als mitarbeiter des bauhofes einer kommune leiste ich witterungsbedingt laut schichtplan in wechselschicht(frühschicht 4-12 uhr,spätschicht 12-20 uhr), seit november winterdienst,wobei auch an den wochenenden gearbeitet wurde.rufbereitschaft von 0-4bzw.20-24 uhr.
da es sich meiner meinung um eine nicht ständige schichtarbeit handelt, müsste mir und meinen mitarbeitern eine zusätzliche wechselschichtzulage für die geleisteten stunden zustehen.
auf nachfrage wurde uns seitens der personalvertreung mitgeteilt, dass es sich hier um eine arbeitszeitverlagerung an den wochentagen handelt und die wochenendstunden als überstunden vergütet werden und so keine schichtzulage zu zahlen ist.
wie ist die rechtslage, wer hat ähnliche erfahrungen ?
nachtzulage wird uns gezahlt.
Hallo steffen4059,
leider kann ich dir hierbei nicht helfen. Maßgebend sind die Tarifverträge.
Gruß Patrick
als mitarbeiter des bauhofes einer kommune leiste ich
witterungsbedingt laut schichtplan in
wechselschicht(frühschicht 4-12 uhr,spätschicht 12-20 uhr),
seit november winterdienst,wobei auch an den wochenenden
gearbeitet wurde.rufbereitschaft von 0-4bzw.20-24 uhr.
da es sich meiner meinung um eine nicht ständige schichtarbeit
handelt, müsste mir und meinen mitarbeitern eine zusätzliche
wechselschichtzulage für die geleisteten stunden zustehen.
auf nachfrage wurde uns seitens der personalvertreung
mitgeteilt, dass es sich hier um eine arbeitszeitverlagerung
an den wochentagen handelt und die wochenendstunden als
überstunden vergütet werden und so keine schichtzulage zu
zahlen ist.
wie ist die rechtslage, wer hat ähnliche erfahrungen ?
nachtzulage wird uns gezahlt.
leider gehört Arbeitsrecht nicht zu meinem Aufgabengebiet, kann dazu also leider nichts sagen