Wechsel von PKV in GKV: Rückzahlung

Hallo,

wenn ein junger Mensch privatversichert ist, weil sein Vater privatversichert war, bleibt er es nach Abschluss von Schule und Studium gezwungenermaßen auch. Erst wenn er für mindestens drei Monate eine Berufstätigkeit ausübt, in der er zwangswesie gesetzlich versichert ist, darf er in die GKV wechseln.

Nun sind die Beiträge in der PKV drastisch höher als in der GKV, bei Geringverdienern kann es das Zwei- bis Dreifache sein. Obwohl junge Menschen nur selten einen Arzt brauchen, wird das viele Geld (angeblich) benötigt, um Rücklagen für das Alter zu anzulegen.

Wenn der Mensch also, weil er nach Aufnahme einer versicherungspflichtigen Berufstätigkeit in die GKV wechselt: Kann er dann die Auszahlung der für ihn angelegten Rücklage verlangen?

Grüße
Carsten

Guten Tag,

zuerst mal etwas vorab. Solange Sie in einem Kinder/Studenten/Ausbildungstarif versichert sind werden KEINERLEI Altersrückstellungen gebildet.

Der Gesetzgeber sieht keine Auszahlung einer eventuell vorhandenen Altersrückstellung vor. Etwas „vornehmer“ ausgedrückt fallen diese Rückstellungen nun der Versichertengemeinschaft zu Gute.

Die PKV ist, gerade in jungen Jahren, eher wesentlich günstiger als die GKV. Vorausgesetzt Sie verdienen entsprechend, was man bei einem abgeschlossenen Studium annehmen könnte.

Viele Grüße vom unabhängigen Versicherungsmakler aus Saarbrücken
Claude Burgard
„Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)“
http://www.versicherung-sb.de

Ungeheuerliche Falschdarstellung eines Versicherungsvertreters.
Verdammter Werbeunsinn!
Ist das hier erlaubt?

Ich kenne eine Person, die sich in der beschriebenen Situation befindet bzw. befand. Sie hat kürzlich einen versicherungspflichtigen (Teilzeit-) Arbeitsplatz bekommen, in dem sie rund 1.000 EU verdient. Sie zahlt rund 90 EU Beitrag an die GKV, wenn man den Arbeitgeberanteil mitrechnet, sind es also 180 EU.

Mit diesem Betrag war sie also voll versichert.

Als sie Student war, zahlte ihr Vater einen „ermäßigten Studenten-Sondertarif“ von monatlich 110 EU. Damit waren aber nur 30 % der anfallenden Krankenkosten abgedeckt. Die anderen 70 % erhielt der Vater als Beamter von der Beihilfe.

Eine Vollversicherung hätte sie also 110 / 30 * 100 = 366 EU gekostet.

Als sie ihr Studium beendet hatte, der angeblich „ermäßigte Studenten-Sondertarif“ nicht mehr galt, musste sie monatlich 250 EU bezahlen. Dabei war obendrein noch eine Selbstkostenbeteiligung von 400 EU enthalten, weshalb sie nur in allerextremsten Fällen zum Arzt gegangen ist

Aus dem Grund hat sie in der gesamten Zeit nur 1.950 EU an Arztkosten verursacht.

Im Ergebnis ergibt sich an Einnahmen für die Versicherung:

8 Jahre = 96 Monate Studium * 110 EU/Monat = 10.560 EU.
7 Monate Suchzeit nach einem Job * 250 EU/Monat = 1.750 EU.

Macht für die Versicherung eine Gesamteinnahme von 12.310 EU.
Kosten für die Versicherung in der Zeit 1.950 EU.
Macht einen Gewinn für die Versicherung von 10.360 EU.

Wenn das Geld nicht in Altersrückstellungen geflossen ist, was ist dann damit passiert? 630 % an Verwaltungskosten? Oder wurde das für „Inititiativreisen“ in Tschechische Bordelle benötigt?

Ich wiederhole meine Eingangsfrage: Gibt es keinen Anspruch auf Rückzahlung?

Grüße
Carsten

ICH finde es ungeheuerlich wie Sie auf jemanden versuchen verbal loszugehen, der Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Frage geholfen hat.

