Hallo,
Eine Person, die seit 2 Jahren in der PKV ist, ist in diesem Jahr wg. Insolvenz des Betriebes unter die Beitragsbemessungsgrenze gefallen. Der AG zahlte von jan - einschl. oktober Gehalt, seit November bekommt diese Person Insolvenzgeld. Mit diesem Wissen hat sich die Person eine GKV ausgesucht, und wollte dort ab 01.01 kommenden Jahres Mitglied werden. Die GKV stimmte zu. Die Private stimmte der Kündigung zu. Alles schien in Ordnung. Bis nun der Arbeitgeber sich weigerte, die Umstellung auf die GKV zum 01.01. zu machen. Darf er denn sowas?
Grüße Taurus10
zu. Alles schien in Ordnung. Bis nun der Arbeitgeber sich
weigerte, die Umstellung auf die GKV zum 01.01. zu machen.
Darf er denn sowas?
Wenn Versicherungsplficht eintritt, und das scheint hier der Fall zu sein, darf der AGsich nicht weigern.
Gut, dass der Arbeitgeber aufgepasst hat.
Denn Insolvenzgeld löst keine Versicherungspflicht aus, er hätte nicht in die GKV gedurft.
Erst wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird und er sich arbeitslos meldet, tritt Versicherungspflicht ein.
Und man kann auch nicht Gehalt und Insolvenzgeld zusammen zählen und feststellen, dass man unter die JAEG fällt. Denn Das I-Geld ist Nettolohnersatz und kein Einkommen aus Beschäftigung.
Und der Arbeitgeber hätte für den Fehler gehaftet, wenn er nicht aufgepasst hätte.
Viel Glück
Barmer