Wenn man bisher bei der KKH studentisch pflichtversichert war und den AktivYoung-Tariv abgeschlossen hat (dabei verpflichtet man sich für 3 Jahre für diesen Tariv bzw. diese Krankenkasse), dann 6 Monate nach Vertragsbeginn das Referendariat als Lehramtsanwärter anfängt, ist man ja beihilfeberechtigt und die private Krankenkasse ist dann zuständig.
Ist die KKH dann berechtigt, einen nicht aus dem Vertrag zu lassen und einen neuen Tarif wegen der Statusänderung zu bestimmen? Die beträge wären vermutlich 3x so hoch wie bei der privaten KV.
Hallo,
ich habe mir mal die Satzung der KKH. angesehen.
Nein, das gilt nur für eigene Mitgliedschaften die nach dem 01.04.2009 zustande kamen.
Gruß
Czauderna