Hallo zusammen,
ich weiss, zum Thema KV in Elternzeit wurden bereits viele Fragen gestellt, allerdings konnte ich zu dieser Konstellation nichts finden…
Angenommen, eine Frau ist seit Beginn ihrer Elternzeit bei ihrer gesetzl. KK beitragsfrei versichtert (davor pflichtversichert). Nun hat sie geheiratet.
Ihr Ehemann ist ebenfalls bei einer gesetzl. KK pflichtversichert. Muss sich die Ehefrau nun über ihren Ehemann bei seiner KK familienversichern? Beide wollen ihre KK nicht wechseln.
Wo müssen die Kinder versichert werden, bisher waren sie bei der Ehefrau versichert?
Danke, Anna.