Wechsel von Kleinunternehmer zu USt

Beim Wechsel vom Kleinunternehmer zur Umsatzsteuerpflicht bleibt beim Onlinehandel ein Warenbestand, der erst im Jahr der Umsatzsteuerpflicht verkauft wird. Kann für diese Ware die im Vorjahr bezahlt wurde, die Vorsteuer im Jahr mit der Umsatzsteupflicht gezogen werden? Wenn Ja, wie stellt man das in einer Eü dar?

Gruß nargo56

Hallo!

Es handelt sich um einen Fall des §15a UStG, Absatz 2 und 7.

Ich glaube nicht dass das in der EÜR darzustellen ist, wichtig ist dass es in der USt-Erklärung dargestellt wird, Seite 3 unten.

Gruß

Jörg