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Unsere Schichten sind in Früh-(6.00-14.00), Spät-(13.30- 21.00), Nacht-(20.30-6.30) und verkürzte Nachtschicht(21.30-3.30) eingeteilt.
Bekommt man Wechselschichtzulage wenn Früh-, Spät- und verkürzte Nachtschicht pro Monat gearbeitet wird? -
Bisher hatte eine Kollegin die letzten 7 Monate immer Wechselschicht erhalten, nun ist sie Schwanger und darf deshalb keine Nachtarbeit mehr leisten bekommt sie trotzdem die Wechselschicht weiter, da sie ja eigentlich finanziell nicht benachteiligt sein dürfte?
Diese Frage kann ich leider nicht beantworten. nitsrek
- Ja, Wechselschichtzulage.
- Nein, wenn sie nur noch 2 Schichten arbeitet, es sei denn es ist anders geregelt, wenn sie ins Beschäftigungsverbot geht.
LG
Vielen Dank schon mal!
Also ist es egal, wenn die Schichten, die eine Person gearbeitet hat, nicht ununterbrochen sind. Hauptsache zuzüglich der Früh- und Spätschicht befindet sich die Nachtschicht mind. 2 Std. zwischen 21.00 und 6.00 (z.B. auch nur von 21.30 bis 00.30) und wird spätestens nach einem Monat wiederholt, hab ich das so richtig verstanden!
Es ist ja klar beschrieben, wann Nachtschicht ist, per Gesetz und per Tarifvertrag. Es kann dabei Abweichungen geben zwischen beiden, wann Nachtzeit ist. wenn mann z. B. innerhalb eines Monates 7 Tage früh, 7 Tage spät und 7 Tage nachts arbeitet bekommt mann die Schichtzulage. Alle 3 Schichten ungefähr gleich an Stunden aufgeteilt, besser über mehrere Monate.
Es ist auch wichtig was im Arbeitsvertrag steht.
Hallo Guten Tag,
die erste Frage kann ich leider nicht beantworten, sie ist zu individuell und vom Arbeitsvertrag und angegebenen Tarifvertrag abhängig.
Die zweite Frage haben Sie selbst bereits beantwortet. Es handelt sich hier um ein Beschäftigungsverbot und dabei darf die werdende Mutter nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Kolleginnen. Hier also die nächste Lohnabrechnung genau prüfen.
Freundliche Grüße
A.Walther