Nach 5 Jahren Versicherungszeit in der Privaten Krankenversicherung (PKV)haben Sie die Wahlmöglichkeit, weiterhin in der PKV zu verbleiben - das Arbeitsamt bezahlt einen Zuschuss-, oder zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu gehen.
Unter 5 Jahren in der PKV haben Sie keine Wahlmöglichkeit, Sie werden automatisch „Pflichtversichert in der GKV“. Wenn abzusehen ist, wie lange Sie Arbeitslos bleiben (müssen)und/oder später in die PKV zurück wollen und können, so empfiehlt sich für diese Zeit eine sogenannte „Anwartschaftsversicherung“, in dieser Zeit ruht der Anspruch gegenüber der PKV, Bei Wiedereintritt in die PKV bleibt Ihnen das günstigere Eintrittsalter und die bisherigen Beitrags/altersrückstellungen erhalten. Auch zwischenzeitliche neue Erkrankungen sind dann automatisch und ohne Zuschlag mitversichert.
Wenn noch Fragen auftauchen, einfach noch eine Mail. Ansonsten einen schönen Sonntag, und wenn bei Ihnen am Montag auch Feiertag wie bei uns in Bayern ist - einen schönen Feiertag.
Mit freundlichen Grüßen
Leo