Wechselprotest: In der Praxis nie Dienstag?

Hallo Leute,

laut Wechselgesetz ist ein Wechselprotest Dienstags möglich.

Wieso wird in der Praxis jedoch bereits immer schon Montags Protest erhoben?

Danke,

Michael

Hallo,

laut Wechselgesetz ist ein Wechselprotest Dienstags möglich.

Wieso wird in der Praxis jedoch bereits immer schon Montags
Protest erhoben?

Wechselprotest muß innerhalb von zwei Werktagen erhoben werden (Art. 44 WechsG), wobei der Samstag als Werktag verstanden wird. Fällt die Fälligkeit auf den Freitag ist Protest spätestens m Montag anzumelden. Der Dienstag wäre der letzte Tag, wenn ein Wechsel an einem Samstag fällig wäre. Das ist in der Praxis aber so gut wie nie der Fall und daher haben Gerichtsvollzieher Dienstags frei :wink:

Gruß
Christian