Hallo,
kennt sich jemand mit dem Wechselrecht aus? Wenn ich einen Wechsel unterschrieben habe, der zur Zahlung am 30.09.02 fällig ist. Dieser Wechsel mir aber nicht vorgelegt wird, verfällt der Wechsel da nach einer bestimmten Zeit wenn ich vom Inhaber des Wechsel (mein Kreditgeber) nichts höre? Habe leider in den Büchern nichts gefunden, nur das eine Wechselschuld eine Holschuld ist?
Wer kann helfen.
Gruß Michael