angenommen ich bin bis zum Studium beihilfeberechtigt und den Rest privat versichert. Nach Ende des Beihilfeanspruchs mit 24 bin ich dann bis Studienende komplett privat studentisch versichert.
Nun trete ich nach Studienende einen Job an, bei dem ich über dem Grenzwert von ca. 52T Euro verdienen werde.
Gib es eine Möglichkeit, mich trotzdem gesetzlich zu versichern?
Beihilfe erhalten Sie bis zum 25 Lebensjahr - genauso wie Kindergeld.Bei Beginn Ihres Studiums können Sie wählen zwischen GKV und PKV, entscheiden Sie sich für die PKV, so bleiben Sie bis zum Ende des Studiums PKV versichert und bei wegfall der Beihilfe wird die PKV aufgestockt zu einem 100% Volltarif.Nach Ihrem Studium entscheidet sich
bei Ihrem Arbeitsvertrag ob Sie unter der JAEG ( Jahresentgeldgrenze)verdienen und so GKV pflichtig werden - dann ist ein Wechsel zur GKV möglich; oder ob Sie über der JAEG verdienen und dann automatisch in der PKV verbleiben würden, da Sie erst wieder in die GKV kommen wenn Sie pflichtversichert werden.
Hallo,
grundsätzlich gilt bei erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit und direktem Überschreiten der Krankenversicherungspflichtgrenze besteht ein Beitrittsrecht zur GKV.
Gruss
Czauderna
woraus kann ich das Beitrittsrecht zur GKV denn ableiten? Mir wurde bislang immer gesagt, dass ich freiwillig nur in die GKV wechseln kann, wenn ich dort schonmal 12 bzw. 24 Monate versichert war.
Dies ist bei mir aber ja leider nicht der Fall.
natürlich können Sie wenn Sie die für 2013 festgesetzte JAEG (Jahres-Arbeits-Entgeltgrenze)von 52200 Euro erreichen in die GKV. Die freuen sich auf Sie, Jung-nicht Krank und 600 Euro (Gesamt) Beitrag im Monat, und dafür Zuzahlungen,lange Wartezeiten beim Arzt usw.
Ja, das ist die einzige Ausnahme. Wer bei der Aufnahme der „Ersten“ Beschäftigung sofort über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, kann sich gesetzlich versichern. Dann aber ab Beginn der Beschäftigung.
M.f.G.
Yvonne
GKVs, bei denen ich angefragt habe, wussten davon leider nichts und haben mich nur auf die Vorversicherungspflicht nach §6 verwiesen ohne die Auslegung zu berücksichtigen…
…ja. Voraussetzung: die Tätigkeit ist die erste (richtige) Erwerbstätigkeit. Dann kann man sich bei einer frei gewählten Kasse freiwillig versichern (Studentenjobs werden nicht angerechnet)
VG OM
Hallo Felix,
Hier ist der Link zum §9 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch V. Dann noch einmal in dem Text auf § 6 Abs. 1 Nummer 1 klicken dort geht es um die Beitragsbemessungsgrenze. http://www.lexsoft.de/normensammlung/137489,11
bin ich dann bis Studienende komplett privat studentisch
versichert.
Nun trete ich nach Studienende einen Job an, bei dem ich über
dem Grenzwert von ca. 52T Euro verdienen werde.
Gib es eine Möglichkeit, mich trotzdem gesetzlich zu
versichern?
Hallo,
ich denke, das eine GKV mit Kusshand einen freiwillig Versicherten aufnimmt. Das ist zwar nicht ganz so billig aber wenn eine Familiengründung mit Kindern ansteht, ist dann eine Familienversicherung keinen Cent teurer. Der Arbeitgeber zahlt schießlich auch die Hälfte. Man sollte allerdings über eine private Zusatzversicherung für Zahntarif, erster Klasse, Chefarzt und Ausland nachdenken.
Mit der AOK habe ich die besten Erfahrungen gemacht. Man soll es nicht glauben aber da sind so viele Beschäftige, die auch dann noch viel Wissen haben.
TKK und BEK sind da doch viel schwerfälliger.
Gesunde Einzelpersonen sind natürlich in der Privatversicherung ganz billig. Wer ist aber ewig gesund?
Viele Grüße
Elawitt
vermutlich wird sich jede GKV um Sie reißen - aber: Sie müssen nach meinem Kenntnisstand bei dem Gehalt tatsächlich in der PKV bleiben.
Ich hatte vor Jahren so einen Fall - die GKV hat meine Kundin mit „Kußhand“ genommen - und dann 6 mon. später wieder raus geschmissen (die interne Revision war darüber gestolpert). Großes Problem.
Schlußfolgerung: Wenn eine GKV sie aufnimmt, würde ich auf jeden Fall eine kleine (PKV-)Anwartschaft min. 1 Jahr nebenher laufen lassen.
Punkt 2: Mit Sicherheit akzepiert Ihre PKV keine außerordentliche Kündigung, da Ihnen die GKV nur die freiwillige , aber nicht die Pflichtmitgliedschaft bescheinigen würde. Heißt - wenn überhaupt, müssen Sie das nach einer regulären Kündigung der PKV (meist zum Jahresende) in einem engen Zeitfenster durchziehen. Sonst zahlen Sie doppelt.
Hallo,
bei einem Verdienst von ca. 52 T € ist nur eine freiwillige Krankenversicherung möglich. Die kann aber nur durchgeführt werden, wenn vorher eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden hat.
FG
Frankie
Hallo,
eigentlich nein, evtl. nimmt eine gesetzliche Kasse Dich zur freiwilligen Weiterversicherung.
Aber warum, in einer gesetzlichen Kasse zahlst Du mehr als das doppelte bei geringeren Leistungen.(bei uns wäörst Du mit knapp über 300 € super abgesichert)Bei Angst über steigende Beiträge, lege die Ersparnis an.
Gruß H