Wechsel zu Kleinunternehmer / Rechnung f ,Vorjahr

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, ein Gewerbler wechselt 2010/2011 (nach Ablauf seiner 5-Jahresfrist) vom Unternehmer zum Kleinunternehmer:

Was ist, wenn er in 2011 noch eine Rechnung zu einer Lieferung bzw. Dienstleistung schreiben muss, die in 2010 stattgefunden hat. Muss in der Rechnung noch MwSt. ausgewiesen werden?

Wenn ja, wie und in welcher Zeile ist das nach Ablauf von 2011 in der USt-Erklärung zu dokumentieren?

Gruß JK

Ja, hier kommt es auf den Leistungszeitpunkt = 2010 - Re +USt an: und für 2011 muss er dann natürlich in der Jhareserklärung diese Einnahmen versteuern.

E.