Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenvers

Was passiert, wenn ein privat Versicherter aufgrund des Wechsels von der selbständigen Tätigkeit in eine Festanstellung (Einkommen liegt unterhalb der Grenze zur möglichen Weiterversicherung in der privaten KV) kurzfristig in die gesetzliche KV zurückwechseln muss, er sich aber gerade in einer laufenden Behandlung (z.B. Hypersensibilisierung beim Allergologen aufgrund drohender Asthmaerkrankung) befindet?
Übernimmt die gesetzliche KV in diesem Fall ab Wiedereintrittsdatum die Kosten für die laufende Behandlung oder muss der Versicherte die Kosten ab dann selbst tragen?

Vielen Dank schon im Voraus!

Übernimmt die gesetzliche KV in diesem Fall ab
Wiedereintrittsdatum die Kosten für die laufende Behandlung

Ja. Aber vorher erkundigen, denn die GKV bezahlt längst nicht alles, was eine PKV zahlt.

Hallo,
der volle Leistungsanspruch bei der GKV setzt ab 1. Tag der
Mitgliedschaft ein, allerdings gilt das (wie Nordlicht schon schrieb) nur für Leistungen, die auch im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. Sollte dies bei dieser Behandlung der Fall sein, übernimmt die
Kasse diese Leistung in vertraglicher Höhe, also unter Vorlage der
Krankenversicherten-Karte. Alternativ könnte man bei der GKV-Kasse
die Kostenerstattung wählen und bekäme dann die Vertragssätze.
Sollte es sich bei dem Behandler aber um keinen „Kassenarzt“ handeln
ist die Kostenübernahme eher ausgeschlossen, aber ich denke, da
könnte man mit der gewählten Kasse „eine Lösung“ finden.
Gruß
Czauderna

Herzlichen Dank für Eure schnellen Antworten, die mir sehr weitergeholfen haben!

Viele Grüße, schöne Weihnachten + guten Start ins neue Jahr,
littleaurora

Übernimmt die gesetzliche KV in diesem Fall ab
Wiedereintrittsdatum die Kosten für die laufende Behandlung

Ja. Aber vorher erkundigen, denn die GKV bezahlt längst nicht
alles, was eine PKV zahlt.

Hat hiermit nichts zu tun, aber ich wollte das immer schon mal sagen: Bei der Auswahl der PKV bitte ebenfalls aufpassen, denn die PKV bezahlt längst nicht (immer) alles, was eine GKV zahlt!
:wink:

Frank Wilke

Hat hiermit nichts zu tun,

Finde ich schon. Der Frage war, ob die GKV die während der PKV-Zeit begonnene Behandlung weiterführt. Meine Antwort lautete: grundsätzlich ja (denn KV-Versicherungsschutz besteht auch für die bereits bestehende Erkrankung), aber es könnte sein, dass die GKV diese Behandlung nicht bezahlt, weil sie nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten ist.

Noch Fragen Kienzle ?

sagen: Bei der Auswahl der PKV bitte ebenfalls aufpassen, denn
die PKV bezahlt längst nicht (immer) alles, was eine GKV zahlt!

Grundsätzlich hast Du Recht, aber das war hier nicht gefragt.

Hat hiermit nichts zu tun,

Finde ich schon.
Grundsätzlich hast Du Recht, aber das war hier nicht gefragt.

Entschuldige, mit dem „Hat hiermit nichts zu tun“ wollte ich den OffTopic-Kommentar von meiner Seite aus einläuten, weil ich das einfach immer schon mal anbringen wollte. Viele Kollegen lassen ja keine Gelegenheit aus zu behaupten, dass es in der PKV auf jeden Fall in allen Bereichen besser ist als in der GKV.

Also: Du hast Recht, ich nur rumgelabert :wink:

FRank Wilke