Wechsel von PKV in GKV mit 56 Jahren

Hallo zusammen,

ich hab mich nun durch einige schon bestehende Themen zu dieser Frage gewühlt, aber keine konkrete Antwort gefunden.

Mein Freund ist jetzt 56 Jahre und vom Status ‚Selbstständiger‘ in ein Angestelltenverhältnis gewechselt. Er liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und die PKV ist dementsprechend nicht mehr möglich für ihn.

Wie kann man nun fortfahren, da ihn die GKV ja als freiwilliges Mitglied nicht akzeptieren werden? Oder müssen diese das, weil er von der PKV ausgeschlossen ist?

Würde mich sehr über Antworten von Euch freuen.

Liebe Grüße,
Thanae

Guten Tag,

Ihr Partner ist krankenversicherungsfrei und müßte sich daher weiterhin privat krankenversichern.
Allerdings erhält er einen Krankenversicherungszuschuß vom Arbeitgeber.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

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Hallo

nach § 6 Nr. 3a SGB V wird er wohl Versicherungsfrei bleiben, sofern er mehr als 5 Jahre in der PKV war.

Hier der Gesetzestext:

§ 6
Versicherungsfreiheit

(1) Versicherungsfrei sind

(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.

Er bleibt somit PKV-versichert.
Gruß
Jogie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Leider bin ich seit über 10 Jahren „aus dem Geschäft“ und selbst Rentner. Die aufgeworfene Frage ist m. E. aber auch nicht schwer zu lösen und dürfte von jedem Krankenkassen - Sachbearbeiter beantwortet werden können.
Freundliche Grüße
P.J.W

Hallo!
Da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Ich meine, die GKV muss ihn nun nehmen, da man in Deutschland ja dann pflichtversichert ist.
Oder MUSS er in der PKV bleiben und zusehen, wie er die Beträge löhnen kann? Ich weiß es nicht!

MfG
N. Höhmann

Hallo,

Ihr Freund ist nicht mehr versicherungspflichtig in der GKV, weil er das 55. Lebensjahr überschritten hat und vor Eintritt in das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis in der PKV war. Er bleibt daher wie gehabt in der PKV.

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Schwieriges Thema. Aufnehmen müssen die ihn nicht. D.h. er kann weiter privat versichert bleiben. Am besten dazu ihre Krankenkasse anrufen.
Gruß
Dennis

DANKE
Danke für die fixen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen. Die Info mit dem 55. Lebensjahr war wichtig. Das wusste ich nicht. Kenne mich nun einmal nicht aus. Wir haben nun ein klärendes Gespräch mit der PKV ausgenommen.

Danke noch mal an alle!!!

Hallo,

er wird mit diesem Alter in der GKV nicht mehr aufgenommen. Daher bleibt er, trotz sozialversicherungspflichtigem Angestelltenverhältnis unter JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) privat versichert.

Grüße

Hallo Thanae,

wenn der Freund beim Wechsel in das Angestelltenverhältnis bereits 56 Jahre war kommt er nicht in die gesetzliche er muss wieder in die private , diese muss ihn im alten Tarif wieder aufnehmen.
Gruß

ich hab mich nun durch einige schon bestehende Themen zu
dieser Frage gewühlt, aber keine konkrete Antwort gefunden.

Mein Freund ist jetzt 56 Jahre und vom Status
‚Selbstständiger‘ in ein Angestelltenverhältnis gewechselt. Er
liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und die PKV ist
dementsprechend nicht mehr möglich für ihn.

Wie kann man nun fortfahren, da ihn die GKV ja als
freiwilliges Mitglied nicht akzeptieren werden? Oder müssen
diese das, weil er von der PKV ausgeschlossen ist?

Würde mich sehr über Antworten von Euch freuen.

Liebe Grüße,
Thanae

Hallo,
ich denke er hat keine andere Möglichkeit als sich weiter in der PKV zu versichern. Warum sollte er dort ausgeschlossen sein?
Die PKV wäre zu beenden wenn er versicherungspflichtig würde aufgrund seines Beschäftigungsverhältnisses. Dies ist aber gemäß § 6 Abs. 3a SGB V nicht der Fall.
Und gerade bei über 55.-Jährigen ehemals PKV Versicherten prüfen die gesetzlichen Krankenkassen sehr genau ob eine Aufnahme in die GKV überhaupt möglich ist. Hier der Auszug aus dem Paragraphen:

„(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.“

Also, vorausgesetzt ihr Freund ist seit mindestens 5 Jahren in der PKV versichert ändert das Beschäftigungsverhältnis nichts am Status der Versicherung. Dies wurde vom Gesetzgeber extra so eingerichtet damit sich bisher PKV-Versicherte nicht im Alter die günstigere GKV-Versicherung „erschleichen“.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. Ansonsten bitte einfach nochmal schreiben :smile:

LG
Katrin

Hallo Thanae,

die GKV hat Recht, nach dem 55. Geburtstag ist ein Wechsel von PKV in GKV auch durch Statuswechsel nicht möglich. GKV muss und kann ihn nicht aufnehmen. Da es in D seit 2007 keine Nichtversicherten geben darf muss ihn seine letzte Versicherung aufnehmen (also PKV). PKV hat in solchen Fällen einen Basistarif anzubieten, welcher mit den Leistungen der GKV vergleichbar ist. Er muss also in der PKV bleiben.

Gruß Katerina

Hallo Thanae,

wie lange war er denn bei der PKV versichert?
Bei einer Anmedlung bei der GKV werden die
Vorversicherungen auch abgefragt. Daher am besten
gleich eine Vorversicherungsbestätigung beantragen.

Hallo Thanae,

Ein Wechsel zur GKV zurück nach dem 55. Lebensjahr ist, wenn dein Bekannter fünf Jahre davor nicht in der GKV versichert war, definitiv ausgeschlossen.
Gesetzesgrundlage § 6 SGB V
(dort steht : „Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.“)

Dein Bekannter soll sich bei der bisherigen PKV nach einem „Basistarif“ erkundigen. Am besten, dort direkt nach diesem bezahlbaren und geeigneten Tarif informieren.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo Thanae,
wir müssen erst etwas klären: Es kommt auf sein Einkommen an, ob er nicht bei der PKV weiterversichert sein kann ! Liegt er oberhalb der Krankenversicherungspflichtgrenze (siehe Internet) kann er auch bei der PKV bleiben (auch als Angestellter). Nur wenn er unterhalb dieser Einkommensgrenze liegt, wird er automatisch Pflichtmitglied der GKV (AOK, Ersatzkassen bzw. sonstige wie IKK, BKK) Da die Beitragssätze vom Gesetzgeber festgesetzt wurden (ausgenommen Zusatzbeiträge) kann er eine Krankenkasse ohne großen Beitragsvergleich aussuchen. Am besten wg der Details (Plichtmitglied oder freiwillig) von einer KK beraten lassen (kostenlos).
VG
ayro

Wieso ist er von der PKV ausgeschlossen?

Da er nun wieder sozialversicherungspflichtig wurde kann er auch wieder zurück in die GKV.

Da er nun wieder sozialversicherungspflichtig wurde kann er
auch wieder zurück in die GKV.

Hallo C. Burgard,

inzwischen wissen wir genau Bescheid. Und Katrin Keller hat Recht:

„(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.“

Das ist neben anderen Dingen der Fall bei meinem Freund und er muss wieder in die PKV.

Danke dir trotzdem.

DAS THEMA GILT NUN ALS BEENDET. DANKE EUCH ALLEN!

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