Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, ein Gwerbler „G“ wechsle aus guten Gründen nach über 5 Jahren von Regelbesteuerung zum Kleinunternehmer (am Jahreswechsel 2010/11).
Er habe im Jahre 2010 noch Dienstleistungen erbracht, die ihm erst in 2011 mit ausgewiesener USt/MwSt gezahlt wurden.
Wohin (Zeile?) muss die USt daraus in der Umsatzsteuererklärung 2011?
Danke für die Antwort(en),
Gruß und gutes Neues Jahr an alle Leser
JoKu