Wechsel von PKV in GKV mit 56 Jahren

Hallo zusammen,

ich hab mich nun durch einige schon bestehende Themen zu dieser Frage gewühlt, aber keine konkrete Antwort gefunden.

Herr XYZ ist 56 Jahre und vom Status ‚Selbstständiger‘ in ein Angestelltenverhältnis gewechselt. Er liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und die PKV ist dementsprechend nicht mehr möglich für ihn.

Wie kann man nun fortfahren, da ihn die GKV ja als freiwilliges Mitglied nicht akzeptieren werden? Oder müssen diese das, weil er von der PKV ausgeschlossen ist?

Würde mich sehr über Antworten von Euch freuen.

Liebe Grüße,
Thanae

Nach meinem Kenntnisstand MUSS Herr XYZ wieder aufgenommen werden, da er ja bei den privaten nicht sein darf.
Arbeitslosigkeit und Selbstständigkeit sind die einzigen Wege in die GKV zurueckzuwechseln

Hallo,

da Herr XYZ schon über 55 Jahre alt ist, bleibt er versicherungsfrei , wenn er in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert war.

Die GKV muss ihn nicht als freiwilliges Mitglied akzeptieren, die PKV muss ihm allerdings einen der GKV gleichgestellten Tarif anbieten können,der den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen darf.

Gruß
Gaby

zum Nachlesen: SGB V
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/6.html

Herr XYZ ist 56 Jahre und vom Status ‚Selbstständiger‘ in ein
Angestelltenverhältnis gewechselt. Er liegt unterhalb der
Beitragsbemessungsgrenze und die PKV ist dementsprechend nicht
mehr möglich für ihn.

Warum ist die PKV jetzt plötzlich nicht mehr möglich für Ihn? Sie war doch vorher für ihn auch möglich?

Die PKV ist nicht mehr möglich für ihn, weil er im neuen Angestelltenverhältnis weniger verdient und unterhalb der Grenze liegt.

Dieses Problem wurde an anderer Stelle gelöst. Hier deswegen zur Vollständigkeit:

Mit Vollendung des 55. Lebensjahres nimmt die GKV keinen mehr auf, auch wenn dieser nun versicherungspflichtig ist. Er muss also in der PKV bleiben und der Arbeitgeber muss mind. einen Zuschuss leisten.

THEMA BEENDET

Frau Hackenberger hat recht. Die Altersgrenze für den Rückzug liegt bei 55 Jahren, danach muss die GKV nämlich nix mehr. Nur der Versicherte muss einen günstigeren und qualitativ niedrigeren Tarif awählen, wenn er weniger zahlen kann/möchte.

Hallo,
zur Klarstellung hier die Möglichkeiten, wie man in bestimmten Konstellationen aus der PKV zurück in die GKV kommt:

  • Bezug von Arbeitslosengeld I (nicht Arbeitslosengeld II !!!)
  • Beschäftigung als Arbeitnehmer: Entgelthöhe zwischen 400 Euro und durchschnittlich 4162,50 Euro (Wert für 2010)
    Weitere (sehr seltene)Möglichkeiten sind in § 5 SGB V beschrieben.

Bei all diesen Möglichkeiten sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • keine Versicherungspflicht, wenn daneben zeitgleich noch eine hauptberufliche Selbständigkeit ausgeübt wird (§ 5 Abs. 5 SGB V)
  • keine Versicherungspflicht, wenn bei Beginn bereits das 55. Lebensjahr vollendet wurde (ganz wenige Ausnahmen sind in § 6 Abs. 3a SGB V beschrieben)
  • wenn die Versicherungspflicht dann weniger als 12 Monate besteht, erfolgt danach auf jeden Fall eine Rückkehr in die PKV(!!) (Ausnahme in § 9 Abs. Nr. 1 SGB V)
  • bei Gesetzesänderungen besteht kein Vertrauensschutz auf eine frühere Regelung (Die Rückkehrmöglichkeiten sind in den letzten Jahren immer mehr eingeschränkt worden, z.B. Einführung der Altersgrenze von 55 Jahren oder Abschaffung der Versicherungspflicht bei Arbeitslosengeld II).

In Broschüren und im Internet gibt es (leider) zum Teil noch veraltete Regelungen, die nicht mehr gültig sind.

Gruß
RHW