Wechsel von PKV zur GKV für Kind

Hallo,

unsere beiden Jungs waren bzw. sind zwangsweise über mich privat versichert.

Der Ältere hat schon vor zwei Jahren eine Ausbildung angefangen und musste dann natürlich in die GKV wechseln. Das gab schon Probleme, da die GKV einen Ausschluss (oder wie das heißt) haben wollte, weil er sich schon mal den Arm gebrochen hatte.

Nun fängt der Jüngere dieses Jahr eine Ausbildung an.
Das Problem ist, dass er schon zweimal am Kopf wegen eines Hirntumors operiert wurde, ist aber völlig ausgeheilt.

Ich mag gar nicht daran denken, wenn wir jetzt eine GKV für ihn suchen.

Kennt jemand eine, die nicht gleich alles ausschließen möchte?

Kann eigentlich eine (oder jede) GKV die Aufnahme ablehnen?

Letztendlich wird er doch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein und muss doch die Chance haben, in eine GKV zu wechseln.

Danke für Hinweise !

Gruß

Petz

Hallo,
bei der GKV gibt es keine Leistungsausschlüsse , es sei denn man hat
sich die Erkrankung/Verletzung vorsätzlich zugefügt.
Die GKV darf wegen einer bestehenden Erkrankung keinen versicherungspflichtigen ablehnen, selbst wenn er beispielsweise
die Kasse jährlich Millionen kosten würde. Mich würde interessieren,
wie die GKV-Kasse beim ersten Sohn diese Ablehnung formuliert hat.
Sie müssen sich wirklich keine Gedanken machen - bestehende Erkrankungen
können nicht ausgeschlossen werden, so etwas kennt nur die PKV.
Man muss sich allerdings darüber im klaren sein, dass die Höhe oder
die Art der Leistungsgewährung sich von der der PKV unterscheiden kann.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo,

ja, die GKV hatte es sinngemäß so formuliert, dass eventuelle Nachschäden aus diesem Armbruch nicht mitversichert sind.

Daher auch die Befürchtung, dass unser zweiter kaum eine Chance auf eine GKV hat, zumindest nicht ohne diesen einen punktuellen Ausschluss.

Gruß

petz

Der Ältere hat schon vor zwei Jahren eine Ausbildung
angefangen und musste dann natürlich in die GKV wechseln. Das
gab schon Probleme, da die GKV einen Ausschluss (oder wie das
heißt) haben wollte, weil er sich schon mal den Arm gebrochen
hatte.

Moment mal. Die GKV darf keinen Ausschluß machen. Wenn der Junge in eine gewerbliche Ausbildung geht (habe ich das richtig verstanden ?), nimmt er eine versicherungs pflichtige Beschäftigung auf. Dann muß er in die GKV, und diese muß ihn so aufnehmen, wie er ist.

Nun fängt der Jüngere dieses Jahr eine Ausbildung an.
Das Problem ist, dass er schon zweimal am Kopf wegen eines
Hirntumors operiert wurde, ist aber völlig ausgeheilt.

Letztendlich wird er doch sozialversicherungspflichtig
beschäftigt sein und muss doch die Chance haben, in eine GKV
zu wechseln.

So bestimmt es das Gesetz. Keine Sorge, da kann es keine Probleme geben.

Hallo,

besten Dank, das beruhigt.

Und wie sieht es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus ?

Wie stehen da die Chancen ?

fragt sich

Petz

Hallo,

besten Dank, das beruhigt.

Und wie sieht es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus
?

Wie stehen da die Chancen ?

Schwer zu sagen, das hängt u.a. von der Art der Fraktur, dem Heilungsverlauf und der Dauer seit dem Bruch ab. Es ist gut Vorstellbar, das es einen Ausschluss (Ursachen und Folgen der Fraktur) geben kann, bei dem Tumor ist es ähnlih, es gibt teilweise eine unverbindliche Regel, das Krebs nach 10 Jahren als ausgeheilt gilt (jedoch weiße ich darauf hin, das dies keine ofizielle Aussage ist). Aber ich kann nur für „uns“ sprechen.

Kleiner Tipp, probier es aus bzw. klär es vorher mit dem Versicherer ab.

Ein Sternchen o.T.
Für die immer wieder unheimlich sachlichen und hilfreichen Antworten muss ich nun auch mal ein Sternchen loswerden.
Weiter so :wink:

Florian.

Hallo,

bitte denke daran, dass Du für Deinen jüngeren Sohn eine Anwartschaft in der PKV abschließt. Jedenfalls so lange, bis er die Wartezeit in der GKV erfüllt hat.

Sollte er innerhalb der Wartezeit aus irgendeinen Grund die Lehre abrechen müssen, dann muß er sich wieder Privat versichern. Wenn Du keine Anwartschaft hast, dann werden neue Gesundheitsfragen gestellt und dass kann bei der Krankenvorgeschichte schon ein Problem geben.

Das so noch zum Tipp.

Gude Raumpilot

ja, die GKV hatte es sinngemäß so formuliert, dass eventuelle
Nachschäden aus diesem Armbruch nicht mitversichert sind.

Das geht nicht - nicht bei einer Pflicht - nicht ohne einen handfesten Grund - Vorsatztat!!!

Das reicht nicht!

Daher auch die Befürchtung, dass unser zweiter kaum eine
Chance auf eine GKV hat, zumindest nicht ohne diesen einen
punktuellen Ausschluss.

Das wird nicht möglich sein - Günter was soll der Quatsch - greif mal ein.

Petz, wenden Sie sich bitte an den lieben Günter, der mindestens 10 Sternchen verdient hat!

Thorulf Müller

Hallo Raumpilot,

das ist Quatsch, weil laut SGB V ein Aufnahmezawang der PKV besteht, wenn die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft (Weiterversicherung) nicht gegeben sind!

