Hallo, ich habe einen Bekannten, der aus Ungarn kommt. Er arbeitet auf selbständiger Basis (er betreibt gemeinsam mit seinem Onkel eine GbR) und ist seit ca. 3 Jahren privat krankenversichert. Leider hat sich damals niemand informiert, ob auch eine freiwillige Versicherung in der GKV möglich ist. Da er trotz selbständiger Arbeit nicht so viel verdient, möchte er natürlich gerne als freiwillig Versicherter in die GKV. Ich habe gelesen, dass man in die GKV zurück kann, wenn der Verdienst eine bestimmte Grenze unterschreitet. Habe ich das richtig verstanden? Gilt dass für jeden? Und welche Grenze muss unterschritten werden? Ich freue mich über Tipps! Vielen Dank und viele Grüße, Susanne
Hallo Susanne,
leider stimmt das so nicht. Wenn er selbständig und PKV versichert ist, kommt er nicht in die GKV rein. Er müsste schon versicherungspflichtig werden, also eine abhängige Beschäftigung ausüben. Sieht also für ihn schlecht aus.
Um jetzt aber alle Möglichkeiten durchzugehen, dazu ist es zum schreiben zu schlecht. Wenn er ausführlich beraten werden will, soll ers sich einfach mal bei einer gesetzlichen Krankenkasse am Ort persönlich erkundigen, die können einen gut beraten.
Grüße,
Andreas
Hallo Andreas, vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mir sowas fast schon gedacht. Ich frage mal bei der GKV - sonst suche ich nach einer günstigeren PKV für unseren Freund. Viele Grüße, Susanne
Hallo,
damit Ihr Bekannter in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann, muß er als Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von mehr als 400 Euro aufnehmen. Da er aber selbständig ist, funktioniert es leider nicht. In eine freiwillige Krankenversicherung kann er als Selbständiger mangels Vorversicherungszeiten nicht wechseln. Somit gibt es zur privaten Krankenversicherung leider keine Alternative.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Lorenz
www.abc-der-krankenkassen.de