Wechsel von PKV in Gesetzliche aufgrund Therapie

Hallo,

ich bin selbstständig - Kleinunternehmerin, 23 Jahre alt und seit ca. 2 Jahren privat versichert.
Seit rund einem halben Jahr leide ich unter schweren Depressionen und Panikattacken.

Ich benötige dringend eine Therapie. Eine psychotherapeutische Behandlung wird von meiner privaten Krankenversicherung jedoch nicht erstattet. Eine andere PKV würde mich mit diesem Vorwissen nicht annehmen.

Gibt es für solche Fälle eine Möglichkeit, in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung einzutreten?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße,

Laura

Gibt es für solche Fälle eine Möglichkeit, in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung einzutreten?

Nein. es gibt nur die Möglichkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen und auf diesem Wege in die GKV zurückzukehren oder, bei Vorliegen der Voraussetzungen, die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV.

Nein. es gibt nur die Möglichkeit eine versicherungspflichtige
Beschäftigung aufzunehmen und auf diesem Wege in die GKV
zurückzukehren oder, bei Vorliegen der Voraussetzungen, die
beitragsfreie Familienversicherung in der GKV.

Zu letzerem wollte ich mal nachfragen:
geht das wirklich so einfach, dass ein Selbständiger das Gewerbe z.B. für nur einen Monat aufgibt, in die Familienversicherung kommt und dann das Gewerbe wieder aufnimmt und sich dann freiwillig ges. versichern kann? Oder gibt es da eine Frist?
Sonst scheint das ja fast wie eine Lücke…

Ich danke euch
Lars

Hallo,

Zu letzerem wollte ich mal nachfragen: geht das wirklich so einfach, dass ein Selbständiger das Gewerbe z.B. für nur einen Monat aufgibt, in die Familienversicherung kommt und dann das Gewerbe wieder aufnimmt und sich dann freiwillig ges. versichern kann? Oder gibt es da eine Frist?
Sonst scheint das ja fast wie eine Lücke…

Ist aber nicht die einzige. Aber wie sollte es sonst auch möglich sein, dass die privaten angeblich mehr Leistungen erbringen können als die gesetzlichen. ;o)

Grüße

Hallo,

das ist absolut keine Lücke. In diesem Fall würde ich der Abmeldung des Gewerbes keinerlei Glauben schenken und dementsprechend die Familienversicherung ablehnen.

Ich sage nur so viel dazu: Man hat sich vor zwei Jahren für die private KV entschieden (vermutlich weil günstiger). Dementsprechend wäre jede gesetzliche Kasse bescheuert, wenn sie eine solche Versicherte aufnehmen würde.

Grüße

Florian

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geht das wirklich so einfach, dass ein Selbständiger das
Gewerbe z.B. für nur einen Monat aufgibt, in die Familienversicherung kommt

Das wird kaum reichen, denn er darf ja im Jahresmittel ein bestimmtes Einkommen nicht übersteigen. Außerdem hat er in der PKV eine Kündigunsfrist, von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV begründet kein Sonderkündigunsgrecht in der PKV.

und dann das Gewerbe wieder aufnimmt und sich dann freiwillig ges. versichern kann?

Ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht.

Sonst scheint das ja fast wie eine Lücke…

Diese Lücke wurde in der Gesetzgebung erkannt und wirksam geschlossen.

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Hallo,

das ist absolut keine Lücke. In diesem Fall würde ich der
Abmeldung des Gewerbes keinerlei Glauben schenken und
dementsprechend die Familienversicherung ablehnen.

Bloß, wenn es so vorgesehen ist, dass man bei Eintritt der Familienversicherung in die ges. wechseln kann, kann ja ein Mitarbeiter der KK das nicht einfach anders sehen. Entweder gibt es einen solchen Paragraphen oder nicht. Und woher will der Mitarbeiter außerdem vorher wissen, ob die Gewerbe-Abmeldung nun gerechtfertigt ist oder nicht?