Liebe/-r Experte/-in,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen! Ich habe mich vor einem Monat von meiner Bekannten getrennt, wir sind nicht verheiratet, haben jedoch bei das gemeinsame Sorgerecht. Wir haben zusammen in meiner Eigentumswohnung gewoht, Sie hat sich mit nichts an den Kosten 5 Jahre lange beteiligt. Nun zieht sie in eine eigene Wohnung und setzt mich heute mit der Zahlung des Unterhalt in Verzug! Ich bin Selbst. und habe noch Vermietungen und soll sämtliche Unterlagen ihr überreichen. Nun haben wir aber gerichtlich eine Umgangsvereinbarung geschlossen, worin ich meine Tochter 14 Tage verteilt im Monat betreue! Mein Rechtsanwalt sagt, ich solle lieber volles Geld zahlen, da mit Sicherheit, wenn der Unterhalt halbiert wird, der nächste Gerichtstermin ins Hause steht, wo dann bemängelt wird, dass es unserer Kleinen so gut geht, und der Umgang auf den Regelumgang begrenzt wird! Zahlen damin ich mein Kind habe? Bin für jede Info dankbar! Viele Dank und liebe Grüße aus Halle
Frank Kaiser
Tut mir leid Frank,
da kann ich dir nicht weiter helfen
ich hab keine Ahnung ich verstehe auch nicht wieso ich hier bei wer weiß was als experte gemeldet bin cih hatte mich nur mal selbst angemeldet da ich eine frage hatte zum jugendstrafrecht
naja ich wünsche dir trotzdem noch viel glück dabei
Hallo,
ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Hallo,
so sorry, da kann ich nicht weiterhelfen (bin kein Experte).
Viel Erfolg!!!
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Hallo Frank, sorry ich war lange nicht mehr im Internet. Leider kann ich auch nicht weiterhelfen! Viel Glück Gruß Karin
Sorry, da weiß ich überhaupt nicht bescheid.
Wünsche aber insbesondere im Hinblick auf das Kind beiden Parteien die nötige Einsicht auf eine gütliche Einigung.
Snois