Ich bin in der GKV und habe im Januar 2010 einen Wahltarif über drei Jahre abgeschlossen, welcher mir jährlich eine Betrag von bis zu 500 Euro rückvergütet, sofern ich keine großen Arztrechnungen produziere. Ist dies der Fall kann die GKV bis zu 80 Euro zusätzlich von mir verlangen.
Nun bin ich zum Jahreswechsel von meinem Arbeitgeber über die Möglichkeit des Beitritts über die PKV aufgeklärt worden. Leider habe ich nicht sofort reagiert und mich mit dem Thema erst Ende Februar beschäftigt. Nachdem ich mich nun entschlossen hatte zu einer PKV zu wechseln habe ich meiner GKV gekündigt.
Diese lehnte mein Kündigungsschreiben allerdings ab und verwies auf eine Wechselmöglichkeit im Januar aber nicht für später. Somit müßte ich meinen Wahltarif bis zum 31.12.2013 erfüllen. Auch ein weiteres Kündigungsschreiben von mir mit Verweis auf die Entscheidung des Bundesversicherungsamtest vom 03.03.2011 lehnte man mit der Begründung ab, dass mein Sonderkündigungsrecht wg. Statuswechsels immer nur zum 01.01. eines Jahres besteht.
Ist meine GKV (Allainz KKH) im Recht?
Ich freue mich und bin Ihnen dehr dankbar auf Ihre Antwort.
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Ja, die Kkh Allianz ist im recht, also kündige den Tarif zum 31.12.11 und
Du bist ab 01.01.12 privat versichert. Du kannst auch heute scho deine private kV abschliessen, damit nichts mehr gesundheitlich passiert!! Ich helfe dir gerne bei der Auswahl des passenden tarifes.
die Kündigungsfrist von drei Jahren gilt.
Für Wahltarife, die Selbstbehalt- oder Krankengeld-Vereinbarungen betreffen, gilt weiterhin eine Mindestbindung von drei Jahren, um den Krankenkassen eine langfristigere Kalkulation zu ermöglichen.
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely
Die Situation des Versicherten zum Jahresanfang war eine andere. Dort wäre keine Kündigung nötig gewesen, sondern nur die „Erklärung der NICHTweiterversicherung“. Das ist etwas anderes als die Kündigungserklärung und Bestätigung nach §175 SGB V.
Daher sind Sie nun an den Wahltarif gebunden und werden je nach Art des Tarifes erst nach 1 oder 3 Jahren wechseln können.
Sollten Sie schon eine PKV abgeschlossen haben, so müssen Sie schnell reagieren und diese Widerrufen.
in dem von Ihnen angefügten LINK steht, dass die GKV mich hätte informieren müssen. Dies ist allerdings nicht geschehen. Liegt hier ein Versäumnis der GKV vor?
Wie lange habe ich Zeit den PKV Tarif denn zurückzunehmen? Meinem Arbeitgeber habe ich den Wechsel noch nicht avisiert.
LG
wie Sie bereits richtig erwähnt haben gelten seit dem 03.03.2011 verkürzte Vertragslaufzeiten für einige Wahltarife, wie auch für Ihren. Ich gehe von dem Tarif 500 Plus bei Ihnen aus. Sie haben somit die Frist von einem Jahr Vertragsdauer nach Ihren Angaben erfüllt!
Mein Versicherungsmann von Versicherungscheck24 sagte mir, dass ich, sollte die GKV meine Kündigung nicht akzeptieren, jederzeit die PKV auch wieder stornieren oder den Anfang verschieben kann.
Laufe ich Gefahr ab dem 01.08. sowohl GKV als auch PKV zu zahlen?
Schicken Sie den schnell nach Haus. Wenn auch die Tarifauswahl mit so wenig Kenntnis erfolgt ist (wobei ich fast ahne welcher Versicherer es ist), dann mal „gute Nacht“.
Natürlich geht das nicht was er sagt. Hier die Erklärung:
es tut mir leid, ich befinde mich im Urlaub. Meine Informationsquelle ist dadurch nur das Internet. Bei manchen Wahltarifen besteht für die Versicherten die Möglichkeit diesen nach 12 Monaten zu kündigen, oder bei einem sogenannten Statuswechsel z.b. beim Überschreiten der Jahresentgeldgrenze zum 1.1. des Jahres.
Hier dazu ein Link: http://www.versicherung-borchardt.de/2011/01/09/wahl…
Nachdem mit diesen Wahltarifen der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht, bitte ich Sie dass Sie Ihre Frage einen „Kollegen“ erneut zu stellen, da ich nicht alle Unterlkagen zur Verfügung habe.
denke ich mir…es ist immer das gleiche Spiel habe auch gerade einen Kunden der im gleichen Tarif wie sie versichert ist.
Kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin und teilen Sie Ihrer GKV mit, dass Sie in die PKV wechseln möchten.
…dann sollte alles seinen normalen Weg gehen…!!
… manchmal könnte mann kotzen und durchdrehen…
in einem anderen Fall bei mir kämpfe ich seit 1,5 Jahren mit der AOK!!! Rekordverdächtig!!!
Grüße und ein schönes Wochenende
Thorsten Bohn
P.S: Wenn Sie HIlfe benötigen dann kommen Sie einfach direkt auf mich zu
hoffe nur dass die KKH Allianz mich dann auch zum 31.12.2011 rauslässt. Ich gehe eher davon aus, dass die mir wieder mitteilen, dass ich bis zum Ende des Wahltarifs drin bleiben muss
Bekomme ich eigentlich probleme mit der PKV oder kann ich den Eintritt nach hinten verschieben ( das ursprüngliche Datum klappt ja nicht). Oder habe ich dann sogar zwei Versicherungen ab August zu bezahlen?
Hallo,
ich denke schon, dass sie sich korrekt verhalten. Es gibt für gesetzliche Krankenkasse dazu eindeutige gesetzliche Grundlagen (SGB V). An deiner Stelle würde ich bei der KK einen persönlichen Termin mit dem Abteilungsleiter der Beitragsabteilung vereinbaren und mir die gesetzlichen Grundlagen dazu zeigen lassen, falls dies nicht schon aus dem seinerzeitigen Bestätigungsschreiben für den Wahltarif ersichtlich ist. Ggfs. kann man schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung bei der KK einlegen. Daraufhin müsste sich die Widerspruchsstelle der KK damit befrassen und eine eindeutige schriftliche Entscheidung mit ausführlicher Begründung treffen. Wenn alles nicht eindeutig belegt wird, besteht die letzte Möglichkeit, das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde einzuschalten.