bin zur Zeit in folgender Situation: Ich bin als Student privat krankenversichert und über 25 (aber unter 30), also nicht mehr in der Familienversicherung unterbringbar. Nun möchte ich zur GKV wechseln. Leider ist dies nicht ganz einfach. Daher habe ich mir folgenden Weg überlegt: Ich suche mir für ein - zwei Monate ein Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis mit Pflicht zur GKV. Dann kündige ich diesen Job und teile der GKV mit, dass ich nun wieder als Student immatrikuliert bin. Dann lande ich automatisch in der GKV für Studenten.
bin zur Zeit in folgender Situation: Ich bin als Student
privat krankenversichert und über 25 (aber unter 30), also
nicht mehr in der Familienversicherung unterbringbar. Nun
möchte ich zur GKV wechseln. Leider ist dies nicht ganz
einfach.
Richtig!
Daher habe ich mir folgenden Weg überlegt: Ich suche
mir für ein - zwei Monate ein
Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis mit Pflicht zur GKV.
Und immatrikulieren sich in der Zeit? Macht die Uni das mit?
Dann
kündige ich diesen Job und teile der GKV mit, dass ich nun
wieder als Student immatrikuliert bin. Dann lande ich
automatisch in der GKV für Studenten.
Funktioniert das so?
Nein!
Gibt es Bedenken?
Durch eine zweimonatige Anstellung mit Versicherungspflicht entsteht kein Anspruch auf freiwillige Versicherung in der GKV! Dafür brauchen Sie 12 Monate Vorversicherungszeit.
Frank Wilke
P.S.: Wegen nicht unbedeutender Nachwirkungen vom gestrigen Tag erhebt meine Äußerung keinen Anspruch auf Richtigkeit.
Dann lande ich
automatisch in der GKV für Studenten.
Landen Sie nicht, da Sie sich von der Krankenversicherungspflicht für Studenten haben befreien lassen (sonst wären Sie für das ganze Studium schon in der GKV gewesen)!
Also ein 400€ Job hilft da nicht, aber ein Job der offiziel mehr Zeit verschlingt als dein Studium würde dich zu einem nebenberuflichen Studenten machen und dann würdest du per Pflicht in der GKV landen.
Wie sehen das die Experten?
Kann mich nur wiederholen. Selbst wenn für 2 Monate Versicherungspflicht eintreten sollte(!), lebt der PKV-Vertrag im Anschluss wieder auf, weil kein Anspruch auf freiwillig Versicherung besteht.
Frank Wilke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
das wird nicht gehen - Als Student ist man grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Man kann sich bei Beginn der
Versicherungspflicht von derselben befreien lassen um in der
OKV versichert zu sein bzw. zu bleiben. Diese Befreiung gilt für die
gesamte Dauer des Studiums.
In diesem Falle würde das heißen - wenn ein vorrangige Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer zu einer Mitgliedschaft in einer GKV-Kasse führt, dann kann man sich nicht nach der Tätigkeit als
Student (auch nicht freiwillig) in der GKV weiter versichern - man muss
wieder in die PKV zurück.
Gruß
Czauderna