Wechselpflicht KK nach Eheschließung in Elternzeit

Hallo zusammen,

ich weiss, zum Thema KV in Elternzeit wurden bereits viele Fragen gestellt, allerdings konnte ich zu dieser Konstellation nichts finden…

Angenommen, eine Frau ist seit Beginn ihrer Elternzeit bei ihrer gesetzl. KK beitragsfrei versichtert (davor pflichtversichert). Nun hat sie geheiratet.

Ihr Ehemann ist ebenfalls bei einer gesetzl. KK pflichtversichert. Muss sich die Ehefrau nun über ihren Ehemann bei seiner KK familienversichern? Beide wollen ihre KK nicht wechseln.
Wo müssen die Kinder versichert werden, bisher waren sie bei der Ehefrau versichert?

Danke, Anna.

Hallo,

die eigene KV ist, solange sie besteht, vorrangig vor der Familienversicherung über den Ehegatten. Bei den Kindern liegen die Voraussetzungen für den Familienhilfeanspruch mehrfach vor. Das war auch schon vor Eheschliessung so. Hier können die Eltern wählen, welche KK zuständig sein soll. Ergo ändert sich nichts.

Endet die eigene KV wegen Wegfall des Elterngeldes und ohne Aufnahme einer Beschäftigung, dann gibt es nur noch eine KK für alle, und zwar die des Ehegatten.

Gruß Woko

Danke für die schnelle Antwort!