Hallo,
ich denke er hat keine andere Möglichkeit als sich weiter in der PKV zu versichern. Warum sollte er dort ausgeschlossen sein?
Die PKV wäre zu beenden wenn er versicherungspflichtig würde aufgrund seines Beschäftigungsverhältnisses. Dies ist aber gemäß § 6 Abs. 3a SGB V nicht der Fall.
Und gerade bei über 55.-Jährigen ehemals PKV Versicherten prüfen die gesetzlichen Krankenkassen sehr genau ob eine Aufnahme in die GKV überhaupt möglich ist. Hier der Auszug aus dem Paragraphen:
„(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.“
Also, vorausgesetzt ihr Freund ist seit mindestens 5 Jahren in der PKV versichert ändert das Beschäftigungsverhältnis nichts am Status der Versicherung. Dies wurde vom Gesetzgeber extra so eingerichtet damit sich bisher PKV-Versicherte nicht im Alter die günstigere GKV-Versicherung „erschleichen“.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. Ansonsten bitte einfach nochmal schreiben 
LG
Katrin