Wechsel von privater in gesetzliche Krankenkasse?

Wird ein Arbeitnehmer ohne Eigenschuld arbeitslos und ist Mitglied in einer privaten Krankenkasse in die er monatlich 500,-- € einzahlen muss bei einer zusätzlichen Selbstbeteiligung von 500,-- € pro Jahr, besteht dann die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, bzw., wenn das nicht möglich ist, zahlt das Amt etwas dazu?

Danke schon mal im Voraus!

Wende dich damit bitte ans elo-forum.org, die wissen da besser Bescheid

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe auch sofort versucht mich registrieren zu lassen, was aber leider fehlgeschlagen ist. Mir wurde mitgeteilt, dass e-mail-Adressen von aol nicht zugelassen sind. Leider stand nicht dabei warum.

LG

Wende dich damit bitte ans elo-forum.org, die wissen da besser
Bescheid

Wenn man die Befreiung bei der KK unterschrieben hat, geht das nie mehr. Auch ab dem Alter von 55 Jahren so gut wie unmöglich.

Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass man in jüngeren Jahren die Vorteile der privaten Versicherungen genutzt hat und im Alter, wenn die Tarife dann ansteigen und die Krankheiten zunehmen, man in die gesetzliche KK zurückkehrt.

Es gibt einen Basistarif für Privatversicherte, der von der AA übernommen wird.

Ein Wechsel ist nur möglich, wenn 1 Jahr die Beitragsbemessungsgrenze unterschritten wird und die Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenkasse vorhanden sind.

Gruß Monika

Nach 5 Jahren Versicherungszeit in der Privaten Krankenversicherung (PKV)haben Sie die Wahlmöglichkeit, weiterhin in der PKV zu verbleiben - das Arbeitsamt bezahlt einen Zuschuss-, oder zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu gehen.

Unter 5 Jahren in der PKV haben Sie keine Wahlmöglichkeit, Sie werden automatisch „Pflichtversichert in der GKV“. Wenn abzusehen ist, wie lange Sie Arbeitslos bleiben (müssen)und/oder später in die PKV zurück wollen und können, so empfiehlt sich für diese Zeit eine sogenannte „Anwartschaftsversicherung“, in dieser Zeit ruht der Anspruch gegenüber der PKV, Bei Wiedereintritt in die PKV bleibt Ihnen das günstigere Eintrittsalter und die bisherigen Beitrags/altersrückstellungen erhalten. Auch zwischenzeitliche neue Erkrankungen sind dann automatisch und ohne Zuschlag mitversichert.

Wenn noch Fragen auftauchen, einfach noch eine Mail. Ansonsten einen schönen Sonntag, und wenn bei Ihnen am Montag auch Feiertag wie bei uns in Bayern ist - einen schönen Feiertag.

Mit freundlichen Grüßen
Leo

Das kann ich nicht sicher beantworten.
Soweit ich weiss, zahlt das Amt einen Zuschuss, aber nur, wenn ein Anspruch auf Alg I oder II besteht.
Viele Grüße
Lukas

Hallo knuffelchen,

ist der Arbeitnehmer bereits 55 Jahre oder älter ?
wenn ja, dann kann er nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse.
Er muss sich privat versichern ! Bekommt er Arbeitslosengeld, dann trägt das Arbeitsamt einen Teil der Beiträge ( das Arbeitsamt nach Beitragszuschuss fragen )

ist er jünger als 55 Jahre, dann kommt es darauf an, ob er Arbeitslosengeld erhält.
Denn durch das Arbeitslosengeld wird er versicherungspflichtig und kann in die gesetzliche Kasse wechseln. Das Arbeitsamt trägt in diesem Fall die gesamtem Beiträge.

Es ist also eine Frage des Alters.

viele Grüsse
sigi-der-schwabe

Hallo,
solltest du Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wirst du vom Arbeitsamt automatisch bei deiner letzten gesetzlichen Krankenkasse angemeldet und die Beitragszahlung erfolgt duch das AA. Ich gehe nicht davon aus, dass du als Arbeitsloser weiterhin 500,- für deine PKV berappen kannst bzw. willst. Erkundige dich beim AA, wohin du angemeldet wirst. Ebenso bei deiner PKV wegen der Kündigung deines Vertrages.

VG
ayro

PKV: Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

Der Beitritt zur privaten Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, denn wenn sich die Umstände ändern oder die Kosten über die Erwartungen hinaus erhöhen, ist eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung nur noch in bestimmten Fällen möglich. Eine Voraussetzung dafür ist, dass eine Person wieder versicherungspflichtig wird. Ein solcher Fall könnte eintreten, wenn der Privatversicherte die Beitragsbemessungsgrenze für mindestens ein Jahr lang unterschreitet, etwa weil der Versicherte weniger verdient als zuvor. Zudem wird die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr neu errechnet, so dass es sein kann, dass das bisherige Jahresgehalt nicht mehr ausreicht. Für das Jahr 2011 wurde ein Bruttojahreseinkommen von 49.500 Euro als Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Anders als früher wird nicht mehr automatisch eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit möglich. Durch die neue Regelung muss nun das Jobcenter für die Beiträge der PKV einspringen. In der Regel wird der Versicherte in diesem Fall in den Basistarif herabgestuft.

Im Regelfall wird ein Arbeitsloser Versicherungspflichtig.
Wenn er sich von der Versicherungspflicht befreien lässt und erhält er ALG2, so erhält er einen Zuschuss für seine Krankenversicherung in Höhe des Gesetzlichen
Tarifes ca. 8%
Gruß

Danke erstmal für Euere Mühe.Leider ist die Person, um die es sich handelt, bereits 56 Jahre und seit 1999 privat versichert. Er verdient seit 2008 wesentlich weniger, als die Jahre zuvor und es ist jetzt schon hart an der Grenze.
Da gibt es dann wohl wirklich keinen Weg mehr zurück. Wenn man aber etwas dazubekommen würde, wäre es ja vielleicht dann doch noch zu verkraften.

LG

sobald ich bezieher von arbeitslosengeld I oder II bin werde ich automatisch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, es sei denn ich bin älter als 55 Jahre. dann bleibe ich privat und das amt zahlt normalerweise einen teil dazu

In diesem Fall muss man sagen „leider“ schon älter als 55 Jahre. Wieviel das Amt dazu gibt…weiß das jemand?
Noch existiert der Job, aber es sieht schlecht aus…

Danke nochmals für alle Antworten. Sie haben mir auf jeden Fall weitergeholfen!

LG
Ortrud

sobald ich bezieher von arbeitslosengeld I oder II bin werde
ich automatisch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, es
sei denn ich bin älter als 55 Jahre. dann bleibe ich privat
und das amt zahlt normalerweise einen teil dazu

mmhh… also die kosten liegen bei ca. 155€ in der gesetzlichen, kann sein das das amt diesen betrag dazu gibt

…das wäre wenigstens besser als garnichts…

LG
Knuffelchen

mmhh… also die kosten liegen bei ca. 155€ in der
gesetzlichen, kann sein das das amt diesen betrag dazu gibt

Merkwürdig. Wußte allerdings nicht, dass es AOL noch gibt. Ansonsten erstell dir alternativ eine E-Mail-Adresse bei Freemail, ist alles umsonst (und ignorier einfach den WEB.de-Club)

Danke, das werde ich tun.

LG
Knuffelchen

Merkwürdig. Wußte allerdings nicht, dass es AOL noch gibt.
Ansonsten erstell dir alternativ eine E-Mail-Adresse bei
Freemail, ist alles umsonst (und ignorier einfach den
WEB.de-Club)