Wechsel von PKV in GKV wegen Heirat

hallo!

Ich werde wahrscheinlich im November heiraten und bin damit dann in der Familienversicherung meines Mannes mitversichert. Ich habe heute schon mit meiner PKV telefoniert, wie das mit dem Wechsel ausschaut. Sie sagten, der Wechsel würde an dem Tag stattfinden, an dem ich in die gesetzliche Familienversicherung wechsele und ich müßte dann noch eine schriftliche Willenserklärung und einen Nachweis über die GK-Versicherung einreichen. Jetzt habe ich in der ganzen Aufregung vergessen zu fragen, ob mir dann, wenn ich z.B. am 15. heirate, der anteilige Monatsbeitrag der PKV zurückerstattet wird. Ich gehe eigentlich davon aus?
Und gibt es noch etwas, was ich beachten sollte?

viele Grüße
tü malusch

Hallo,

der Beitrag wird natürlich taggenau abgerechnet. Außerdem sollten Sie sich überlegen, ob Sie die KKV nicht in eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Kasse umwandeln wollen. (z.B. Krankenhaus oder Zahnersatz). Die GKV Bescheinigung und die Willenserklärung ist pflicht. Wenn die Familienversicherung für immer bzw. für eine lange Zeit bestehen bleibt, dann gibt es zur Zeit keine weiteren Bedingungen.

Sie sollten sich nur bezüglich der Altersversorgung oder Hinterbliebenen Vorsorge neu beraten lassen.

Viel Grüße
Stefan Bröseke
Versicherungskaufmann der DKV

Hallo!

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Beinhaltet eine private Zusatzversicherung eigentlich eine Anwartschaft? D.h. kann ich dann eventuell später wieder in meine PKV zurückkehren?

viele Grüße
tü malusch

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