Wechsel von PKV zur GKV für Kind

Im übrigen, welchen § 16 meinst Du?

Autsch - noch einer, der über etwas redet, von dem er
mutmaßlich keine Ahnung hat!! § 16??? § 16 VVG!

Komm von Deinen hohen Ross runter und lern vernünftiges
Zitieren, dann gibt es keine Rückfragen!

Mein Ross kommt Dir nur hoch vor - das mag an Deinem
Standpunkt und Deiner Sichtweise liegen!

Wie gesagt, wäre Dein Horizont groß genug, wüsstest Du wie man zitiert. Das was Du hier in der selbstherrlichen Art bietest ist einfach nur billig. Durch Deine Art diskreditierst Du Dich doch selber.

Wenn Du bei deienn Geschäftskunden mit einer solchen
arroganten Art auftritts, dann wirst Du noch ganz weit kommen.

Ich befürchte, dass Du nicht weißt was ich mache und wer ich
bin!

Du vertreibst und produzierst (?) Maklersoftware, Außerdem bietest Du Rankings ohne größeren Ruf und Seminare, deren Inhalt man an jeder besseren Uni bekommt, an. Bitte belehr mich eines besseren. Du machst aber definitiv keinen Sache, die eine solche arrogante, selbstherrliche und verblendete Schreibweise rechtfertigen würden.

BTW.: Ich musste grinsen, als ich merkte, dass ich Dich schon einmal bei der Gothaer 2004 live erlebt habe, ich sehe meinen Eindruck von damals bestätigt!

Dein Fachwissen ist ohne Zweifel gut aber Deine Art hier zu
schreiben unter aller Sau!

Und Deine Fehler katastrophal!

Was bringt Dir Wissen, wenn Du Dich durch Deine Schreibweise so ins Abseits stellst?

Was eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeplficht ist
wird von den Fragen im Antrag und den Antworten determiniert,
es bliebt bei meiner Aussage mit den 10 Jahre und des
Ausheilung!

Falsch - lies die Rechstkommentare!!!

Eine VR stellt im Antrag Fergen, eine VN beantwortet sie wahrheitsgemäß, es kommt zum Vertrag, was soll da deine vorvertraglich Anzeigepflichtsverletzung suchen? Es gibt keinen Rechtskommentar, der das anderst darstellt. Im Übrigen gibt es einen Unterschied zwischen Kommentierungen und Rechtssprechungen, aber das dürfte Dir ja als Hobbyjurist klar sein!

  • DAS MUSSTE MAL SEIN -

Ja, es tut gut sich einfach ewinmal so inkompetent gehen zu
lassen - ich stehe mehr auf die arrogante Nummer!

Thorulf Müller

Siehe oben!

moep moep

Bitte mehr als nur SGB V
Bitte gebe mir mal mehr Daten

wo in SGB V - § - Kapitel - Absatz - ich würde das mal gerne nachlesen, was im SGB V über die Aufnahmebedingungen bei der PKV steht. Ich war immer der Meinung das im SGB V die Leistungen, …
etc. über die GKV geregelt sind.

Würde es halt mal gerne nachlesen.

Raumpilot

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bitte gebe mir mal mehr Daten

wo in SGB V - § - Kapitel - Absatz - ich würde das mal gerne
nachlesen, was im SGB V über die Aufnahmebedingungen bei der
PKV steht. Ich war immer der Meinung das im SGB V die
Leistungen, …
etc. über die GKV geregelt sind.

Würde es halt mal gerne nachlesen.

Fang in § 1 an und Du wirst vor § 10 fündig!!!

Unter www.bmgs.de

Thorulf Müller

Wie gesagt, wäre Dein Horizont groß genug, wüsstest Du wie man
zitiert. Das was Du hier in der selbstherrlichen Art bietest
ist einfach nur billig. Durch Deine Art diskreditierst Du Dich
doch selber.

Interessiert mich nicht°!

Wenn Du bei deienn Geschäftskunden mit einer solchen
arroganten Art auftritts, dann wirst Du noch ganz weit kommen.

Ich befürchte, dass Du nicht weißt was ich mache und wer ich
bin!

Du vertreibst und produzierst (?) Maklersoftware,

(wäre mir neu - beides falsch!)

Außerdem
bietest Du Rankings ohne größeren Ruf

Auch falsch - Ratings, nicht Rankings!!!

und Seminare, deren
Inhalt man an jeder besseren Uni bekommt, an.

Ha, ha - an welcher???

Bitte belehr
mich eines besseren.

Du machst aber definitiv keinen Sache,
die eine solche arrogante, selbstherrliche und verblendete
Schreibweise rechtfertigen würden.

Das macht das fdicke Fell nach zwei Jahren Forenarbeit - übrigens erfolgreiche!!! Mein Stil, der Dich nichts angeht! Vor allem nur gegenüber anonymen Schreiberlingen, die nicht den Mut haben sich zu zeigen und der meinung sind Fehlinformationen zu verbreiten!

BTW.: Ich musste grinsen, als ich merkte, dass ich Dich schon
einmal bei der Gothaer 2004 live erlebt habe, ich sehe meinen
Eindruck von damals bestätigt!

Bie der Gothaer konnt eman mich 2004 nicht Live erleben! Da war ich exakt zweimal 2 Stunden und hatte 3 Gesprächspartner!

Dein Fachwissen ist ohne Zweifel gut aber Deine Art hier zu
schreiben unter aller Sau!

Und Deine Fehler katastrophal!

Was bringt Dir Wissen, wenn Du Dich durch Deine Schreibweise
so ins Abseits stellst?

In Dein Abseits, das mich nicht interessiert - schreibe hier etwas wovon Du etwas verstehst - verstecke Dich nicht hinter Deiner Anonymität!

Was eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeplficht ist
wird von den Fragen im Antrag und den Antworten determiniert,
es bliebt bei meiner Aussage mit den 10 Jahre und des
Ausheilung!

Falsch - lies die Rechstkommentare!!!

Eine VR stellt im Antrag Fergen, eine VN beantwortet sie
wahrheitsgemäß, es kommt zum Vertrag, was soll da deine
vorvertraglich Anzeigepflichtsverletzung suchen? Es gibt
keinen Rechtskommentar, der das anderst darstellt. Im Übrigen
gibt es einen Unterschied zwischen Kommentierungen und
Rechtssprechungen, aber das dürfte Dir ja als Hobbyjurist klar
sein!

Klar - Kommentare sind auf der Basis der Rechtssprechung begründet und der § 16 schränkt nicht ein! Die Fragen im Antrag haben in den meisten Fällen ausreichend offene Fragen, die zeitlich nicht einschränken.