Ich wiederhole mich auch gerne nochmal. NEIN. Das Geld ist nichtmehr da. Weitere Ausführungen bedarf es nicht, ich machte mir aber die Mühe es weiter zu erläutern weshalb Sie mich jetzt u.a. beleidigen.

Lesen Sie meine Antwort ein erneutes Mal und Sie werden erkennen, dass dort nichts böses, kommerzielles oder sonstwas geschrieben steht.

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Jeder, der Ihre este Antwort liest, kann sich ein Bild davon machen, wie verzerrt die grotesk überzogene Gewinnspanne gerechtfertigt wird. Warum sonst, wenn nicht aus Werbegründen, werde ich derart getäuscht?

Erst wenn er für mindestens drei Monate eine Berufstätigkeit ausübt, in der er zwangswesie gesetzlich versichert ist, darf er in die GKV wechseln.

Das wäre mir neu. Woher ist die Information ? Man tritt normalerweise sofort in die GKV über, wenn man eine versicherunsgpflichtige Tätigkeit aufnimmt.

Nun sind die Beiträge in der PKV drastisch höher als in der GKV,

Das hängt von der Gesellschaft und vom Tarif ab.

wird das viele Geld (angeblich) benötigt, um Rücklagen für das Alter zu anzulegen.

Was hat das mit der Frage zu tun ?

Wenn der Mensch also, weil er nach Aufnahme einer versicherungspflichtigen Berufstätigkeit in die GKV wechselt

Kann er dann die Auszahlung der für ihn angelegten Rücklage verlangen?

Natürlich nicht, aber er kann sie weiter für sich nutzen, wenn er das will.

machen, wie verzerrt die grotesk überzogene Gewinnspanne

Wessen Gewinnspanne ? Die Kosten im Gesundheitswesen sind immens, die PKV regelt das über Prämienerhöhungen, die GKV über Leistungskürzungen.

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Hallo Carsten,

Ungeheuerliche Falschdarstellung eines
Versicherungsvertreters.
Verdammter Werbeunsinn!
Ist das hier erlaubt?

Es handelt sich hier keinenfalls um eine Falschdarstellung!

Die Möglichkeit besteht doch auch, dass diese Person Ihnen nicht alle
Details genannt hat oder evt. den falschen Berater hatte .

Ich kenne eine Person, die sich in der beschriebenen Situation
befindet bzw. befand. Sie hat kürzlich einen
versicherungspflichtigen (Teilzeit-) Arbeitsplatz bekommen, in
dem sie rund 1.000 EU verdient. Sie zahlt rund 90 EU Beitrag
an die GKV, wenn man den Arbeitgeberanteil mitrechnet, sind es
also 180 EU.

Mit diesem Betrag war sie also voll versichert.

Als sie Student war, zahlte ihr Vater einen „ermäßigten
Studenten-Sondertarif“ von monatlich 110 EU. Damit waren aber
nur 30 % der anfallenden Krankenkosten abgedeckt.

Wie kommen Sie auf 30 % ?
Kinder erhalten in den meisten Bundesländern einen Beihilfesatz von 80 % also wäre dann ein PKV-Tarif mit 20 % erforderlich.

Die anderen 70 % erhielt der Vater als Beamter von der Beihilfe.

Eine Vollversicherung hätte sie also 110 / 30 * 100 = 366 EU
gekostet.

Dieser Vergleich hinkt!

Man muss hier den kompletten Beitrag des Beamten berücksichtigen
und nicht nur den Beitrag des Kindes.

Beispiel: Vater(55 Jahre) verdient 5.000 € - versichert ist Vater und Tochter (18 Jahre)
Beitrag mtl. ca. 290 €

Wäre der Vater kein Beamter, sondern ein Angestellter würde er einen mtl. Beitrag zahlen von über 300 € zahlen.

Auf die Leistungsunterschiede möchte ich auch noch hinweisen.

