Wechsel von Regelbesteuerung zu §19 (1) UstG

Schönen Guten Morgen,

es wäre toll, wenn Ihr nochmal helfen könnt (werde aus den Richtlinien nicht schlau, sorry)!

Ein Kleinunternehmer wechselt in 2009 zur Anwendung des §19 Abs.1 (UstG).

  1. Im November 2008 wurde der Jahresbetrag für eine Versicherung mit MwSt. gezahlt (und als Vorsteuer komplett geltend gemacht). Im Februar erfolgte eine (Teil-)Gutschrift wegen Kündigung. Muß die MwSt-Differenz zurückgezahlt werden und wenn ja, wo gibt man die an?

  2. Bis jetzt hat der Unternehmer die eBay-Rechnungen ohne Mehrwertsteuer bekommen (nettoberechtigt durch Angabe einer UstIdNr). Muß er sich ab 2009 die Mehrwertsteuer (Luxemburg) wieder ausweisen lassen (und somit auch zahlen)?

Danke für Eure Hilfe!

Herzliche Grüße,
Véronique

Hallo,

Ein Kleinunternehmer wechselt in 2009 zur Anwendung des §19
Abs.1 (UstG).

  1. Im November 2008 wurde der Jahresbetrag für eine
    Versicherung mit MwSt. gezahlt (und als Vorsteuer komplett
    geltend gemacht). Im Februar erfolgte eine (Teil-)Gutschrift
    wegen Kündigung. Muß die MwSt-Differenz zurückgezahlt werden
    und wenn ja, wo gibt man die an?

wird hier nicht Umsatz- mit Versicherungssteuer verwechselt? Ist nämlich beides 19%, hat aber nichts miteinander zu tun.

Gruß
Lawrence

  1. Im November 2008 wurde der Jahresbetrag für eine
    Versicherung mit MwSt. gezahlt (und als Vorsteuer komplett
    geltend gemacht).

Das war schon mal falsch: eine Versicherung berechnet keine USt sondern Versicherungssteuer und diese ist nicht als Vorsteuer abzugsfähig, sondern fliesst in die Kosten ein!

Im Februar erfolgte eine (Teil-)Gutschrift

wegen Kündigung. Muß die MwSt-Differenz zurückgezahlt werden
und wenn ja, wo gibt man die an?

  • ergibt sich aus Teilantwort oben: die VA von 11/08 muss berichtigt werden!
  1. Bis jetzt hat der Unternehmer die eBay-Rechnungen ohne
    Mehrwertsteuer bekommen (nettoberechtigt durch Angabe einer
    UstIdNr). Muß er sich ab 2009 die Mehrwertsteuer (Luxemburg)
    wieder ausweisen lassen (und somit auch zahlen)?

nein, aber bei der USt-Jahreserklärung müssen die Beträge gemeldet und nachversteuert werden!

Gerne - E.

Das war schon mal falsch: eine Versicherung berechnet keine
USt sondern Versicherungssteuer und diese ist nicht als
Vorsteuer abzugsfähig, sondern fliesst in die Kosten ein!

Vielen Dank für den Hinweis!

a) Nehmen wir an, es war keine Versicherung, sondern die Gutschrift eines Händlers in Folge einer Minderung. Wie berichtigt man die Vorsteuer nachträglich? (Steuerbescheid für 2008 liegt schon vor)

b) Nehmen wir an, die 19% wurden tatsächlich fälschlicherweise als Vorsteuer gelten gemacht. Hier die gleiche Frage: Wie wird berichtigt (gibt es dafür einen Posten?)

Danke, Véronique