Liebe/-r Experte/-in,
mein Freund Stefan erlitt im Juli eine Gehirnblutung, er ist 30 Jahre alt und war als selbständiger Fotograf zum absoluten Basistarif bei der bayerischen Krankenversicherung privat versichert. Nach einer stationären Reha empfiehlt der behandelnde Neurologe eine ambulante Therapie (er hat ein schweres Krankheitsbild, einen gelähmten Arm, kann kaum laufen). Er hat im November Hartz IV beantragt. Wir gehen davon aus, dass eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Ersatzkasse (bsp. TK) ihm eine bessere Behandlung ermöglichen würde, da die Baierische fast alle Physio- und Ergotherapieleistungen kaum oder garnicht übernimmt. Wir hätten die Möglichkeit, ihn bei einer befreundeten Agentur kurzzeitig mit 401 Euro Gehalt beschäftigen zu lassen, damit er wieder in der gesetzlichen versichert ist. Wer weiss, ob er nach einer kurzen Beschäftigung von der Arbeitsagentur weiter über die TK versichert bleiben kann? Ich habe soviele widersprüchliche Aussagen: Die Kundenhotline der TK sagte, er müsse mindestens 12 Monate in der gesetzlichen sein um dauerhaft zur gesetzlichen wechseln zu könne. Gilt das auch tatsächlich für Hartz-IV Bezieher? Die Arbeitsagentur will auch helfen, meinte aber beispielsweise, dass sie ohne eine Anstellung ihn auf keinen Fall in einer gesetzlichen Kasse anmelden kann.
Freu mich über jeden Hinweis und idealerweise Quellenverweise. Das ist nur eine von vielen Fragen - aber die wichtigste, da eine schnelle Weiterbehandlung ganz wichtig ist, damit er die Chance hat, möglichst viel seiner Bewegungsfähigkeit wiederzuerlagen.
Freu mich sehr über jeden Hinweis, besten Dank, Anne Schreiner
Liebe/-r Experte/-in,
erlitt im Juli eine Gehirnblutung, er ist
30 Jahre alt und war als selbständiger Fotograf zum absoluten
Basistarif bei der bayerischen Krankenversicherung privat
versichert. Nach einer stationären Reha empfiehlt der
behandelnde Neurologe eine ambulante Therapie (er hat ein
schweres Krankheitsbild, einen gelähmten Arm, kann kaum
laufen). Er hat im November Hartz IV beantragt. Wir gehen
davon aus, dass eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen
Ersatzkasse (bsp. TK) ihm eine bessere Behandlung ermöglichen
würde, da die Baierische fast alle Physio- und
Ergotherapieleistungen …
Hallo,
ich denke, dass das mit den 12 Monaten schon stimmen wird.
Die privaten Versicherer übernehmen aber auch bei einem Vollkostentarif nicht die notwendigen Heilmittel. Irgendwann wartet man dort auf eine Klage, die dauern kann.
Es bestünde, zumindest bei einem Vollkostentarif, die Möglickeit, dass der Arzt persönlich die Behandlung vornimmt. Wie das nun beim Basistarif ist, weiß ich allerdings nicht. Ist dort Behandlungspflege mitversichert?
Es gelten die Versicherungsbedingungen und n u r was da drin steht, das ist auch versichert.
Falls der Wechsel in die gesetzliche Versicherung klappt kann man sicherlich die private KV als 100 %ige Zusatzversicherung bestehen lassen. Man darf sich nur von der Privaten nicht abwimmeln lassen.
Für Hilfsmittel kann man sicherlich auch manche Sachen aus der gekoppelten Pflegeversicherung der PPV bekommen. Manchmal scheitert das lediglich an der Hilfsmittelnummer. Da braucht man Rat seitens des Orthopädiegeschäfts.
Im Hartz IV Bereich ist sicherlich auch eine Kostenübernahme für KG über die Eingliederungshilfe möglich. Wenn nicht, sollte ein Schwerbehindetenausweis beantragt werden. Dann gibt es vielleicht Bezüge aus dem SGB XII, die genauso hoch sind wie die aus dem SGB II (Hartz IV).
Da könnte dann ein Besuch der Werkstatt für behinderte Menschen klappen.(Reha beim Arbeitsamt) Hier ist auch die Pflichtversicherung in der KV möglich und die Renteneinzahlungen können sich auch sehen lassen.
Vielleicht helfen die Infos weiter
Viele Grüße
Elli
Hallo,
wenn Ihr Bekannter ALG II bezieht dann wird er Pflichtversichert. Somit kann er sich in der gesetzlichen KK versicheren. Die Vorversicherungszeit in der gesetzlichen KK ist nur erforderlich, wenn man sich dort freiwillig weiter versichern will. Dies zum Bsp.wenn das Beschäftigungsverh. endet und keine Leistungen vom Arbeitsamt oder ARGE bezogen werden.
Viele Grüsse
Hans-Jürgen
Lieber Hans-Jürgen,
wir hatten einen Termin beim Jobcenter in Berlin-Pankow und sie waren wirklich sehr hilfsbereit, haben das aber von einem Sachbearbeiter dort prüfen lassen und uns mitgeteilt, dass sie meinen Freund leider nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden können. Mich hat das auch gewundert, aber das Jobcenter war ganz eindeutig. Vielleicht müssen wir das nochmal probieren, kennen Sie zufällig einen direkten Quellentext, wo man nachlesen kann?
Auf jeden Fall schonmal ganz herzlichen Dank für die Hilfe,
besten Gruss
Anne Schreiner