Wechselgeld

Hallo,
kunde behauptet mit 10,-euro gezahlt zu haben .Kollegin hat aber nur auf 5 rausgegeben . Kassensturz hinterher stimmte aber. Kunde beschuldigt sie jetzt es in die eigene Tasche getan zu haben. Es läuft jetzt wohl über die Chefs . Was kann sie tun?

Hallo jandira,

am besten sollte Ihre Kollegin einfach gelassen und sicher dem ganzen entgegen blicken.

ARBEITSRECHTLICHER ASPEKT: Da der Kassensturz stimmte, kann Ihr wohl kaum arbeitsrechtlich eine Schwierigkeit entstehen. Auch aus Sicht des Arbeitgebers ist die Anfrage bzw. die Beschwerde des Kunden wohl eher cool zu nehmen, gerade weil eben die Kasse stimmt.

SCHADENSERSATZ KUNDE: Wenn in dem Laden/Geschäft (oder wo auch immer der Fall hier sich ereignete) der übliche Hinweis angebracht ist, dass das Wechselgeld sofort nach Erhalt zu prüfen ist und spätere Reklamationen nicht anerkannt werden, dann ist es sogar noch eindeutiger: Die Firma kann dem Kunden zwar auf Kulanzbasis in irgendeiner Form entgegen kommen, aber sie muss es definitiv nicht. Ihre Kollegin hat in beiden Fällen aus meiner Sicht nichts zu befürchten. Gesetzlich ist ein Arbeitnehmer höchstens (und da gibt es nur spezielle Fälle) bei Vorsatz (also bei Absicht) und evtl. grober Fahrlässigkeit seinem Arbeitgeber zu Schadensersatz verpflichtet. Beides trifft hier nicht zu, wenn Ihre Kollegin kein GEld „in die eigene Tasche getan“ hat. Selbst wenn die Firma sich entscheidet, dem Kunden 5 EUR aus Kulanz zu geben, kann nicht Ihre Kollegin verpflichtet werden, für diese 5 EUR aufzukommen. Allerdings ist das nur die gesetzliche Lage. Welchen Druck der Arbeitgeber auf einen Arbeitnehmer ausübt gerade außerhalb der gesetzlich zulässigen Bereiche, ist ja in jüngster Vergangenheit mehrfach in den Medien dargestellt worden. Ich hoffe, das ist bei Ihnen nicht der Fall.

NOCH KURZ ZUM STRAFRECHTLICHEN ASPEKT: Der Kunde könnte - soll ja schon vorgekommen sein - wenn er z. B. bei der Firma mit seinem Anliegen nach 5 EUR mehr nicht weiter kommt - Strafanzeige erstatten. Auch wenn dieser „schlimmste Fall“ eintreten sollte, braucht Ihre Kollegin nichts befürchten, da der Kassensturz eindeutig das Gegenteil darlegt. Wenn es Überwachungskameras an der Kasse (heute ja wohl häufig üblich) gibt, und sich die Polizeiermittlung auch darauf stützt, wird ja wohl auch sichtbar werden, dass die Vorwürfe des Kunden haltlos sind.

KEEP COOL!

Beste Grüße
mamakruemelchen

Hallo

Ich verstehe das so, als habe der Kunde direkt nach Geldrückgabe moniert und nicht etwa eine Stunde später?

Zunächst sollte der Kassierer sich fragen, warum er nicht den Schein solange separat liegen lässt, bis der Rückgabevorgang abgeschlossen ist… Gibt es zur Vorgehensweise beim Kassieren eine interne Anweisung?

Letztendlich abseits der rechtlichen Fragen sollte der AN darauf vertrauen / hoffen, daß der AG hinter ihm steht.

Gruß,
LeoLo