Wechsel von Minijob auf Steuerkarte, lohnt sich das?

Hallo zusammen,
ich hoffe es gibt hier jemanden, oder mehrere, die sich mit Steuern auskennen. Ich nämlich nicht ;-))
Also, meine Frau arbeitet als 450 Euro Kraft in der Filiale eines Textildiscounters. Sie muss 37,5 Std. arbeiten und hat einen Stundenlohn von 10,50€. Sie bekommt zusätzlich ihr Urlaubsgeld als monatlichen Abschlag ausbezahlt und kommt insgesamt auf ca. 440 € brutto, wovon ihr nach Abzug der RV ca. 415 € netto verbleiben.
Soweit, so gut. Jetzt hat man ihr angeboten, bzw. habe ich den Eindruck man will sie ein bisschen dahindrängen, ihre Stundenzahl auf 60 Std. zu erhöhen, bei gleichem Stundenlohn. Das ganze müsste dann natürlich auf Steuerkarte passieren in Lohnsteuerklasse 5.
So, jetzt bin ich der Meinung, dass sich das ganze nicht rechnen kann, da sie meiner Meinung nach die zusätzlichen 22,5 Stunden fast gänzlich umsonst arbeitet, wen man die Abzüge mit einrechnet. Sie muss dann ja Steuern bezahlen, sich selbst krankenversichern usw.

Aber da ich nicht der Experte dafür bin, wollte ich mal fragen, ob mir das jemand ungefähr ausrechnen kann, was ihr im Monat übrig bleibt, wenn sie die 60 Stunden auf Steuerkarte arbeitet. Wie gesagt, sie wäre dann in Steuerklasse 5, wir haben 2 Kinder, 16 und 18, wobei die Große gerade ihr Abi macht, danach studieren will. Der Beitragssatz unserer KV beträgt insgesamt 16,3 %. Ich selbst bin Steuerklasse 3 und mein Einkommen beträgt ca. 70.000€ brutto/a
Ich bedanke mich schon mal vorab
prikkelpitt

Hallo,
hier mal alles eingeben…

http://www.gehalt.de/einkommen/brutto-netto-rechner?gclid=CMuYjtOxicwCFYZuGwodWG4HzA

lisa

Nee, das muss es nicht und ist auch nicht natürlich. Die Steuerklassenkombination sucht man sich ja absichtlich aus.
Ansonsten hilft wirklich nur, mal alles irgendwo reinzuklimpern und zu schauen, wieviel hinter rauskommt. Umsonst arbeitet sie die 22,5 zusätzlichen Stunden nicht. Das sieht nur so aus, weil in der Klasse 5 ein großer Teil der abgeführten Steuern eigentlich die Steuern des Mannes sind, der seinerseits zu wenig zahlt.
Was in den Vergleichrechnern regelmäßig untergeht, sind die höheren Rentenansprüche und im konkreten Fall der Anspruch auf Arbeitslosen- und Krankengeld, falls es mal soweit kommt.
Für den Arbeitgeber ist es natürlich eine feine Sache, wenn er weiter den gleichen Stundenlohn zahlen will. Für ihn wird der abzuführende SV-Anteil geringer.

Grüße

Na ja, wenn ich da mal alles eingebe, und mal vorausgesetzt, dass ich das auch richtig gemacht habe, dann würde sie bei 60 Stunden Arbeitszeit auf Steuerkarte 469€ verdienen. Also netto rund 50€ mehr, für 22,5 Stunden mehr Arbeit.
Also ich nenne das eigentlich umsonst, oder nicht?

Mfg

Servus,

Du hast das mit den Lohnsteuerklassen immer noch nicht verstanden, obwohl es ElBuffo Dir auseinandergesetzt hat.

Wenn Du vergleichen möchtest, rechne mit Steuerklasse 4 - das ist dann ungefähr der Anteil ESt, den der Arbeitnehmer für sich selbst (und nicht zum Ausgleich der zu niedrigen Abzüge beim Gatten) zahlt.

Schöne Grüße

MM

Bis 800 Euro gibt es eine steuervergünstige Gleitzone für Teilzeitkräfte. Der Vorteil beim Minijob ist allerdings, dass er neutral bzgl des partnerlichen Steueraufkommens ist.

850 €

sozialversicherungsbegünstigte

Über die anderen Vorteile einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hat Enno schon etwas gesagt.
Im Übrigen können bei einer steuerpflichtigen Beschäftigung auch Werbunskosten geltend gemacht werden.

Data

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meine natürlich ElBuffo, nicht Enno

Hallo,
natürlich „lohnt“ sich das.
Spätestens wenn deine Frau in Rente geht.
Woher stammen denn alle diese Minirenten, die jetzt mühsam mithilfe des Sozialamtes aufgestockt werden müssen??? Von den Hausfrauen, die 45 Jahre lang nur Mini-Jobs hatten, weil sich „richtige“ Arbeit nicht „lohnt“.

Grüße
miamei