Beim Wechsel vom Kleinunternehmer zur Umsatzsteuerpflicht bleibt beim Onlinehandel ein Warenbestand, der erst im Jahr der Umsatzsteuerpflicht verkauft wird. Kann für diese Ware die im Vorjahr bezahlt wurde, die Vorsteuer im Jahr mit der Umsatzsteupflicht gezogen werden? Wenn Ja, wie stellt man das in einer Eü dar?
Gruß nargo56