Wechselmodell wer zahlt was ?

Wir haben zwei Kinder und haben uns getrennt. Wir sind auch schon geschieden und praktizieren das Wechselmodell. Die Kinder sind 50 % bei ihr und 50 % bei mir. Das funktioniert super und das schon seit drei Jahren. Da ich mehr verdiene zahle ich Unterhalt an sie und bezahle die Krankenversicherung (Privat) und eine Ausbildungsversicherung. Klamotten kauft jeder selber, nur Schuhe und Jacken kaufen wir zusammen. Kindergeld bekomme ich.

Nun meine Frage:

Von einer Freundin hatte ich gehört, dass der Unterhaltsempfänger z.B. für die Krankenversicherung aufkommt. Was muss eigentlich der jenige bezahlen der Unterhalt empfängt ? Gibt es bei einer solchen Regelung überhaupt eine Vorgabe ?

Hallo,
zunächst mal gibt es die Düsseldorfer Tabelle, sie dient zwar nur als Richtwert, aber sie wird meistens zu Grunde gelegt.
Dort wo die Kinder die meiste Zeit verbringen, ist der Elternteil von sämtlichen Kosten befreit, da die Unterkunft und Verpflegung gewährt werden.
Normalerweise sind die Kinder über den Elternteil versichert, wo sie hauptsächlich leben.
Rein theoretisch, muss der, der den Unterhalt zahlt nichts weiter tun.
In der Praxis sieht das manchmal anders aus, so wie im genannten Fall.
Ihr solltet euch freuen, dass es so gut klappt, habe auch schon die andere Seite kennen gelernt.
LG

Hallo Mamana (heißen Sie wirklich so?!),

tut mir leid, kann ich nichts zu sagen …

Liebe Grüße
Andreas

Üblich ist ja normalerweise einer zahlt Unterhalt (zzgl. Krankenkassenbeiträge!) und der andere bekommt den Kindesunterhalt UND das Kindergeld und zahlt davon alles was das Kind benötigt.
Gibt natürlich Ausnahmen Stichwort: Sonderbedarf/Mehrbedarf aber das ist von einigen Faktoren abhängig.

Echtes Wechselmodell:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt-bei…

Wenn ihr euch bisher friedlich geeinigt habt und beide zufrieden mit der Lösung seid solltest du nichts daran ändern.

Weil ganz schnell ist eine 40/60 Lösung daraus geworden, du zahlst den vollen Kindesunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle, die Krankenkassenbeiträge, das Kindergeld geht an die Mutter und ihr streitet euch auch noch um jede Anschaffung für die Kinder.

Krümelchen

Hallo,

schöööön, dass das Wechselmodell so gut klappt. Vorab die Bitte, dies nicht wegen einiger Euros in Gefahr bringen.

Beim Wechselmodell wird, ähnlich wie beim Volljährigenunterhalt, aus dem Gesamteinkommen BEIDER Eltern der Bedarf (zuzüglich evtl. Krankenversicherung) des Kindes errechnet. Danach bekommen beide Eltern ihren Betreuungsunterhalt so angerechnet, dass sie nur die Hälfte des Barunterhaltes bezahlen, da sie ja die andere Hälfte durch Betreuung leisten.

Hier ein paar Urteile zur Berechnung: http://www.carookee.net/forum/Zweitfamilien-Zweitfra…

Sorry, meine erste Antwort ist mir vorzeitig „entwischt“, hier noch einmal komplett:

Hallo,

schöööön, dass das Wechselmodell so gut klappt. Vorab die Bitte, dies nicht wegen einiger Euros in Gefahr bringen.

Beim Wechselmodell wird, ähnlich wie beim Volljährigenunterhalt, aus dem Gesamteinkommen BEIDER Eltern der Bedarf (zuzüglich evtl. Krankenversicherung) des Kindes errechnet. Danach bekommen beide Eltern ihren Betreuungsunterhalt so angerechnet, dass sie nur die Hälfte des Barunterhaltes bezahlen, da sie ja die andere Hälfte durch Betreuung leisten.

Hier ein paar Urteile zur Berechnung:
http://www.carookee.net/forum/Zweitfamilien-Zweitfra…
http://www.carookee.net/forum/Zweitfamilien-Zweitfra…

Gruß

Hallo,
die Person die den Unterhalt erhält ist für ALLE weiteren Dinge zuständig.
Egal ob es Schule betrifft,etc.auch Klassenreisen usw.,Bücher…Ticket für den Nahverkehr,alles was die Kinder betrifft,hat sie aufzuwenden.
Ansprüche an dich hat sie was die Kinder angeht keine mehr!

wenn die Kinder regelmässig bei beiden Elternteilen gleich leben, ist kein Unterhalt zu zahlen.
Ist man Unterhaltspflichtig kann der Empfänger mit dem Geld machen was er will. Der Zahler hat kein Recht auf Auskunft was mit dem Geld bezahlt wird.
So wie es bei Ihnen aufgeteilt ist kann man gar nichts zu sagen, dass ist reine Absprache.

Wir haben zwei Kinder und haben uns getrennt. Wir sind auch
schon geschieden und praktizieren das Wechselmodell. Die
Kinder sind 50 % bei ihr und 50 % bei mir. Das funktioniert
super und das schon seit drei Jahren. Da ich mehr verdiene
zahle ich Unterhalt an sie und bezahle die Krankenversicherung
(Privat) und eine Ausbildungsversicherung. Klamotten kauft
jeder selber, nur Schuhe und Jacken kaufen wir zusammen.
Kindergeld bekomme ich.

Nun meine Frage:

Von einer Freundin hatte ich gehört, dass der
Unterhaltsempfänger z.B. für die Krankenversicherung aufkommt.
Was muss eigentlich der jenige bezahlen der Unterhalt empfängt

je nachdem ,wie man sich einigt

? Gibt es bei einer solchen Regelung überhaupt eine Vorgabe ?

vom gesetz her nicht

hallo,
ich weis nur, das bei Kinderunterhalt immer die jüngsten mehr anspruch haben ,als die älteren…

das weiss ich leider nicht

hallo,
es wäre tatsächlich sinnvoller wenn die kinder kostenlos bei einer gesetzlichen KV familienversichert wären. Kann Ihre Exfrau die Kinder nicht mitversichern lassen?
Alles Gute

: Wechselmodell wer zahlt was ?
Hallo! Ich denke , Sie müssen die Private Krankenversicherung Ihrer Ex nicht bezahlen. Allerdings gehört das halbe Kindergeld auch nicht in Ihre Hände. Ist doch 50-50 Wechselmodel. Also Sie haben keine weiteren Pflichten gegenüber Ihrer geschiedenen Frau als den Unterhalt.

Hallo
bei deinem Fall muß ich leider passen, da habe ich keine Ahnung, da ich beim Wechselmodell bisher keine Erfahrungen habe.
Tut mir leid, daß ich nicht helfen konnte.
Grüße Tscho70

Leider keine Ahnung
Tschüß