Wechselseitige 100%-Beteiligung

Hallo,

vor einiger Zeit wurde hier die Frage gestellt, ob es denn erlaubt sei, daß zwei Kapitalgesellschaften zu jeweils 100% wechselseitig aneinander beteiligt sind http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Inzwischen habe ich die Aussagen eines Wirtschaftsprüfers sowie eines
Aktienrechtsspezialisten eingeholt. Beide sind der Ansicht, daß dem keine deutsche Vorschrift entgegensteht.

Dies nur der Vollständigkeit halber.

Gruß,
Christian

99,9%-Beteiligung
Hallo!
Interessant, mit einer 99,9% Beteiligung klann man dann also den Börsenwert seines Unternehmens nach belieben setzten.
Zum Glück werden fast alle Indizes inzwischen nach Ffree-Float gewichtet.

Cu Rene

Hallo,

Interessant, mit einer 99,9% Beteiligung klann man dann also
den Börsenwert seines Unternehmens nach belieben setzten.

ich kann Dir nicht ganz folgen, muß ich gestehen.

Gruß,
Christian

Hallo,

Interessant, mit einer 99,9% Beteiligung klann man dann also
den Börsenwert seines Unternehmens nach belieben setzten.

ich kann Dir nicht ganz folgen, muß ich gestehen.

Ich versteh es so, das man ja relativ leicht mit sich selbst (bzw. seiner Tante) handeln kann:
Ich biete 3 Aktion a 1.100.000 EUR an, meine Tante nimmt sie für den Preis,
morgen bietet meine Tante 2 Aktien a 1.200.000 EUR an, ichj kaufe diese zu dem Preis etc. pp.
Und berechne mal darau den Unternehmenswert , wenn insgesamt 1.000.000 Aktien ausgegeben wurden.

Ciao maxet.

Hi,

Ich versteh es so, das man ja relativ leicht mit sich selbst
(bzw. seiner Tante) handeln kann:
Ich biete 3 Aktion a 1.100.000 EUR an, meine Tante nimmt sie
für den Preis,
morgen bietet meine Tante 2 Aktien a 1.200.000 EUR an, ichj
kaufe diese zu dem Preis etc. pp.
Und berechne mal darau den Unternehmenswert , wenn insgesamt
1.000.000 Aktien ausgegeben wurden.

der Wert bemißt sich nach dem, was Dritte für das Unternehmen zahlen würden, und wenn der Dritte nicht völlig bescheuert ist, bringt die ganze Operation nichts, außer daß Makler und Banken sich eine goldene Nase verdienen. Außerdem wird man recht schnell die Börsenaufsicht im Hause haben, denn so ganz blöd sind die da auch nicht.

Gruß,
Christian

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Hallo!

der Wert bemißt sich nach dem, was Dritte für das Unternehmen
zahlen würden, und wenn der Dritte nicht völlig bescheuert
ist, bringt die ganze Operation nichts, außer daß Makler und
Banken sich eine goldene Nase verdienen. Außerdem wird man
recht schnell die Börsenaufsicht im Hause haben, denn so ganz
blöd sind die da auch nicht.

Es verbietet mir doch sicher niemand eine Verkauforder mit einem beliebigen Limit (also z.B. alle Wochen 10%-100% mehr) aufzugeben - wenn es einen Dummen gibt, der kauft, steht ein Kurs fest. Wenn ich gelegentlich auch mal ein paar Aktien zurückkaufe, kann mir das auch niemand verbieten, wie in deinem Ausgagangsposting beschrieben ist.

Cu Rene

Hallo,

Es verbietet mir doch sicher niemand eine Verkauforder mit
einem beliebigen Limit (also z.B. alle Wochen 10%-100% mehr)
aufzugeben - wenn es einen Dummen gibt, der kauft,

wenn der Dumme ein Verwandter ist, wie im Beispiel dargestellt, liegt bei entsprechender Kursentwicklung eine verbotene Kursmanipulation vor:

http://www.bafin.de/gesetze/wphg.htm#p20a

Gruß,
Christian