Hallo,
nehmen wir einmal folgenden fiktiven Fall an: A und B besitzen jeweils eine Wohnung zu 50/100. Der Heizungskeller und Öltankkeller sind Gemeinschaftseigentum. Im Heizungskeller steht eine Heizungsanlage aus 1972 (!). Die Heizkosten werden bisher zu 50/100 verteilt, da es an Wärmezählern mangelt. Besitzer A und B können sich auch nicht auf Wärmezähler einigen, da ein Besitzer den Kauf und der andere Besitzer das Mieten derselben präferiert. Da Besitzer A finanziell klamm ist, kann auch keine neue gemeinsame Heizung angeschafft werden. Die Heiz- und Warmwasserkreisläufe der jeweiligen Wohnungen sind getrennt, da eine Wohnung erst später errichtet wurde. Im Sondereigentum von Besitzer B steht der Raum direkt neben dem Heizungskeller. Besitzer B hat nun die Idee, in diesen Raum eine eigene Heizung zu bauen. Dazu muss er das bisherige Zuluftrohr des Kamins nutzen, würde aber auf seine Kosten für eine andere Luftzufuhr für die Heizung im gemeinsamen Heizkeller sorgen. Und er würde auf seine Kosten eine seperate Leitung vom Öltank legen lassen und die beiden Leitungen mit entsprechenden Ölzählern ausrüsten lassen. Danach wäre jede Partei heiz- und warmwassertechnisch unabhängig voneinander.
Im Übergabevertrag ist geregelt, dass die Heizkosten zu 30% nach der Wohnfläche und zu 70% nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet werden, diese Regelung ist allerdings sinnlos, da ja bisher der tatsächliche Verbrauch gar nicht ermittelbar ist.
Nun meine Fragen: Braucht Besitzer A eine Einwilligung von Besitzer B für diese Umbaumaßnahmen? Wie kann er die Einwilligung erreichen, wenn Besitzer B einfach nicht reagiert? Was könnte passieren, wenn Besitzer A diese Maßnahme ohne die Einwilligung durchführt?
Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße
Sahne
Moin,
ich denke das erledigt sich in Kürze. Wenn nicht, kurzer Anruf bei der zuständigen Behörde (unterschiedlich in den Bundesländern) oder beim Schornsteinfeger.
http://bundesrecht.juris.de/enev_2007/__10.html
Gruß
vnA
Hallo vnA,
leider erledigt sich das nicht von alleine:
"2) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat,
-
ist die Pflicht zur Außerbetriebnahme von Heizkesseln nach Absatz 1 erst im Falle eines Eigentümerwechsels, der nach dem 1. Februar 2002 stattgefunden hat, von dem neuen Eigentümer zu erfüllen;"
Und verkaufen will ja keiner - bisher. Bzw. Eigentümer A würde schon gern verkaufen wollen, findet aber bei seinen Preisvorstellungen keinen Käufer.
Viele Grüße
Sahne
Hallo vnA,
Moin,
leider erledigt sich das nicht von alleine:
"2) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von
denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst
bewohnt hat,
diese Stelle ist mir durchaus bekannt. Ich gehe allerdings davon aus, dass sich der Gesetzgeber bei dieser Ausnahmeregelung nicht WEG’s als Zielgruppe vorstellte, sondern das Einfamilienhaus ‚mit Einliegerwohnung‘. Bei WEG’s gibt es mehr als ‚der Eigentümer‘.
Hier bitte konkret den Schornsteinfeger fragen. Zumindest kennt er die zuständige Behörde.
Viele Grüße
auch
Sahne
vnA
Guten Morgen vnA,
diese Stelle ist mir durchaus bekannt. Ich gehe allerdings
davon aus, dass sich der Gesetzgeber bei dieser
Ausnahmeregelung nicht WEG’s als Zielgruppe vorstellte,
sondern das Einfamilienhaus ‚mit Einliegerwohnung‘. Bei WEG’s
gibt es mehr als ‚der Eigentümer‘.
Hier bitte konkret den Schornsteinfeger fragen. Zumindest
kennt er die zuständige Behörde.
Der Kaminkehrer ist mit der Heizung samt ihren Abgas- und sonstigen Werten zufrieden und legt sie nicht still. Zuständig hier wären die unteren Baubehörden.
Nach wie vor interessiert mich die Fragestellung meines Ursprungsposts.
Einen schönen Tag wünscht
Sahne
Die Umbaumaßnahmen betreffen Gemeinschaftseigentum. Nicht nur Kaminzug, sondern auch Anschluss an Tank, Anschluss an Heizungssystem, das auch Gemeinschaftseigentum ist.
Also braucht man die Zustimmung des Anderen.
Die Verteilung der Heizkosten ist in der Teilungserklärung festgelegt und nicht einseitig änderbar. Selbst, wenn man seine Wohnung komplett mit Heizlüftern heizen würde, wäre man zusätzlich an den übrigen Kosten wie bisher beteiligt.
Gruß n.
Hallo N.,
vielen Dank für die Antwort. Bisher konnte und kann ja die Heizkostenverteilung gem. der Teilungserklärung gar nicht vorgenommen werden, weil der Verbrauch nicht ermittelt werden kann.
Und was würde passieren, wenn ein Eigentümer ohne die Zustimmung des anderen Eigentümers umbauen lassen würde?
Viele Grüße
Sahne
Hallo N.,
vielen Dank für die Antwort. Bisher konnte und kann ja die
Heizkostenverteilung gem. der Teilungserklärung gar nicht
vorgenommen werden, weil der Verbrauch nicht ermittelt werden
kann.
Das ist ein Anruf bei Brunata, Techem oder einer der vielen anderen Firmen, die Heizkosten nach Verbrauch ausrechnen und schon ist das Problem gelöst.
Und was würde passieren, wenn ein Eigentümer ohne die
Zustimmung des anderen Eigentümers umbauen lassen würde?
Wenn jmd. nach Wildwestmanier sich einfach über die vertraglichen Vereinbarungen in der Teilungserklärung hinwegsetzt, bleibt dem Anderen der Rechtsweg: Klage auf Rückbau…und m.E. ist diese erfolgreich.
Gruß n.
Das ist ein Anruf bei Brunata, Techem oder einer der vielen
anderen Firmen, die Heizkosten nach Verbrauch ausrechnen und
schon ist das Problem gelöst.
Das verursacht aber höhere Kosten für denjenigen, der die Wohnung selber nutzt, weil er diese Kosten ja nicht auf einen Mieter umlegen kann als es der käufliche Erwerb dieser Wärmezähler verursachen würde und deswegen ist bisher keine Einigung zu erzielen.
Hahaha - Rückbau zu einer Heizanlage aus 1972 - das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Und für eine neue Heizungsanlage fehlt dem anderen Eigentümer schlicht und ergreifend das Geld.
Was passiert denn, wenn diese vorsintflutliche Heizungsanlage doch mal den Geist aufgeben sollte? Ist es möglich, dass Eigentümer mit Geld erstmal - in Absprache mit anderem Eigentümer - eine neue Heizung einbauen lässt, aber die andere Wohnung erst angeschlossen wird, wenn die Hälfte der Heizungsanlage vom Eigentümer ohne Geld bezahlt ist?
Viele Grüße
Sahne