Hallo zusammen,
hoffentlich bin ich in der richtigen Kategorie…
Ich bin neuer Mieter einer Erstbezugswohnung und habe folgendes Problem:
Wenn ich die Wohnung betrete, kann ich an der Eingangstür das Licht im Flur einschalten und es vor dem Betreten des Wohnzimmers ausschalten. Kommt jetzt aber eine weitere Person in die Wohnung, funktioniert der Schalter an der Eingangstür nicht mehr, so dass diese im Dunkeln durch den Flur gehen muss.
Ich habe schon herausgefunden, dass ich eine Wechselschaltung haben müsste.
Mein Vater erklärte mir, dass es sogar gesetzlich vorgeschrieben sei, so eine Schaltung zu besitzen.
Ich bin mir aber unsicher. Aus logischer Sicht macht es allerdings wirklich Sinn, so einen Wechselschalter zu haben.
Kann mir jmd. sagen, ob dies wirklich gesetzlich vorgeschrieben ist und wo ich diese Vorschrift finden kann?
Lieben Gruß
fabriolo