Wechslearbeitsplatz und techn. Ausstattung?

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal an, dass ein Mitarbeiter innerhalb eines Konzerns in einer Service-Gesellschaft angestellt ist. Die Abteilung erbringt ausschließlich Leistungen für andere Konzernunternehmen. Aufgrund dessen wird der Mitarbeiter bis zu 4 Tagen in der Woche in einem anderen Konzernunternehmen vor Ort eingesetzt. Hier wird ihm allerdings kein Arbeitsplatz angeboten. Er muss immer sehen, dass gerade jemand in Urlaub bzw. auf Dienstreise/Krank ist, um sich dort niederzulassen. Als techn. Ausstattung hat er ein Notebook mit 14,1"-Display (keine externe Tastatur, Bildschirm etc.).

Den 5. Tag der Woche verbringt er in seinem Büro in seiner Gesellschaft zwecks Abstimmung in der Gruppe. Dort steht ihm eine Dockingstation inkl. Monitor etc. zur Verfügung.

Ist dies rechtl. zumutbar? Steht ihm bei dem Konzernunternehmen (er wäre die 4 Tage immer an einem Standort) für das er die Dienstleistungen erbringt, ein Arbeitsplatz zu? Müssen hier so Dinge wie ergonomische Richtlinien eingehalten werden (Stichwort 14,1"-Display)? Oder andere rechtl. Grundlagen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße
Fraenz

Hallo zusammen,

Müssen hier so Dinge wie ergonomische

Richtlinien eingehalten werden (Stichwort 14,1"-Display)? Oder
andere rechtl. Grundlagen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße
Fraenz

Hallo,
man könnte es über die Bildschirmarbeitsverordnung versuchen.
Im Anhang steht:
5. Das Bildschirmgerät muss frei und leicht drehbar und neigbar sein.
7. Die Tastatur und die sonstigen Eingabemittel müssen auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Hände ermöglichen.

http://www.ergonassist.de/EA.2003_02/Gesetze%20u.%20…

Grüße Michael