Hallo Carsten,
Ungeheuerliche Falschdarstellung eines
Versicherungsvertreters.
Verdammter Werbeunsinn!
Ist das hier erlaubt?
Es handelt sich hier keinenfalls um eine Falschdarstellung!
Die Möglichkeit besteht doch auch, dass diese Person Ihnen nicht alle
Details genannt hat oder evt. den falschen Berater hatte .
Ich kenne eine Person, die sich in der beschriebenen Situation
befindet bzw. befand. Sie hat kürzlich einen
versicherungspflichtigen (Teilzeit-) Arbeitsplatz bekommen, in
dem sie rund 1.000 EU verdient. Sie zahlt rund 90 EU Beitrag
an die GKV, wenn man den Arbeitgeberanteil mitrechnet, sind es
also 180 EU.
Mit diesem Betrag war sie also voll versichert.
Als sie Student war, zahlte ihr Vater einen „ermäßigten
Studenten-Sondertarif“ von monatlich 110 EU. Damit waren aber
nur 30 % der anfallenden Krankenkosten abgedeckt.
Wie kommen Sie auf 30 % ?
Kinder erhalten in den meisten Bundesländern einen Beihilfesatz von 80 % also wäre dann ein PKV-Tarif mit 20 % erforderlich.
Die anderen 70 % erhielt der Vater als Beamter von der Beihilfe.
Eine Vollversicherung hätte sie also 110 / 30 * 100 = 366 EU
gekostet.
Dieser Vergleich hinkt!
Man muss hier den kompletten Beitrag des Beamten berücksichtigen
und nicht nur den Beitrag des Kindes.
Beispiel: Vater(55 Jahre) verdient 5.000 € - versichert ist Vater und Tochter (18 Jahre)
Beitrag mtl. ca. 290 €
Wäre der Vater kein Beamter, sondern ein Angestellter würde er einen mtl. Beitrag zahlen von über 300 € zahlen.
Auf die Leistungsunterschiede möchte ich auch noch hinweisen.
Als sie ihr Studium beendet hatte, der angeblich „ermäßigte
Studenten-Sondertarif“ nicht mehr galt, musste sie monatlich
250 EU bezahlen. Dabei war obendrein noch eine
Selbstkostenbeteiligung von 400 EU enthalten, weshalb sie nur
in allerextremsten Fällen zum Arzt gegangen ist
Warum hat diese Person, sich nicht für die Übergangsphase für ein 2. Studium angemeldet ?
Vorteil - Beitrag + Leistung hätte sich nicht verändert.
Auch die 250 € waren bestimmt nicht erforderlich,
da es bei den meisten Versicherer auch kostengünstigere Tarife auf dem Niveau der GKV gibt.
Aus dem Grund hat sie in der gesamten Zeit nur 1.950 EU an
Arztkosten verursacht.
Im Ergebnis ergibt sich an Einnahmen für die Versicherung:
8 Jahre = 96 Monate Studium * 110 EU/Monat = 10.560 EU.
7 Monate Suchzeit nach einem Job * 250 EU/Monat = 1.750 EU.
Macht für die Versicherung eine Gesamteinnahme von 12.310 EU.
Kosten für die Versicherung in der Zeit 1.950 EU.
Macht einen Gewinn für die Versicherung von 10.360 EU.
Diese Mehrkosten lagen nicht vor, da die Kosten der Vater gezahlt hat und nicht die von Ihnen zitierte Person.
Ich wiederhole meine Eingangsfrage: Gibt es keinen Anspruch
auf Rückzahlung?
für den Versicherungsnehmer ?
Grüße
Carsten
Ein Tipp noch, bevor man solche Texte raus haut sollte man sich zuerst einmal mit dem Unterschied zwischen einer PKV mit Beihilfetarifen und einer GKV beschäftigen.
Gruß Merger