Wechselmodell, Unterhalt Elternteil

hallo,

gesetzt sei folgender fall:

die eltern eines - sagen wir 2 jährigen - kindes sind nicht verheiratet und beide selbständig. ein elternteil, sagen wir der vater, hat ein erheblich höheres einkommen als die mutter. es kommt zur trennung. die eltern vereinbaren zur betreuung des kindes ein wechselmodell, sagen wir genau 50/50 von der zeit her, es werden auch die fixkosten jeweils hälftig getragen.

wie der unterhaltsanspruch des kindes berechnet wird, woraus sich ggf. ausgleichszahlungen des vaters an die mutter ergeben, das ist mir einigermaßen klar.

unklar ist mir, ob die mutter über diese zahlungen hinaus einen anspruch auf unterhalt für sich aus der betreuung des kindes hat? wenn ja, woraus leitet dieser anspruch sich ab? wo finde ich dazu fundierte info?

dank und gruß
Jyjkov

Hallo,

schau mal in § 1615 i BGB.

LG
sine

Hallo,

erst einmal kann ich dem Kind zu diesen Eltern gratulieren. Sie bleiben ihm - trotz Trennung - als gleichwertige Eltern erhalten.

Zur Unterhaltsberechnung: OLG Düsseldorf: http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/51/Ki…

http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/51/Be…

Ich habe jetzt aber beide Urteile nicht nachgelesen.

Und hier ist es schön beschrieben: http://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt-bei…

Gruß
Ingrid

Hallo,

schau mal in § 1615 i BGB.

ich kann da nichts zur Berechnung beim WECHSELMODELL finden, da es erstens den § 1615 i BGB nicht (mehr?) und es zweitens keine gesetzliche Regelung für die Aufteilung des Unterhaltes (bei unterschiedlichem Einkommen) beim Wechselmodell gibt. Lediglich diverse Gerichte haben Berechnungsformeln entwickelt.

Gruß
Ingrid

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Hallo Ingrid,

auf deine antwort hatte ich gehofft, vielen dank! :smile:) Allerdings habe ich in deinen links nur hinweise zum unterhalt fürs kind gefunden, nicht für die mutter aus meinem beispiel, das ist mir immer noch nicht klar:

Hat eine mutter, bei einkommensdifferenz mit ihrem früheren freund, einen unterhaltsanspruch gegen den mehr verdienenden ex-freund trotz wechselmodells und gleichwertiger betreuungszeit von mutter und vater? Die beiden haben nie zusammen gelebt, es liegt also keine ehehähnliche lebensgemeinschaft vor.

Dank und gruß
Jyjkov