Wechsel zwischen Krankenversicherungen

Eine Studentin (30) überlegt aufgrund einer geplanten Schwangerschaft zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln.
Ist es möglich später wieder in die gesetzliche zu wecheln? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Wäre z. B. eine Heirat (Partner in gesetzlich versichert) ein ausreichender Grund?
Falls niemand eine Antwort weiß, vielleicht weiß jemand wo man sich darüber verlässlich informieren könnte?

Eine Studentin (30) überlegt aufgrund einer geplanten
Schwangerschaft zu einer privaten Krankenversicherung zu
wechseln.

Ein Systemwechsel wegen einer Schwangerschaft?! Wozu??

Ist es möglich später wieder in die gesetzliche zu wecheln?
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Möglich ist es u.U., manchmal auch zwingend. Sobald ein SV-Pflichtiger Job angenommen wird, kommt man nicht um die Gesetzliche Krankenversicherung rum. Zumindest in den ersten 3 Jahren (Stand heute). Wenn man jedoch als Selbständige o.ä. arbeitet bleibt die PKV bestehen.

Wäre z. B. eine Heirat (Partner in gesetzlich versichert) ein
ausreichender Grund?

Das kann man so pauschal nicht sagen, das hängt von vielen Faktoren ab.

Also ich persönlich (und ich spreche jetzt gegen meine eigene Branche) halte einen Systemwechsel für eine Schwangerschaft als völlig überzogen. Ausserdem sollte sich die Studentin mal den Beitrag der PKV ausrechnen lassen… Der ist in diesem Fall wohl auch nicht zu vernachlässigen.

Hat die Studentin auch mal ins Auge gefasst, sich eine private Zusatzversicherung abzuschließen, welche die gewünschten Vorzüge auch bringen könnte?

Eine Studentin (30) überlegt aufgrund einer geplanten
Schwangerschaft zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln.

Kann sie es denn überhaupt ? Vielleicht reicht ja ein stationärer Zusatztarif aus.

Ist es möglich später wieder in die gesetzliche zu wecheln?

Ja.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Eine versicherungspflichtige Tätigkeit muß vorhanden sein.

Wäre z. B. eine Heirat (Partner in gesetzlich versichert) ein
ausreichender Grund?

Wenn kein nenneswertes Einkommen vorliegt ja.

Hallo!

Besteht bereits eine Schwangerschaft, wird keine private Krankenversicherung eine Kostenvoll- oder Krankenzusatzversicherung aufgrund der unkalkulierbaren Risiken versichern.

Der Wechsel in die GKV ist nur dann möglich, sofern man wieder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht die unterhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze von 49.950,00 EUR/Jahr Brutto liegt, oder man verheiratet ist und sich der Ehemann bereits in der GKV befindet (beitragfreie Fam.-versicherung), oder man selbst zum Sozialfall wird.

MfG Oracel

Hallo!

Besteht bereits eine Schwangerschaft, wird keine private
Krankenversicherung eine Kostenvoll- oder
Krankenzusatzversicherung aufgrund der unkalkulierbaren
Risiken versichern.

Das stimmt so nicht. Etliche Versicherer bieten die KV Voll dann unter Ausschluss der Schwangerschaft an.

Der Wechsel in die GKV ist nur dann möglich, sofern man wieder
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht
die unterhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze von 49.950,00
EUR/Jahr Brutto liegt,

Auch darüber wird man GKV Pflichtig. In den ersten 3 Jahren des Arbeitsverhältnisses IMMER!!

oder man verheiratet ist und sich der
Ehemann bereits in der GKV befindet (beitragfreie
Fam.-versicherung),

Sofern das eigene Einkommen

vielleicht weiß jemand wo man
sich darüber verlässlich informieren könnte?

Bewi einer gesetzlichen Krankenversichwerung?

Hallo,
sie will also wegen einer geplanten Schwangerschaft in die PKV wechseln, demnach ist sie noch nicht schwanger ??
Sie ist derzeit in der GKV freiwillig versichert - das setz ich voraus bei dem Alter (30 Jahre). Klar, dann kann sie wechseln - wenn Sie dies im März noch tut dann endet die Mitgliedschaft zum 31.05.2010 und sie kann ab 01.06.2010 in eine PKV wechseln - eine Vollversicherung dort, also incl. Mutterschaftshilfeleistungen kostet wahrscheinlich in etwa soviel wie der günstigtse Beitrag in der GKV (138,00 €, da ist allerdings die Pflegeversicherung bereits dabei. Geht alles, warum nicht. Dann wird es allerdings etwas problematisch denn ein Wechsel nach der Geburt in die GKV sind für Mutter und Kind nicht möglich, es sei denn die junge Mutter würde krankenversicherungspflichtig und wenn die nicht eintritt, die Krankenversicherungspflicht dann muss plötzlich eine zweite Versicherung in der PKV abgeschlossen werden, nmämlich die für das Kind und dann wird es teuer - in der GKV dagegen wäre das Kind kostenlos mitversichert bei der Mutter.
Aber ist verstehe schon, der Wechsel soll wegen der Leistungen erfolgen und anschliessend die Rückkehr wegen des Beitrages - alles geht eben nicht immer.
Gruß
Czauderna