Hallo zusammen,
ich hab mich nun durch einige schon bestehende Themen zu dieser Frage gewühlt, aber keine konkrete Antwort gefunden.
Herr XYZ ist 56 Jahre und vom Status ‚Selbstständiger‘ in ein Angestelltenverhältnis gewechselt. Er liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und die PKV ist dementsprechend nicht mehr möglich für ihn.
Wie kann man nun fortfahren, da ihn die GKV ja als freiwilliges Mitglied nicht akzeptieren werden? Oder müssen diese das, weil er von der PKV ausgeschlossen ist?
Würde mich sehr über Antworten von Euch freuen.
Liebe Grüße,
Thanae