Hallo zusammen.
Eine Person (weiblich/32Jahre) ist als Verkäufer selbstständig und bei einer privaten KK versichert. Verdienst liegt im Schnitt bei 1200,- Euro pro Monat.
Diese Person will nun in eine gesetzliche Krankenversicherung freiwillig versichert werden; also auch weiterhin Ihre Selbstständigkeit ausüben.
Ist das möglich oder nicht. Ein Telefonat mit der BKK ergab, daß die Person nicht die Bedingungen erfüllt um wechseln zu dürfen (vorversicherung von 12 Monaten). Ist das so richtig, oder wurde die Person von der BKK abgewimmelt? Wie lauten da die gesetzlichen Bestimmungen?
Hallo,
solange keine Krankenversicherungspflicht eintritt, und das scheint
hier der Fall zu sein, ist ein Wechsel von der PKV in die GKV ausgeschlossen. Die erwähnte Vorversicherungszeit spielt dabei keine
Rolle.
Gruß
Czauderna
Danke für die Antwort. Das heißt also, die einzige Chance in die GKV zu kommen, ist ein festes Arbeitsverhältnis damit man sich „pflichtversichern“ muss.
Das heißt also, die einzige Chance in
die GKV zu kommen, ist ein festes Arbeitsverhältnis damit man
sich „pflichtversichern“ muss.
Mal nebenbei: Ein „Minijob“ wäre auch ein festes Arbeitsverhältnis, brächte einen aber nicht in die GKV. Es müsste schon eine versicherungspflichtige Tätigkeit sein, aber selbst da gibts noch einen Haken bei gleichzeitiger Selbständigkeit. Erklärung überlasse ich den Versicherungsexperten.