Hallo zusammen,
angenommen Person A verleiht Person B für einen vordefinierten Zeitraum ein paar Euro. Als „Sicherheit“ möchte A einen Wechsel ausgestellt bekommen.
Macht das überhaupt Sinn? Das Wechselgesetz scheint es ja noch zu geben. Gibt es aber überhaupt noch Wechsel? Wenn ja, ist eine Privatperson überhaupt wechselfähig? Wäre hier nicht ein Schuldschein angebrachter?
Sorry, aber Wechsel sind mir nur als antiquierte Kaufmannsgewohnheiten ein Begriff. Daher meine Fragen.
mit besten Grüßen
Steffen B.