Wechsel zwischen den privaten Krankenkassen

Hallo,

mein Mann ist selbständig und seit 9 Jahren in der PK. Nun möchte er die PK Wechseln. Die jetzige PK sagt, dass dies unsinnig sein, denn die eingezahlten Beiträge der letzten 9 Jahre (Rückstellungen für Beitragsanpassungen) gingen verloren. Die neue PK sagt, dies sei Unsinn.

Wir sind nun recht verunsichert, welche Aussage richtig ist. Wer kann helfen?

Hallo,

mein Mann ist selbständig und seit 9 Jahren in der PK. Nun
möchte er die PK Wechseln. Die jetzige PK sagt, dass dies
unsinnig sein, denn die eingezahlten Beiträge der letzten 9
Jahre (Rückstellungen für Beitragsanpassungen) gingen
verloren. Die neue PK sagt, dies sei Unsinn.

Privat krankenversicherte Personen können bei einem Wechsel der privaten Krankenkasse ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Die Altersrückstellungen sind Beträge, die private Krankenkassen für zu erwartende kostenintensivere Behandlungen im Alter aufbauen. Diese Altersrückstellungen dürfen aber nur bis zur Höhe eines Basistarifs mitgenommen werden. Dadurch können Wechselwillige auch schlechter gestellt sein.

Wichtig aber: Das gilt heute noch nicht sondern erst ab 01.01.2009!

Auch wichtig: Für alle Bestandsverträge gilt das dann nur 6 Monate, für alle ab 01.01.2009 abgeschlossenen Verträge gibt es keine solche Begrenzung.

Also wenn schon wechseln, noch nicht jetzt.

Schöne Grüße, Bernhard

Eine Mitnahme erfolgt nur auf Grundlage des Basistarif, also wird nur eine Teil der Rückstellungen mitgenommen. Möglicherweise ist ein Wechsel trotz Mitnahme im Jahr 2009 teurer also zum heutigen Zeitpunkit.

Anm.: Wechsel zwischen den privaten Krankenkassen
Und bitte beachten, das Wechselfenster, das zur Mitnahme eines Teils der Alterungsrückstellungen berechtigt, wird erst am 01.01.2009 geöffnet.
-> Auf keinen Fall vor dem 01.01.2009 eine Kündigung absenden!

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Hallo aus Berlin.
Wenn die neue PK (oder der Vermittler) behaupten, die Rückstellungen gingen nicht verloren, dann verstößt dies zweifelsohne gegen die Wettbewerbsrichtlinien der PKV bei Vertragsabschluss und hat rechtliche Konsequenzen.
Daraus folgt: Auch wenn die bestehende Versicherung weniger als 3 Jahre alt war (andernfalls sowieso), kann der VN von der neuen Versicherung eine Freigabe fordern (binnen 4 Monaten seit Kündigung bei dem alten Versicherer) und den alten Vertrag (ohne Versicherungslücken, neue Risikoprüfung und Wartezeiten, Verlust der Alterungsrückstellungen) wiederherstellen lassen.
Nach dem, was Sie schreiben, kann der Vermittler Ihrer neuen PKV Sie nicht seriös beraten haben und verstößt gegen das Wettbewerbsgesetz zugunsten eines für Sie nachteiligen Vertragsabschlusses.
Beste Grüße
Frank

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Bzgl. der Wechselgeschichte haben Sie ja hier die entsprechenden Antworten erhalten.
Sie sollten überlegen was der Grund des Wechsels ist. Auch wenn Sie die Rückstellungen verlieren ist ja evtl. ein Wechsel sinnvoll.
Geht es um eine Aufwertung der Leistungen ? Haben Sie eine Analyse diesbezüglich erstellt ?
Anlehnung Gebührenordnung ? Über Sätze Gebührenordnung ? Über Gebührenordnung ? evtl. längerer beruflicher Auslandsaufenthalt ? Heilmittelkatalog ? HIlfsmittelkatalog ? Was bedeutet das zuvor genannte ? Summengebrenzungen ? usw. usw. .
Sie sollten hier diese und noch viel mehr Fragen genaustens analysieren und dann eine Entscheidung treffen was Ihnen wichtig ist.

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