Guten Tag Zusammen,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich bin in der GKV und habe im Januar 2010 einen Wahltarif über drei Jahre abgeschlossen, welcher mir jährlich eine Betrag von bis zu 500 Euro rückvergütet, sofern ich keine großen Arztrechnungen produziere. Ist dies der Fall kann die GKV bis zu 80 Euro zusätzlich von mir verlangen.
Nun bin ich zum Jahreswechsel von meinem Arbeitgeber über die Möglichkeit des Beitritts über die PKV aufgeklärt worden. Leider habe ich nicht sofort reagiert und mich mit dem Thema erst Ende Februar beschäftigt. Nachdem ich mich nun entschlossen hatte zu einer PKV zu wechseln habe ich meiner GKV gekündigt.
Diese lehnte mein Kündigungsschreiben allerdings ab und verwies auf eine Wechselmöglichkeit im Januar aber nicht für später. Somit müßte ich meinen Wahltarif bis zum 31.12.2013 erfüllen. Auch ein weiteres Kündigungsschreiben von mir mit Verweis auf die Entscheidung des Bundesversicherungsamtest vom 03.03.2011 lehnte man mit der Begründung ab, dass mein Sonderkündigungsrecht wg. Statuswechsels immer nur zum 01.01. eines Jahres besteht.
Ist meine GKV (Allainz KKH) im Recht?
Ich freue mich und bin Ihnen dehr dankbar auf Ihre Antwort.
Ihr Holger Breidbach