Weg

Liebe/-r Experte/-in,
guten Morgen - - noch schnell vor Jahresschluss eine Frage:
Kann es möglich sein, dass eine Wohnungseigentümerin o h n e Fernseher - -
dennoch für den Kabelanschluss der Häuser mit 60 Eigentümern Gebühren zahlen muss?
Und andere mit drei Geräten nur e i n e
Gebühr bezahlen? - Macht es sich die Verwaltung hier zu leicht ?
Nach Verbraucherrecht muss ich doch nur für Leistung zahlen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit und einen guten Start in das Jahr 2010!
Manfred

Hallo Manfred,

das von Ihnen beschriebene Problem ist immer wiederkehrend.

Es ist möglich, dass der WEG Verwalter Ihren Anschluss beim bestehenden kabelanbieter abklemmen lässt und so eine mengenmäßige Reduzierung aller Anschlüsse veranlasst.

Bitte fragen Sie den Verwalter, ob der bestehende Vertrag dies zulässt (in der Regel ist eine diesbezügliche Öffnungsklausel vorhanden).

Zum Thema mehrerer Anschlüsse ist wichtig, wie viele Kabelstränge in das jeweilige Sondereigentum verlegt wurden. In der Regel ist es ein Kabel.
Wenn die Eigentümer mit Kabelweichen arbeiten, brauchen Sie nur eine Gebäühr bezahlen.

Wenn weitere Fragen sind, bitte melden.
Ich wünsche Ihnen für das neue Jahr Gesundheit und privaten Erfolg.

Uwe Scherer

Hallöchen Herr Scherer, herzlichen Dank für
blitzschnelle Antwort; sehr hilfreich !
Wenn Ihnen im kommenden Jahr alles so schnell von der Hand geht, werden Sie ein sehr erfolgreiches Jahr haben!
Manfred

Hallo Manfred,

grundsätzlich regelt die Teilungserklärung die Verteilung der Kosten. In der Regel sind hier auch (wie die anderen Kosten auch) die Kabelkosten enthalten. Als Miteigentümer ist man an allen Kosten beteiligt. Auch wenn man die Wohnung z.B. nicht bewohnt (Leerstand - aus welchen Gründen auch immer…oder wie hier: keinen Fernseher hat). Der Verteilerschlüssel wird ebenfalls in der TE geregelt oder wurde durch Beschluß in einer Eigentümerversammlung festgelegt. In der Regel nach Wohnungen. In diesem Fall ist es unerheblich, wieviel Fernseheher sich in einer Wohnung befinden oder evtl. vielleicht gar keiner. Auch die Rechnung durch den Kabelanbieter (z.B. Kabel Deutschland) wird nach Wohneinheiten in Rechnung gestellt.

Es ist durchaus richtig, dass alle Eigentümer an den Kosten beteiligt werden. Der Verwalter handelt hier richtig.

Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte und wünsche Ihnen viel Glück, Gesundheit und Erfolgt für das Jahr 2010.

MfG
ilkos

Herzlichen Dank für die schnelle und umfassende Antwort; sehr hilfreich !
Natürlich auch für Sie vom Guten das Beste für das Jahr 2010 !
Manfred

Ein frohes neues Jahr Manfred.

Die Verträge mit den Kabelfernsehlieferanten richtet sich in der Regel nach Wohneiheiten. Pro Wohneinheit ist ein Anschluss gemietet. Unabhängig von der Anzahl der Fernseher.

Man kann mit dem Kabellieferanten (Unitymedia, Kabel-Deutschland, etc) eine Reduzierung um eine Wohneinheit vereinbaren. Die betroffene Partei wird dann am Übergabepunkt deaktiviert. Dies ist jedoch nicht bei jeder Verkabelung möglich.

Sollte sich Unitymedia etc. sich nicht damit einverstanden erklären. Kann auch hier die Umlage der Kosten nur nach den Regelungen in der Teilungserklärung erfolgen.

Beste Grüße

H. Schubert

Herzlichen Dank für die einleuchtende und informelle Antwort; das wird noch einige
Diskussionen in der Wohnanlage meiner Putzhilfe geben. Aber ich kann da nun etwas beitragen. Danke! Schönen Sonntag!
Manfred -