angenommen es besteht ein Mietvertrag, bei dessen Abschluss eine Absprache per Email gemacht wurde, in der es heißt:
„[…] Wir würden vorschlagen alles selbst zu erledigen (alte Tapeten entfernen und neu Malern), dafür bei einem eventuellen Auszug ebenso vorzugehen. […]“
Dies wird dann auch per Email von dem Wohnungsverwalter bestätigt.
Beide Emails liegen noch vor.
Ca. 3 Jahre später wechselt der Wohnungsverwalter und hat kein Wissen von dieser Absprache.
Wäre diese Absprache rechtskräftig?
Zur Vollständigkeit:
Es liegt kein Streitfall vor, und steht auch nicht an. Die Frage ist nur interessehalber, falls es mal zu einem Auszug kommt und der neue Wohnungsverwalter sich quer stellt.
ich weiß nicht, wie Gerichte Mails bewerten.
Würde in dem Fall sicherheitshalber die alte Hausverwaltung bitten, ihre Mailbestätigung und, falls das zur Klärung der Details wichtig ist, die Anfrage, auszudrucken (mit original Datum) und Dir nachträglich als Brief zu senden.
Sollte von einem Bevollmächtigten unterschrieben sein.
Schon weil Dein Computer den Geist aufgeben kann (oder der der Hausverwaltung), Mails werden mal gelöscht etc. Papier ist da die bessere Variante.
Notfalls frage mal bei einer Mieterberatungsstelle oder einem Anwalt nach.
Würde in dem Fall sicherheitshalber die alte Hausverwaltung
bitten, ihre Mailbestätigung und, falls das zur Klärung der
Details wichtig ist, die Anfrage, auszudrucken (mit original
Datum) und Dir nachträglich als Brief zu senden.
Sollte von einem Bevollmächtigten unterschrieben sein.
Das geht leider nicht mehr, sind nicht mehr zu erreichen.
Ich hoffe einfach, dass die Mails ausreichen.
Schon weil Dein Computer den Geist aufgeben kann (oder der der
Hausverwaltung), Mails werden mal gelöscht etc. Papier ist da
die bessere Variante.
Ich habe gute Backups, da geht auf keinen Fall was verloren
Notfalls frage mal bei einer Mieterberatungsstelle oder einem
Anwalt nach.
Ich hoffe nicht, dass es soweit kommt. Aber wenn, dann werd ich das auf jeden Fall tun. Schließlich hatte ich die Arbeit und Kosten bereits beim Einzug.