Thorulf Müller

Sorry, unkorrekt…
… ohne Arztbefunde unde Krankenhausentlassungeberichte ist keine Aussage möglich!!!

Der Armbruch dürfte eher unproblematisch sein, soweit kein Metall oder sonstige Fremdkörper vorhanden sind.

Der Hirntumaor ist ein Ausschlusskriterium. Und 10 jahre Behandlungs- und Beschwerdefrei ist das nie, weil ja regelmässoige Vorsorgen zur Kontrolle stattfinden! Immer angeben - zur not greift für den VR § 16 - dort gibt es keine zeitliche Befristung!!!

Thorulf Müller

Hallo,
hast Du das schriftlich und wie lange ist das her ?
Du kannst ggf. mit mir per E-Mail Kontakt aufnehmen.
So wie das hier geschildert wird verstösst die Aussage der GKV-Kasse
gegen geltendes Recht.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo Thorulf,
siehe oben - übrigens hast Du meine E-Mail erhalten bzgl.
KFO-Zusatzversicherungen ?
Gruss
Günter

Naja - Aufnahmezwang ja - aber dann mit eine Risikozuschlag
weil z.b. was neues - wie eine Lebensmittelallergie dazugekommen ist.
Und das habe ich in diesem Jahr schon mehrmals erlebt bzw. von Kollegen mitbekommen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

… ohne Arztbefunde unde Krankenhausentlassungeberichte ist
keine Aussage möglich!!!

Der Armbruch dürfte eher unproblematisch sein, soweit kein
Metall oder sonstige Fremdkörper vorhanden sind.

Der Hirntumaor ist ein Ausschlusskriterium. Und 10 jahre
Behandlungs- und Beschwerdefrei ist das nie, weil ja
regelmässoige Vorsorgen zur Kontrolle stattfinden! Immer
angeben - zur not greift für den VR § 16 - dort gibt es keine
zeitliche Befristung!!!

Woher willst Du wissen, wie „wir“ in der Berufsunfähigkeits-versicherung „unsere“ Aufnahmebedingungen gestallten? Klar gibt es Nachuntersuchungen, jedoch kommt es auf das Ergebnis an!

Im übrigen, welchen § 16 meinst Du?

NEIN!!!

Naja - Aufnahmezwang ja - aber dann mit eine Risikozuschlag
weil z.b. was neues - wie eine Lebensmittelallergie
dazugekommen ist.
Und das habe ich in diesem Jahr schon mehrmals erlebt bzw. von
Kollegen mitbekommen.

Nein, im SGB ist es geregelt - ohne Risikoprüfung zu den alten Rechten, wen n eine freiwillige Weiterversicherung nicht möglich ist!

Es gelten die im SGB V genannten Rahmenbedingungen!

Thorulf Müller

Lass es einfach

Woher willst Du wissen, wie „wir“ in der
Berufsunfähigkeits-versicherung „unsere“ Aufnahmebedingungen
gestallten? Klar gibt es Nachuntersuchungen, jedoch kommt es
auf das Ergebnis an!

Hatte ich etwas anderes gesagt!!! Ohne Bericht unde Befund ist keine Aussage möglich und jede Aussage daher falsch!

Im übrigen, welchen § 16 meinst Du?

Autsch - noch einer, der über etwas redet, von dem er mutmaßlich keine Ahnung hat!! § 16??? § 16 VVG!

Thorulf Müller

Hallo Thorulf,
siehe oben - übrigens hast Du meine E-Mail erhalten bzgl.
KFO-Zusatzversicherungen ?
Gruss
Günter

Sogar schon beantwortet - brauchst Du auch Unterlagen (Bedingungen, Anträge, etc.)???

Thorulf Müller

Im übrigen, welchen § 16 meinst Du?

Autsch - noch einer, der über etwas redet, von dem er
mutmaßlich keine Ahnung hat!! § 16??? § 16 VVG!

Komm von Deinen hohen Ross runter und lern vernünftiges Zitieren, dann gibt es keine Rückfragen!

Wenn Du bei deienn Geschäftskunden mit einer solchen arroganten Art auftritts, dann wirst Du noch ganz weit kommen.

Dein Fachwissen ist ohne Zweifel gut aber Deine Art hier zu schreiben unter aller Sau!

Was eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeplficht ist wird von den Fragen im Antrag und den Antworten determiniert, es bliebt bei meiner Aussage mit den 10 Jahre und des Ausheilung!

  • DAS MUSSTE MAL SEIN -
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Im übrigen, welchen § 16 meinst Du?

Autsch - noch einer, der über etwas redet, von dem er
mutmaßlich keine Ahnung hat!! § 16??? § 16 VVG!

Komm von Deinen hohen Ross runter und lern vernünftiges
Zitieren, dann gibt es keine Rückfragen!

Mein Ross kommt Dir nur hoch vor - das mag an Deinem Standpunkt und Deiner Sichtweise liegen!

Wenn Du bei deienn Geschäftskunden mit einer solchen
arroganten Art auftritts, dann wirst Du noch ganz weit kommen.

Ich befürchte, dass Du nicht weißt was ich mache und wer ich bin!

Dein Fachwissen ist ohne Zweifel gut aber Deine Art hier zu
schreiben unter aller Sau!

Und Deine Fehler katastrophal!

Was eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeplficht ist
wird von den Fragen im Antrag und den Antworten determiniert,
es bliebt bei meiner Aussage mit den 10 Jahre und des
Ausheilung!

Falsch - lies die Rechstkommentare!!!

  • DAS MUSSTE MAL SEIN -

Ja, es tut gut sich einfach ewinmal so inkompetent gehen zu lassen - ich stehe mehr auf die arrogante Nummer!

Thorulf Müller