Guten Tag,
durch Änderung des Arbeitsvertrages von Vollzeit auf Teilzeit könnte der Wechsel von der PKV in die GKV erfolgen. Das Bruttogehaltes fällt unter die Versicherungspflichtgrenze von Brutto 3937 €. (PKV seit Anfang 2002)
Es wird voraussichtlich zusätzliche Spesenzahlungen, VL und die Nutzung eines Firmenfahrzeuges mit privater Nutzung erfolgen.
Müssen diese Beträge noch auf das Bruttogehalt gerechnet werden und ein Wechsel ist dann nicht möglich?
Danke
Hinweise dazu, was zur JAEG zählt, finden sich hier:http://www.lohn-info.de/jahresarbeitsentgeltgrenze.html
Hallo,für die Meldung an die GKV ist der Arbeitgeber zuständig. Bitte halten Sie mit Ihrer Personalabteilung rücksprache.
Hallo, zum Überschreiten der Pflichtgrenze zählen nur die regelmäßig zustehenden Bezüge.
Dazu gehören die VL schon; meines Erachtens zählen Spesen, die ja wohl unterschiedlich sein dürften,nicht mit.
Bei der Privatnutzung des PKW bin ich überfragt. Die angestrebte GKV wird dazu wohl Näheressagen können. Wenn Sie die GKV vorziehen, müssen Sie aber beachten, daß Sie mindestens 1 Jahr Pflichtmitglied seinmüssen, um evtl. in der Folge auch freiwillig bei der Kasse bleiben zu können.
Wäre die Pflichtmitgliedschaftin der GKV eher nur vorübergehend, sollten Sie sich den Rückweg in die PKV durch eine Anwartschaft sichern.Vor allem die alten Männertarife bekommen Sie sonst nicht mehr, Rückstellungen verfallen etc.-
Mehr Info zu exakt dem Thema gibt es hier: http://www.pkv-netz.com/aktuell-f.htm
Hilft Ihnen das weiter?
Liebe grüße
Hans-Günter & Michael Rischer
Versicherungskaufmann / PKV-Fachmann
Hallo,
VL ja, Firmenwagen m.E. auch, Spesen bin ich mir nicht sicher, eher nicht.