Als sie ihr Studium beendet hatte, der angeblich „ermäßigte
Studenten-Sondertarif“ nicht mehr galt, musste sie monatlich
250 EU bezahlen. Dabei war obendrein noch eine
Selbstkostenbeteiligung von 400 EU enthalten, weshalb sie nur
in allerextremsten Fällen zum Arzt gegangen ist

Warum hat diese Person, sich nicht für die Übergangsphase für ein 2. Studium angemeldet ?
Vorteil - Beitrag + Leistung hätte sich nicht verändert.

Auch die 250 € waren bestimmt nicht erforderlich,
da es bei den meisten Versicherer auch kostengünstigere Tarife auf dem Niveau der GKV gibt.

Aus dem Grund hat sie in der gesamten Zeit nur 1.950 EU an
Arztkosten verursacht.

Im Ergebnis ergibt sich an Einnahmen für die Versicherung:

8 Jahre = 96 Monate Studium * 110 EU/Monat = 10.560 EU.
7 Monate Suchzeit nach einem Job * 250 EU/Monat = 1.750 EU.

Macht für die Versicherung eine Gesamteinnahme von 12.310 EU.
Kosten für die Versicherung in der Zeit 1.950 EU.
Macht einen Gewinn für die Versicherung von 10.360 EU.

Diese Mehrkosten lagen nicht vor, da die Kosten der Vater gezahlt hat und nicht die von Ihnen zitierte Person.

Ich wiederhole meine Eingangsfrage: Gibt es keinen Anspruch
auf Rückzahlung?

für den Versicherungsnehmer ?

Grüße
Carsten

Ein Tipp noch, bevor man solche Texte raus haut sollte man sich zuerst einmal mit dem Unterschied zwischen einer PKV mit Beihilfetarifen und einer GKV beschäftigen.

Gruß Merger

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Macht einen Gewinn für die Versicherung von 10.360 EU.

Wenn das Geld nicht in Altersrückstellungen geflossen ist, was
ist dann damit passiert? 630 % an Verwaltungskosten? Oder
wurde das für „Inititiativreisen“ in Tschechische Bordelle
benötigt?

Das Geld ist in den Pool aller Versicherten dieses Tarifes in der betreffenden Altersgruppe geflossen. Einige dieser Versicherten haben viel viel mehr als deren Beiträge als Leistung in Anspruch genommen.

Ich wiederhole meine Eingangsfrage: Gibt es keinen Anspruch auf Rückzahlung?

Selbstverständlich nicht!

Falls Du die PKV richtig Geld kostest, mußt Du auch nichts nachzahlen.

Grüße
Carsten

Erdbeerzunge

Nein.

Die gehören dem Kollektiv und sind in die Kalkulation eingeflossen.

Im übrige hätte der Student bei Beginn des Studiums in die GKV wechseln können und auch bei jedem abhängigen Job nach dem Studium, egal wie hoch das Einkommen ist.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

eine Versicherung ist keine Sparkasse. Es liegt in der Natur der Sache, dass manche, die glücklicherweise gesund sind, für andere mitzahlen.

Mit Gewinn hat das hier erstmal nichts zu tun.

Man soll hier keine Werbung machen, aber auch keine ahnungslose Hetze schreiben.

Gruss

Barmer

Niemand in D wird gezwungen, sich privat zu versichern, auch wenn die Eltern privat versichert sind.

Wer das freiwillig(!) tut, kann sich hinterher auch nicht beschweren.

Studenten sind für 60-70€ in der gesetzlichen KV versichert.

Hallo,

das ist ein 100 %-iger Irrtum.

Eine Person, die von Kind an ihrer Eltern wegen privatversichert war, kommt weder als Student noch als Arbeitsloser in die GKV. Im letztgenannten Fall zahlt das Arbeitsamt di ehohe Prämie. Das ist so seit der Versicherungsreform, ich glaube 2002.

Erst wenn sie mindestens drei Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis ist, kann sie in die GKV wechseln. Die Person, die ich kenne, hat einen sozial eingestellten Arbeitgeber gefunden, der sie anstatt (für ihn) kostensparend nach dem 400-Euro-Gesetz zu beschäftigen für drei Monate mit 410 EU eingestellt hat, damit sie in die GKV kommt.

Grüße
Carsten

Hallo,

Im übrige hätte der Student bei Beginn des Studiums in die GKV
wechseln können und auch bei jedem abhängigen Job nach dem
Studium, egal wie hoch das Einkommen ist.

