Wechsel von privater Versicherung in die gesetzliche Versicherung

Hallo zusammen,

nehmen wir an, Person A wechselt den Beruf und wird ab August einen Job antreten, der unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Bisher hat sie einen Beruf ausgeübt, bei dem sie sich privat krankvenversichern konnte. Rutsch Person A jetzt automatisch ab August in die gesetzlichen Versicherung oder zählt das ganze Jahr (also bis Dezember) zur Beitragsbemessungsgrenze? Dann würde sie erst ab Januar in die gesetzliche wechseln.

Freue mich auf Euro Rückmeldungen.

Michaela

Hallo,
ich gehe jetzt mal davon aus, dass Person „A“ noch unter 55 Jahre jung ist und bisher in der PKV versichert war (nicht zu verwechseln mit freiwillig in einer GKV-Kasse).
Hier ist es so, dass mit Beginn der neuen Tätigkeit die Krankenversicherungspflicht eintritt und der Arbeitgeber die entsprechende Anmeldung bei der gewählten GKV-Kasse vornehmen muss.
Person A kann im Vorfeld sich schon eine GKV Kasse aussuchen und dort die Mitgliedsschaft zum August beantragen. Der Arbeitgeber erhält eine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V. und nimmt die Anmeldung dort entsprechend vor.
Wählt Person A keine Krankenkasse, sucht der Arbeitgeber eine aus.
Konkret auf die Frage - Nein, erst ab Januar wechseln geht hier nicht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann tritt Krankenversicherungspflicht direkt ein.
Im Umkehrfall, also wenn im Laufe eines Kalenderjahres die Krankenversicherungspflichtgrenze
(Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber) überschritten wird und die vom folgenden Jahr auch, dann endet die Krankenversicherungspflicht erst zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres.
Gruss
Czauderna

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Ja genau das wollte ich wissen danke.

Und wie ist es wenn Person A zunächst von August bis Ende September Arbeitslos gemeldet ist und dann ab Oktober den neuen Job (unter der Beitragsbemessungsrenze) beginnt?

Dann müsste Person A ebenfalls von August bis Septemer in die gesetzliche KV richtig?

Herzlichen Dank.

Hallo,
das kommt darauf an ob im August und September ALG-1 bezogen wird - wenn ja, dann ja - wenn nein, dann erst ab Oktober.
Gruss
Czauderna

OK super. Ich danke dir. Ja, es ist ALG 1.

Hallo,
dann gilt das mit der Krankenkassenwahl auch . Entweder du beantragst im Vorfeld schon die Mitgliedschaft, wobei es aber passieren kann, dass die Krankenkasse erst den Bewilligungsbescheid vom ALG-1 haben möchte, oder du gibst bei der Beantragung von ALG-1 deine Wunschkasse an, damit das Arbeitsamt die Anmeldung dort vornehmen kann.
Gruss
Czauderna

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Hallo Guenter,

ich hätte noch eine abschließende Frage bzw. jetzt herrscht (fast) Klarrheit.

Person A erhält im September für 2 Wochen ALG 1, ist 50 Jahre alt (falls das ein Rolle spielt), ist bisher voll privat versichert. Ab dem 13. September wird er wieder einen Job haben, allerdings über der Beitragsbemessungrenze, könnte also wieder in die private KV.

Die ersten beiden Wochen würde her automatisch in die gesetzlich Versicherung rutschen, korrekt?

Danach kann er entscheiden, ob er gesetzlich bleibt, oder freiwillig zurück in die private KV geht. Oder muss er automatisch wieder in die private weil er es vorher auch war?

Danke

Hallo,
nein, so ist es nicht - entweder verbleibt er nach Ende des ALG-1 Bezuges nahtlos in der GKV, oder er wechselt direkt (wieder) in die PKV. Wenn er sich zuerst in der GKV freiwillig weiterversichert, weil er als Arbeitnehmer nicht krankenversicherungspflichtig wird, dann muss er anschließend die Bindungsfrist (12 Monate) einhalten, wenn nicht vorher eine Beitragssatzveränderung bei der Kasse eintritt (außerordentliches Kündigungsrecht).
Gruss
Czauderna

Dankeschön!

Ich habe mit meiner privaten KV gesprochen (DEBEKA, falls das eine Rolle spielen sollte). Diese teilte mir mit, dass ich nicht aus der privaten KV kann, da es eine Sperrfrist von 12 Monaten gibt. Ich bin ganz „normal“ privat krankenversichert, seit etwa 15 Jahren, unter 55 Jahre alt. Wenn ich also arbeitslos werden sollte, müsste ich zunächst privat versichert bleiben laut Aussage der Debeka. Das wiederspricht sich mit Deinen Aussagen, allerdings vertrau ich dir mehr als einem netten telefonischen Berater.

Gibt es eine schriftliche Aussage oder Bestätigung dazu, dass ich am Tag der arbeitslosigkeit automatisch in die KV rutsche? Das wäre hilfreich. Oder wo kann ich das nachlesen?

Danke.

Hallo,
hier mal ein Link zur obligatorischen Anschlussversicherung - https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/versicherungsrecht/820-obligatorische-anschlussversicherung.html.
Die von der PKV genannte Sperrfrist spielt hier keine Rolle.
Wenn die Pflichtversicherung in der GKV endet, dann gibt es für den Betroffenen nur zwei
Möglichkeiten - entweder er/sie geht direkt nach Ende der Krankenversicherungspflicht wieder zurück in die PKV, dann muss sie diesen anderweitigen Krankenversicherungsschutz der GKV-Kasse nachweisen. In diesem Falle wird die Mitgliedschaft in der GKV zum Ende der Krankenversicherungspflicht beendet, oder es erfolgt kein direkter Wechsel in die PKV, dann setzt sich die Mitgliedschaft im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung als freiwillige Versicherung in der GKV fort. Früher war die Regelung so, dass die Krankenversicherungspflicht mindestens 12 Kalendermonate bestanden haben musste um sich in der GKV weiterzuversichern, war das nicht der Fall musste man wieder in die PKV zurück. Diese Vorversicherungszeit, die die PKV-Auskunft als „Sperrzeit“ bezeichnete, gibt es nicht mehr.
Die obligatorische Anschlussversicherung wurde deshalb eingeführt, weil es in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung gibt.
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna

OK danke. Aber bedeutet das auch, dass am 1. Tag der Arbeitlosengeld 1 sofort in die GKV gewechselt wird? Ich meinte mit der Sperrfrist, dass ich erst warten muss, bis ich in die GKV kann.

Also am Tag 1 des ALG 1 geht es sofort in die GKV- ohne Wartezeit. Richtig?

Hallo,
richtig
Als Hinweis - du könntest dich von der Krankenversicherungspflicht (ALG-1) auch befreien lassen um in der PKV verbleiben zu können - auch dazu der passende Link - https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/versicherungsrecht/441-befreiung-von-der-krankenversicherungspflicht.html
Gruss
Czauderna

Interresant.

Aber ich möchte aus der privaten KV raus, und wenn das so einfach geht wie du geschrieben hast, dann sollte das kein Problem werden.

Danke für Alles!