen. Zum Teil hat Ihre KK recht, zum Teil nicht. Grundsätzlich sind sie „Mitglied“ in der KK. Damit können Sie bei einem Statuswechsel „den Austritt erklären“. Eine Kündigung ist in jedem Fall unwirksam und kann und wird entsprechend abgelehnt.

Ebenfalls haben Sie die zweiwöchige Frist verstreichen lassen. Auch hier hat Ihre KK recht. Der nächstmögliche Zeitpunkt für eine Austrittserklärung ist also wahrscheinlich der nächste 01.01. Allerdings nicht mit der von Ihnen geschilderten Begründung.

Sie brauchen eine Folgeversicherung und den entsprechenden Nachweis und erklären Ihren Austritt zum Zeitpunkt des Beginns der Nachversicherung.

Falls es dann wieder Probleme geben sollte,
bestehen Sie auf einen widerspruchsfähigen Bescheid,
dann konsultieren Sie einen Anwalt und gehen ggf. mit einem Widerspruch gegen die Ablehnung vor. Wenn auch das nicht zum gewünschten Erfolg verhilft, bleibt noch die Möglichkeit einer (kostenfreien) Klage vor dem Sozialgericht.

Wichtig ist aber auf jeden Fall: 1) PKV Folgeversicherung muss stehen, 2) Austritt erklären (nicht kündigen).

Ich hoffe geholfen zu haben

Beste Grüße

Dominique Plich

ich denke die krankenkasse hat recht.
ein wechsel in die PKV wegen überschreiten der grenze geht immer nur zum 01.01. eines jahres.
wenn der arbeitgeber im januar bescheid gibt muss ich mich innerhal der nächsten 2Wochen entscheiden

Darüber muß der neue Vertragspartner PKV aber Bescheid wissen.:-!

sorry, da kann ich dir nicht weiterhelfen. ich fürchte, da mußt Du einen RA einschalten.

Hallo!

Ich denke, das stimmt alles so, bin aber nicht ganz sicher. Fragen Sie doch die PKV, in die Sie wechseln wollten, danach.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo Draconier,

war im Urlaub, daher die doch sehr verspätete Antwort- Sorry!

Die Allianz-KKH hat dich nicht angeflunkert, ein Wechsel ist zur Zeit nicht mehr möglich.
Viele Wahltarife sind 3 Jahre gültig und haben den riesigen Nachteil, dass man sich auch für eine solange Zeit an die Kasse bindet.
Dieser Nachteil wird sehr oft nicht von den Kassen beim Abschluß erwähnt, sondern immer nur die Rückvergütung und der finanzielle Anreiz angesprochen.

Wie wurde denn der Wahltarif abgeschlossen ?
Wenn es nicht persönlich auf einem Kundenfiliale war, kannst Du geltend machen, dass Du über die Nachteile nicht ausreichend aufgeklärt wurdest.
Dies würde dich berechtigen die Kasse „normal“ zu kündigen und zum übernächsten Monat aus der Allianz-KKH rauszukommen.
(Die Chancen stehen meist sehr gut)
Ein Versuch ist es wert. Und in solch einem Fall bitte mit dem Filialleiter einen Termin ausmachen und nicht nur mit dem Sachbearbeiter kommunizieren. Denn diese haben nicht die nötige Entscheidungskompetenz.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,

leider hat Ihre gesetzliche Krankenversicherung recht.

Versicherte, die wg. Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze zur PKV wechseln können, haben nur eine gewisse Zeit dies bei der GKV anzuzeigen.

Sie haben sich zu spät damit befasst und deshalb sind Sie an die Krankenversicherung gebunden - normaler Weise 18 Monate (außer die Kasse erhebt einen zusätzlichen Beitrag) oder aber - wie bei Ihnen - durch einen Wahltarif länger: also bis 31.12.2013.

Alles Gute.