Ein 100 %-iger Irrtum, siehe meine Antwort an Grannini.

Grüße
Carsten

Nein, DU bist im Irrtum.

Frag doch ganz einfach bei einer gesetzlichen KK nach, wenn du uns allen nicht glaubst.

Vielleicht hat in dem von dir genannten Fall der Sachbearbeiter einfach keine Ahnung gehabt, so dass das so gelaufen ist.
Die Gesetzeslage ist da aber eindeutig.

Gruß
Granini

Sammelantwort
Hallo,

ich habe von so vielen Leuten ähnliche oder gleiche Antworten bekommen, die das Problem nicht lösen, ich aber nicht so viel mal einzeln antworten möchte, hier meine „Sammelantwort“:

Wenn man privatversichert ist, was nicht immer freiwillig, sondern, z. B. bei Beamten, Zwang ist, konnte man früher nie die Versicherung wechseln, weil die Altersrücklagen nicht ausgezahlt wurden, und der Beitrag in einer Versicherung, in die man neu eintritt, umso höher ausfällt je älter man ist. Das ist seit der Versicherungsreform (ich glaube von 2002) geändert.

Ich dachte, dass es demzufolge logisch wäre, dass man die Rücklage ausgezahlt bekommt, wenn man durch das einzige Schlupfloch, das es gibt (s. meine Mail an Granini) in die GKV kommt. Da das aber niemand hier weiß bzw. sich auf überholtes Versicherungsrecht beruft, werde ich jetzt Fachberatung einholen müssen.

Grüße
Carsten

Hallo Granini,

Die Gesetzeslage ist da aber eindeutig.

Das stimmt, das ist sie, aber nicht so, wie Du glaubst.

Grüße
Carsten

Hallo,

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: (hier SGB V §§ 5 - 9)

Bei Studienbeginn entsteht Versicherungspflicht in der GKV. Wer weiter in Pappis PKV sein möchte, mus sich aktiv (!)davon befreien lassen. Ist ja bei meist 80% Beihilfe erstmal verlockend.

Bei der ersten richtigen Beschäftigung nach dem Studium (kein 40o-EUR-Job, kein Referendariat, keine Selbstständigkeit) gibt es zwei Möglichkeiten:

Einstieg unter der JAEG: Versicherungspflicht in der GKV

Einstieg über der JAEG: freiwilliger Beitritt nach § 9.1., Punkt 3

Viel Spass

Barmer

siehe Antwort dort

Hallo,

als Versicherungsberater nach § 34e HGB (nicht Verkäufer) mit Schwerpunkt Kranken- und Pflegeversicherungen werde ich mal die Fachberatung vornehmen.

Leider ist fast nichts aus der Sammelantwort korrekt und daher würde ich etwas mehr Zurückhaltung empfehlen.

Kein Beamter muss privat versichert sein. Es ist aber in der Regel für ihn günstiger. Wie der Student rausgekommen wäre, möchte ich nicht nochmal wiederholen.

Der Wechsel von PKV zu PKV war in der Tat bis 2008 mit dem Verlust der kompletten Alterungsrückstellung verbunden, weil die Tarife so kalkuliert waren. Für Neueintritte seit 2009 kann man einen Teil der Rückstellung zu eine anderen PKV mitnehmen, nicht alles. (Und ausgezahlt wird weiterhin nichts, denn die Rückstellungen sind weiterhin einkalkuliert.) Dafür sind die Beiträge ab 2009 auch höher als vorher.

Die Zugangsmöglichkeiten zur GKV sind abschließend im SGB V, §§ 5 - 9, geregelt. Dabei hat der Gesetzgeber auch dafür gesorgt, dass man nicht jederzeit in die GKV wechseln kann, wenn man es dann auf einmal als günstiger empfindet. Den Begriff Schlupfloch werden viele als unpassend empfinden.

Die Bildung von Alterungsrückstellungen beginnt übrigens in aller Regel erst mit dem 21.Lebensjahr. Bei einem Studenten am Ende des Studiums und dann mit 20% Versicherungsschutz ist noch kein Vermögen angespart.

Gruss

Barmer